Mann muss länger hinter Gittern bleiben
Warum das Amtsgericht Wangen eine weitere Freiheitsstrafe gegen ihn verhängte
WANGEN - Einem bereits in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg einsitzenden Mann ist beim Amtsgericht Wangen die Haftzeit um ein Jahr und drei Monate verlängert worden. Er hatte an eine damals 17-jährige Frau Marihuana verkauft.
Im Sommer 2018 soll der Mann, der am Dienstag vor dem Richter und den beiden Schöffen stand, an eine Minderjährige zweimal Marihuana verkauft haben. Dabei habe er ihr jeweils ein Gramm zu zehn Euro abgegeben. Diesen Vorwurf bestritt der in Eritrea geborene Angeklagte vehement. Nachdem der Richter ihm ein Bild gezeigt hatte von der Betreffenden, meinte er, dass er sie nur vom Sehen her kenne. Sie sei öfters mal in der Asylunterkunft gewesen, wo auch der Angeklagte wohnte. Die heute 19-jährige Frau wurde daraufhin in den Zeugenstand gerufen. Sie wusste nicht mehr, wie oft sie in der Unterkunft Marihuana gekauft hatte. Aber zweimal habe sie sicher bei dem auf der Anklagebank Sitzenden etwas gekauft. Beim dritten Mal seien noch mehrere dabei gewesen. „Die haben dann erkannt, dass ich noch minderjährig bin und haben mich weggeschickt“, sagte die 19-Jährige. „Woher wussten Sie, dass man da Drogen kaufen kann“, wollte der Staatsanwalt wissen. Der Ort sei dafür bekannt, dass man da nur hingehen braucht und dann die gewünschten Drogen bekomme, so die Frau.
Ein Polizist, der ebenfalls in den Zeugenstand gerufen wurde, bestätigte, dass die junge Frau damals mit ihm gemeinsam im Polizeiauto an der Asylunterkunft vorbeifuhr. Dort sei der Angeklagte gerade alleine draußen gesessen, sie habe ihn eindeutig wieder erkannt. Im Bundeszentralregister ist der Geflüchtete aktuell mit neun Einträgen vermerkt. Zu den Delikten gehören, neben dem Verkauf von Drogen, auch Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung. Vor sechs Jahren sei der Mann zunächst in Italien gelandet und dann nach Deutschland gekommen. Noch immer könne er weder lesen noch schreiben. Seine Sprache wurde dem Gericht von einem Dolmetscher übersetzt. Der Richter wollte noch wissen, ob er Drogen nehme. „Ich nehme Marihuana, wenn meine Gedanken durcheinanderkommen“, sagte der Angeklagte. Das geschehe ungefähr einmal in der Woche. Ein Besuch beim Psychiater sei ohne Diagnose geendet. Für den Staatsanwalt stand fest, dass sich die Anklage bestätigt hat. Die Zeugenaussagen seien sehr glaubhaft. Zumal die Käuferin der Drogen noch zum heutigen Zeitpunkt vom Aussehen her kaum als Erwachsene anzusehen sei. Er plädierte deshalb auf eine Hafterweiterung von einem Jahr und vier Monaten.
Der Verteidiger wiederum hielt seinem Mandanten zugute, dass er beim dritten Mal, als das Alter schließlich doch zur Sprache kam, den Verkauf nicht zustandekommen ließ und das Mädchen wegschickte. Daher zog er für seinen Klienten ein Jahr und zwei Monate in Erwägung.
Richter und Schöffen fanden den Mann in zwei Fällen für die Abgabe einer weichen Droge an eine Minderjährige schuldig. Diese Tatsache habe er billigend in Kauf genommen. Die zuvor angeordnete Freiheitsstrafe von fünf Monaten solle bestehen bleiben. Dazu kommen nun laut Urteil noch ein weiteres Jahr und drei Monate.
„Ich nehme Marihuana, wenn meine Gedanken durcheinanderkommen.“
Der Angeklagte