Rotkreuzklinik Lindenberg beschränkt Besuchsdauer
Seit dem vergangenen Wochenende können Patienten der Rotkreuzklinik Lindenberg unter bestimmten Voraussetzungen wieder Besucher empfangen. Angesichts der andauernden Verbreitung des Coronavirus wird jedoch der einzelne Besuch auf eine Dauer von 30 Minuten beschränkt, außerdem müssen die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. „Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter müssen wir unsere Besucherregelung einschränken“, bedauert Krankenhausdirektorin Caroline Vogt. „Um unseren Patienten dennoch Besuche zu ermöglichen, sind bestimmte Maßnahmen notwendig. Dazu zählt ab sofort eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Minuten täglich.“Nach der Lockerung des Besuchsverbots war eine Stunde täglich pro Patient erlaubt. Die Bayerische Staatsregierung hatte vergangene Woche die Besuchsregelung für Kliniken gelockert, dabei aber klare Vorgaben aufgestellt. Neben der Einhaltung der Hygieneregeln muss die Kontaktperson aus dem Kreis der Familie stammen oder eine enge Bezugsperson sein (wie
Lebenspartner, Betreuer). Der Besucher muss sich vor dem Patientenbesuch am Klinikempfang mit Angaben zur Person erfassen lassen. Das Tragen eines MundNasen-Schutzes sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern für beide Parteien sind dabei schon obligatorisch. „Die Besuchszeit ist nun von Montag bis Freitag von 15.30 bis 19.30 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Danach ist jeder angehalten, nach dem halbstündigen Besuch die Klinik unverzüglich zu verlassen “, erklärt Vogt und bedankt sich für das Verständnis und die Kooperation. Die Regelung gilt zunächst bis auf Weiteres.
Wie bereits berichtet, sieht die Besuchereinschränkung Ausnahmen vor. Dazu gehören etwa Besuche auf der Palliativstation oder bei im Sterben liegenden Patienten. Personen mit Covid-19Symptomen ist der Zutritt jedoch verwehrt. Bei Unklarheiten oder Fragen steht die Klinik unter Telefon 08381 / 8090 zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung zum Patientenbesuch ist nicht erforderlich. (wa)