Gutscheine für abgesagte Konzerte
Veranstalter dürfen Käufern von Sport- und Kulturtickets nun Alternativen anbieten
BERLIN (dpa) - Für Kultur- und Sportveranstaltungen, die wegen der Corona-Krise ausfallen, können Ticketkäufer zunächst auch Gutscheine statt ihr Geld zurückbekommen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Regelung der Großen Koalition, die Veranstalter vor Finanznöten durch massenhafte Rückzahlungen bewahren soll. Gelten soll dies für Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden. Kunden sollen aber eine Auszahlung verlangen können, wenn ein Gutschein wegen persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist – oder sie den Gutschein bis 31. Dezember 2021 nicht einlösen.
Greifen soll die Lösung für Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Vorträge, Lesungen und Sportwettkämpfe. Einbezogen sind auch Veranstaltungen, die an mehreren Terminen stattfinden, wie Musik-, Sprach- oder Sportkurse sowie Dauerkarten zum Beispiel für Heimspiele von Sportvereinen.
Die Gutscheine müssen den Wert des Eintrittspreises samt eventueller Vorverkaufsgebühren haben. Für das Ausstellen und Zusenden dürfen keine Kosten berechnet werden. Der
Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine andere Veranstaltung eingelöst werden. Möglich ist aber auch, dass Ticketinhaber ihn nicht einlösen – etwa weil ihnen ein Nachholtermin nicht passt oder sie an dem Besuch kein Interesse mehr haben. Dann können sie nach dem 31. Dezember 2021 das Auszahlen des Gutscheinwerts fordern.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßte die Regelung. „Sie hilft, mit den Konzert- und Festivalveranstaltern einen wichtigen Kulturbereich durch die CoronaKrise zu retten.“Seit Wochen könnten keine Veranstaltungen mit Publikum stattfinden. Die Lösung berücksichtige die Interessen von Unternehmen wie Kunden. Die Opposition protestierte und sprach von Angriffen auf Verbraucherrechte.