Schwäbische Zeitung (Wangen)

Falschauss­age-Prozess wird neu aufgerollt

Landgerich­t verhandelt Berufung von Bürgermeis­ter Roland Haug und Staatsanwa­ltschaft

- Von Julia Freyda

RAVENSBURG/HOSSKIRCH - Bürgermeis­ter Roland Haug steht am Mittwoch, 22. Januar, wieder vor Gericht. Auf den Tag hat das Landgerich­t Ravensburg den Berufungsp­rozesses wegen der möglichen Falschauss­age im Hoßkircher Mordprozes­s festgelegt. Beginn ist um 9 Uhr.

Im Juni hatte Richterin Rebecca Hutt den 48-Jährigen vorm Amtsgerich­t Ravensburg wegen Falschauss­age vor Gericht schuldig gesprochen. Sie sah es als erwiesen an, dass Haug im Hoßkircher Mordprozes­s nicht die Wahrheit gesagt hatte. Sie verhängte die von der Staatsanwa­ltschaft geforderte Strafe von 150 Tagessätze­n zu je 150 Euro, also 22 500 Euro. Gegen das Urteil legte Haug Berufung ein, aber auch der Staatsanwa­lt Peter Spieler, weil die Höhe des Tagessatze­s seiner Ansicht nach womöglich zu niedrig angesetzt war. In dem Berufungsp­rozess wird die Sache nun nochmals komplett neu verhandelt.

Beim Prozess vor dem Amtsgerich­t hatte Haug lediglich die Auskunft gegeben, als hauptamtli­cher Bürgermeis­ter in Ebersbach-Musbach in der Besoldungs­gruppe A15 eingestuft zu sein. Über weitere Einkommen – insbesonde­re durch das zweite Bürgermeis­teramt – machte der 48-Jährige keine Angaben.

Zwei Gehälter

Laut der aktuellen Besol dungs tabelle des Landes ist die Gruppe A 15 in sieben Stufen gestaffelt. Das Bruttoeink­ommen reicht von knapp 5400 bis rund 6700 Euro pro Monat. Hinzu kommt laut Landratsam­t Ravensburg ein Aufschlag in Höhe von acht Prozent des Grundgehal­tes, da Haug in Ebersbach-Musbach in der dritten Amtsperiod­e ist. Das Gehalt eines ehrenamtli­chen Bürgermeis­ters richtet sich nachdem Aufwands entschädig­ungsg es etz.BeiHoß kir chs Einwohnerz­ahl liegt diese zwischen rund 1600 und und 3000 Euro brutto pro Monat. Die genaue Höhe legt der Gemeindera­t fest.

Die Höhe einer Geldstrafe richtet sich laut Paragraf 40 des Strafgeset­zbuch es nachdem Nettoeinko­mmen sowie den persönlich­en und wirtschaft­lichen Verhältnis­sen des Täters. Gibt es keine genauen Angaben, kann das Gericht schätzen und einen entspreche­nden Tagessatz festlegen. Ziel dieser Vorgehensw­eise ist es, Menschen mit unterschie­dlichen Einkünften verhältnis­mäßig gleich hart zu bestrafen. Beim Prozess vor dem Amtsgerich­t ging Staatsanwa­lt Peter Spieler mit 150 Tagessätze­n zu jeweils 150 Euro also von einem monatliche­n Netto-Einkommen in Höhe von 4500 Euro aus – möglicherw­eise zu wenig, weshalb er selber ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Damit gilt im Fall von Roland Haug auch das sogenannte Verschlech­terungsver­bot nicht. Hätte nur Haug Berufung eingelegt, dann dürfte ein Urteil im Berufungsp­rozess nicht zu seinem Nachteil führen. Es wäre also bei der Strafe des Amtsgerich­ts geblieben. Durch die zusätzlich­e Berufung durch den Staatsanwa­lt kann die Strafe bei einem möglichen Schuldspru­ch nun höher ausfallen.

Im Februar 2018 hatte Haug im Hoßkircher Mordprozes­s im Landgerich­t eine Aussage gemacht. Dabei widersprac­h er der Darstellun­g von Kripo-Beamten. Diese schilderte­n ein Gespräch mit dem Bürgermeis­ter während einer Hausdurchs­uchung. Darin soll Haug von einem Gespräch mit dem Vater des später Verurteilt­en berichtet haben, in dem der seinen Sohn als jähzornig beschrieb und sich vorstellen könnte, dass er seiner Frau etwas antun würde. Im Mordprozes­s bestritt Haug dies. Ob auch die Berufungsk­ammer des Landgerich­ts dies als Falschauss­age vor Gericht bewertet, zeigt sich in rund drei Monaten.

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ARCHIVFOTO: REBHAN Roland Haug ist Bürgermeis­ter in Ebersbach-Musbach und in Hoßkirch.

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