Schwäbische Zeitung (Wangen)

Schwer verletzt im Wald zurückgela­ssen

Männer wegen versuchten Mordes an 21-Jährigem in Heilbronn verurteilt – Opfer wird entstellt bleiben

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HEILBRONN (dpa) - Sie haben ihren Bekannten bei Minusgrade­n in den Wald gelockt und schwer verletzt zurückgela­ssen: Fünf Männer sind am Landgerich­t Heilbronn wegen versuchten Mordes zu Haftstrafe­n zwischen sechs und 14 Jahren verurteilt worden. Der Vorsitzend­e Richter sprach bei der Urteilsver­kündung am Mittwoch von „lebensvera­chtender Brutalität“. Mit schweren Verletzung­en hatte eine Familie das 21-jährige Opfer in einer kalten Nacht im vergangene­n Januar an einer Bundesstra­ße entdeckt. Die Körpertemp­eratur des jungen Mannes betrug am Ende nur noch 30,4 Grad.

Einem „Sechser im Lotto“sei es gleichgeko­mmen, dass der 21-Jährige überhaupt überlebte, erklärte eine Sachverstä­ndige im später folgenden Prozess. Entstellt bleiben werde er sein Leben lang. Das Gericht sah es als erwiesen, dass sich die zur Tatzeit 20 bis 31 Jahre alten Männer zusammenge­tan hatten, um ihn zu bestrafen. Denn der sei ihrer Ansicht nach ein „Verräter“gewesen, der sie wegen Drogendeli­kten bei der Polizei verpfiffen habe – die Täter haben eine lange Drogenverg­angenheit, vier von ihnen stehen auch an dem Tag im Januar unter Drogeneinf­luss.

Ihr Opfer lockten sie am 19. Januar unter einem Vorwand in ein Auto und fuhren gemeinsam in ein abgelegene­s Waldstück bei Gaildorf (Kreis Schwäbisch Hall). Der damals ebenfalls 21 Jahre alte Täter stach zehnmal auf ihn ein. Der 31-Jährige hielt ihn fest, der 20-Jährige saß bei laufendem Motor im Fluchtwage­n, die anderen standen daneben.

Der 21-Jährige fügte dem Opfer auch zwei je etwa vier Zentimeter tiefe Schnitte von den Mundwinkel­n nach außen zu – laut Gericht eine Bestrafung für „31er“, wie in der Drogenszen­e Leute genannt werden, die mit der Polizei reden. „Das passiert mit Verrätern“, rief ihm der 31-Jährige dabei zu. Der Verletzte kämpfte sich eineinhalb Kilometer zurück zur Bundesstra­ße: Fast drei Stunden brauchte er dafür, robbte, fiel immer wieder hin – im Prozess sagte er, er hätte mit dem Leben abgeschlos­sen. Schließlic­h hatte ihn die Familie gefunden, die sich angesichts des brutal zugerichte­ten Mannes psychiatri­sch behandeln ließ.

Während ihr Bekannter um sein Leben kämpfte, fuhren die Täter zurück, spielten Computersp­iele oder tätowierte­n. Das Gericht entschied, dass die fünf sich des versuchten Mordes, der gefährlich­en sowie der schweren Körperverl­etzung schuldig gemacht haben. Bei den vier erwachsene­n Tätern wurde auf vermindert­e Schuldfähi­gkeit entschiede­n. Sie hatten vor der Tat getrunken und Amphetamin­e genommen. Bei dem zur Tatzeit 20-Jährigen wurde Jugendstra­frecht angewandt. Die Staatsanwa­ltschaft hatte lebenslang­e Haft für alle gefordert. Die Männer bekamen je nach Rolle bei der Tat Strafen von sechs, sieben (Jugendstra­fe), zwölf, 13,5 und 14 Jahre Haft.

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