„Wie kann ich meine Versicherungsbeiträge reduzieren?“
Bei der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“zum Thema Krankenversicherung beantworteten Experten die Fragen der Leser
RAVENSBURG - Jeder deutsche Bürger benötigt per Gesetz eine Krankenversicherung. In der Regel gibt es für jeden Patienten mehrere Optionen. Was zu beachten ist, wie man Beiträge sparen kann und wie man wechselt, erläuterten bei der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“Monika Müller vom Sozialverband VdK, Thomas Bötticher vom Verband der privaten Krankenversicherung und Gabriel Fürst von der AOK Bodensee-Oberschwaben.
Da ich meinen Beitrag für meine private Krankenversicherung kaum noch stemmen kann, suche ich Möglichkeiten, ihn zu senken. Mein Versicherer empfahl mir nur den Standardtarif. Den möchte ich aber nicht. Gibt es nichts anderes?
Doch. Sie haben das Recht, von Ihrem Versicherer einen gleichwertigen, günstigeren Tarif einzufordern. Dann bleiben Ihre Alterungsrückstellungen vollständig erhalten, eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Haben Sie bereits den günstigsten Tarif, können Sie den Beitrag reduzieren, wenn Sie auf Leistungen verzichten oder einen höheren Selbstbehalt vereinbaren.
Ich bin gesetzlich pflichtversichert, bin aber mit meiner Krankenkasse nicht mehr zufrieden. Ich möchte wechseln. Das geht doch problemlos, oder?
In der Regel ja. Allerdings müssen Sie mindestens 18 Monate Mitglied Ihrer jetzigen Krankenkasse gewesen sein. Sie müssen außerdem mit der Frist von zwei Monaten Ihrer alten Kasse kündigen und ihr einen neuen Vertrag mit einer anderen Kasse Ihrer Wahl vorlegen. Haben Sie in dieser Zeit keinen neuen Vertrag, wird die Kündigung nicht wirksam.
Bisher bin ich ohne Einkommen und bei meiner Frau familienversichert. Jetzt habe ich einen 450Euro-Job in Aussicht. Wie bin ich versichert, wenn ich die Stelle annehme?
Solange Sie keine weiteren Einkünfte als die aus dem 450-Euro-Job haben, bleiben Sie weiter familienversichert.
Ich bin über das Jobcenter krankenversichert. Jetzt habe ich 25 000 Euro geerbt, und das Jobcenter zahlt die Beiträge nicht mehr. Wie geht es weiter?
Gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und lassen Sie prüfen, ab welchem Zeitpunkt die Beiträge wieder vom Jobcenter übernommen werden würden – vorausgesetzt, Sie haben dann immer noch kein eigenes Einkommen. Fragen Sie auch, welche Möglichkeiten für Sie zwischenzeitlich infrage kommen – eventuell können Sie über eine Familienversicherung mitversichert werden oder Sie werden freiwillig versichertes Kassenmitglied.
Da ich wegen der fünf Kinder mein Erwerbsleben immer wieder unterbrochen habe, beziehe ich nur eine kleine Rente von knapp 600 Euro monatlich. Ich muss aber über 190 Euro im Monat an die Krankenkasse abgeben, weil ich als freiwillig Versicherte eingestuft worden bin. Kann man dagegen etwas machen?
Sie sind ja freiwillig Versicherte geworden, weil die erforderliche Versicherungszeit für eine Pflichtversicherung nicht ausgereicht hat. Sie müssen dafür 90 Prozent in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens gesetzlich pflichtversichert sein, um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Da es aber die Regelung gibt, dass für jedes Kind drei Jahre Versicherungszeit angerechnet werden können, haben Sie eventuell die Möglichkeit, Ihren Versicherungsstatus zu verändern. Sie haben fünf Kinder großgezogen, das sind dann 15 Jahre, um die sich Ihre Vorversicherungszeit erhöhen kann. Reden Sie mit Ihrer Krankenkasse, damit sie das anhand Ihrer Angaben prüft.
Unser studierender Sohn ist bisher bei meiner gesetzlich krankenversicherten Frau familienversichert. Im nächsten Semester wird er 25 Jahre alt. Muss er sich dann um eine eigene Versicherung kümmern, obwohl er sein Studium noch nicht abgeschlossen hat?
Die Familienversicherung für Studenten endet mit dem 25. Lebensjahr. Danach muss er eine eigene Versicherung abschließen – egal, ob er sein Studium beendet hat oder nicht.
Mein Ingenieurbüro wirft kaum noch etwas ab. Ich erwäge, jetzt die Selbstständigkeit aufzugeben und von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln. Ist das möglich?
Wenn die Selbstständigkeit komplett beendet wird und Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen, werden Sie mit der Festanstellung gesetzlich pflichtversichert. Aber das geht nur bis zu einem bestimmten Alter. Sind Sie bei Aufgabe Ihrer Selbstständigkeit älter als 55 Jahre, ist ein Wechsel grundsätzlich nicht mehr möglich. Sie bleiben privat krankenversichert.
Als 82-jähriger Privatkrankenversicherter bin ich schon im Standardtarif, weil ich den Beitrag reduzieren musste. Wie kann ich meine Versicherungsbeiträge noch weiter reduzieren?
Sie haben mit dem Standardtarif leider schon alle Einparmöglichkeiten für Privatversicherte ausgeschöpft.
Als Hausfrau war ich immer über meinen Mann, der in der gesetzlichen Krankenkasse ist, familienversichert. Jetzt habe ich ein Mehrfamilienhaus geerbt, das ich vermieten möchte. Ändert sich dann meine Versicherung?
Das wird wahrscheinlich so werden. Denn wenn Sie durch die Vermietung mehr als 445 Euro monatlich verdienen, endet die Famlilienversicherung. Sie brauchen eine eigene Versicherung, und Sie werden dann als freiwillig Versicherte eingestuft. Die Mieteinnahmen sind dann die Berechnungsgrundlage für Ihre Krankenkassenbeiträge. Bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von 4737,50 Euro monatlich sind dann Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Ich bin gesetzlich versicherte Lehrerin, mein Mann ist verbeamtet und privat krankenversichert. Das war ich vor vielen Jahren kurz auch einmal, bevor ich pflichtversichert worden bin. Ich hatte seinerzeit eine Anwartschaftversicherung abgeschlossen. Wenn ich demnächst in Rente gehe, kann ich dann diese Anwartschaft noch nutzen und auch privat versichert werden?
Wenn Sie bis zum Rentenalter gesetzlich pflichtversichert sind, kommen Sie automatisch in die Krankenversicherung der Rentner. Das heißt, der Beitrag wird auf der Grundlage Ihrer Rente berechnet. Es besteht keine Möglichkeit der Privatversicherung.
Bisher war ich als Selbstständiger privat krankenversichert. Jetzt wurde mir eine gut bezahlte Festanstellung angeboten und ich überlege, ob ich den Job annehme. Ich möchte gern meine private Police behalten. Geht das?
Das ist eine Frage Ihres künftigen Einkommens. Liegt Ihr Brutto über 5062,50 Euro monatlich, können Sie privat versichert bleiben. Verdienen Sie weniger, werden Sie als Angestellter gesetzlich pflichtversichert. Wenn Sie erwägen, später in die private Krankenversicherung zurückzukehren, ist es ratsam, eine Anwartsversicherung abzuschließen. Dann bleiben Ihnen Ihre bisherigen Rechte aus Ihrem bisherigen privaten Vertrag erhalten.
Ich war schon immer privat krankenversichert. Wird etwas dazugezahlt bei den Beiträgen, wenn ich in Rente gehe?
Ja. Sie bekommen einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Diesen Zuschuss müssen Sie selbst beantragen, er orientiert sich an den Regeln für gesetzlich Versicherte und beträgt maximal 7,75 Prozent Ihrer Altersrente.
Stimmt es, dass ich auf meine kleine Betriebsrente auch noch einen Beitrag in die Krankenkasse zahlen muss?
Grundsätzlich ja. Eine Betriebsrente bis zur Höhe von 155,75 Euro bleibt beitragsfrei. Im nächsten Jahr werden das dann voraussichtlich 159,25 Euro sein. Nur privat Krankenversicherte zahlen keinen Beitrag auf ihre Betriebsrenten.
Zum Jahresende möchte ich mich selbstständig machen, aber dann trotzdem gesetzlich versichert bleiben. Geht das? Wie wird dann der Beitrag berechnet? Ich gehe am Anfang von nicht sehr hohen und schwankenden Einnahmen aus.
Wenn Sie als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, erhalten Sie den Status als freiwillig Versicherter. Was die Bemessungsgrundlage für den Versicherungsbeitrag betrifft, legte der Gesetzgeber ein fiktives Einkommen fest, welches Berechnungsgrundlage ist. Das sind derzeit 1038,33 Euro. Darauf zahlen Sie 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag und plus Pflegeversicherungsbeitrag, auch wenn Ihr monatliches Einkommen zu Beginn der Selbstständigkeit darunter liegen sollte. Liegt der erste Steuerbescheid vor, wird dieser Bemessungsgrundlage. Stellt sich heraus, dass Sie zu viel bezahlt haben, gibt es Geld zurück. War es zu wenig, wird eine Nachzahlung fällig.