Ravensburger Gerichte arbeiten im Notbetrieb
Nur noch unaufschiebbare Strafprozesse werden verhandelt – Zivilverhandlungen wurden aufgehoben
RAVENSBURG (len) - Wegen der Einschränkung des öffentlichen Lebens aufgrund des Coronavirus erhalten auch die Ravensburger Gerichte nur noch einen Notbetrieb aufrecht. „Es werden nur unaufschiebbare Strafverhandlungen durchgeführt.
Alle Zivilverhandlungen in diesem Zeitraum wurden aufgehoben“, teilt das Landgericht auf seiner Internetseite mit. Wer auf eine Entscheidung in einem Zivilverfahren wartet, etwa in einem Nachbarschaftsstreit oder einer der vielen Klagen gegen den VWKonzern, muss Geduld haben.
„Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Unaufschiebbare Dienstgeschäfte werden sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht
vorgenommen“, so der Pressesprecher des Landgerichtes, Matthias Mages. Die Einschränkung gelte nach derzeitigem Stand bis einschließlich 19. April, so die Angaben des Justizministeriums im Land. Es handle sich auch in der Justiz um „Maßnahmen, wie sie in der Geschichte Baden-Württembergs bislang noch nicht notwendig waren“, teilte der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf mit.
Am Ravensburger Landgericht arbeiten insgesamt 70 Personen: 32 Richterinnen und Richter, 10 Rechtspfleger, 23 Unterstützungskräfte und 5 Wachtmeister, wie Pressesprecher Mages mitteilte. Aber nur die 19 Zivilrichterinnen und -richter und der
Verwaltungsleiter haben den Informationen zufolge die Möglichkeit, von zu Hause aus per Fernzugang ins Landesverwaltungsnetz zu arbeiten. Wenn sie Akten mit nach Hause nehmen, müssen sie Vorkehrungen treffen, dass der Zugang durch Unbefugte verhindert wird, wie Mages erklärt. Auch das Ravensburger Amtsgericht ist nur eingeschränkt erreichbar. Bis auf Weiteres bleiben das Grundbuchamt, das Nachlassund Betreuungsgericht und die Zwangsversteigerungs-, Zwangsvollstreckungsabteilung geschlossen, wie es auf der Internetseite des Gerichts heißt. In eiligen Notfällen können demnach Termine vereinbart werden.