Schwäbische Zeitung (Wangen)

Eltern sollten Ruhezeiten beachten

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MÜNCHEN (dpa) - Kinder machen Lärm, manchmal auch noch zu nachtschla­fender Stunde. Einfach schreien und herumpolte­rn lassen dürfen Eltern den Nachwuchs nicht. Sie müssen versuchen, in den Ruhezeiten – etwa nach 22 Uhr – für Ruhe zu sorgen. Darauf weist der Verband bayerische­r Wohnungsun­ternehmen hin. Gerade kleinere Kinder lassen sich aber nicht immer beruhigen, und Nachtruhez­eiten kümmern sie nicht. Hier zählt jedoch das Bemühen: Geht aus einem Lärmprotok­oll hervor, dass Eltern versucht haben, für Ruhe zu sorgen, dürfe das Protokoll kein Grund für eine Mahnung oder spätere Kündigung sein. Das erläutert der Verband unter Verweis auf ein älteres Urteil des Amtsgerich­ts Hamburg-Harburg. (Az.: 641 C 262/09).

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