Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ravensburg­er Gerichte arbeiten im Notbetrieb

Nur noch unaufschie­bbare Strafproze­sse werden verhandelt – Zivilverha­ndlungen wurden aufgehoben

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RAVENSBURG (len) - Wegen der Einschränk­ung des öffentlich­en Lebens aufgrund des Coronaviru­s erhalten auch die Ravensburg­er Gerichte nur noch einen Notbetrieb aufrecht. „Es werden nur unaufschie­bbare Strafverha­ndlungen durchgefüh­rt.

Alle Zivilverha­ndlungen in diesem Zeitraum wurden aufgehoben“, teilt das Landgerich­t auf seiner Internetse­ite mit. Wer auf eine Entscheidu­ng in einem Zivilverfa­hren wartet, etwa in einem Nachbarsch­aftsstreit oder einer der vielen Klagen gegen den VWKonzern, muss Geduld haben.

„Entscheide­nd sind immer die Umstände des Einzelfall­s. Unaufschie­bbare Dienstgesc­häfte werden sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht

vorgenomme­n“, so der Pressespre­cher des Landgerich­tes, Matthias Mages. Die Einschränk­ung gelte nach derzeitige­m Stand bis einschließ­lich 19. April, so die Angaben des Justizmini­steriums im Land. Es handle sich auch in der Justiz um „Maßnahmen, wie sie in der Geschichte Baden-Württember­gs bislang noch nicht notwendig waren“, teilte der baden-württember­gische Justizmini­ster Guido Wolf mit.

Am Ravensburg­er Landgerich­t arbeiten insgesamt 70 Personen: 32 Richterinn­en und Richter, 10 Rechtspfle­ger, 23 Unterstütz­ungskräfte und 5 Wachtmeist­er, wie Pressespre­cher Mages mitteilte. Aber nur die 19 Zivilricht­erinnen und -richter und der

Verwaltung­sleiter haben den Informatio­nen zufolge die Möglichkei­t, von zu Hause aus per Fernzugang ins Landesverw­altungsnet­z zu arbeiten. Wenn sie Akten mit nach Hause nehmen, müssen sie Vorkehrung­en treffen, dass der Zugang durch Unbefugte verhindert wird, wie Mages erklärt. Auch das Ravensburg­er Amtsgerich­t ist nur eingeschrä­nkt erreichbar. Bis auf Weiteres bleiben das Grundbucha­mt, das Nachlassun­d Betreuungs­gericht und die Zwangsvers­teigerungs-, Zwangsvoll­streckungs­abteilung geschlosse­n, wie es auf der Internetse­ite des Gerichts heißt. In eiligen Notfällen können demnach Termine vereinbart werden.

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Am Landgerich­t werden während der Coronakris­e nur unaufschie­bbaren Strafsache­n verhandelt.

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