Zweckverband oder Interessenverband?
Soll der Ausbau der Bodenseegürtelbahn über einen Zweckverband (ZV) oder einen Interessenverband (IV) abwickelt werden?
Beides ist denkbar, sagt der Geschäftsführer des bestehenden Interessenverbandes Bodenseegürtelbahn, Wilfried Franke. Rechtlich hat der IV keine Handhabe, „wir können nichts einfordern, wir können nicht klagen und wir können nicht verklagt werden“, sagt Franke. Beim IV handle es sich aber um die kostengünstigere Variante. „Und wir sind schlank und schlagkräftig“, sagt Franke. Ein Zweckverband wäre dagegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber auch der Aufwand wäre größer, man braucht eine Satzung und muss Organe bilden. „Dann muss mehr Geld her“, sagt Franke klar. Für einen Zweckverband müsste etwa ein Geschäftsführer eingestellt werden. Die Elektrifizierung der Südbahn wird über einen Interessenverband abgewickelt. Geschäftsführer ist ebenfalls Franke. „Wir sind dabei immer an Grenzen gestoßen, wenn es um rechtliche Verpflichtung geht.“Die Stadt Ravensburg habe dabei stellvertretend für die Mitglieder des IV die Verträge geschlossen. „Ein Mitglied von 26 hat erhebliche Verantwortung übernommen“, sagt Franke, „denn nur der ist Vertragspartner.“Die Verträge mit DB-Netz für die Ausbauplanung der Bodenseegürtelbahn haben bislang der Bodenseekreis und der Landkreis Konstanz geschlossen. (at)