Altdorfer Wald: Wolpertswende ist gegen Landschaftsschutzgebiet
Gemeinderat fürchtet „gigantische Einschränkungen“– Das sind die Gründe – Erste Ablehnung nach drei Zustimmungen
WOLPERTSWENDE (süb/knf) - Der Gemeinderat von Wolpertswende hat mit einer Gegenstimme die Forderung zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes „Altdorfer Wald“abgelehnt. Der Verein „Naturund Kulturlandschaft Altdorfer Wald“hatte die Gemeinde um Unterstützung des Vorhabens gebeten.
Der Verein setzt sich für eine flächendeckende Unterschutzstellung des Altdorfer Waldes durch ein Landschaftsschutzgebiet beim Landratsamt Ravensburg ein und wirbt um Unterstützung aller am Altdorfer Wald beteiligten Städte und Gemeinden. Hintergrund ist die Ausweisung von Kiesabbauflächen und die mögliche Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich des Altdorfer Waldes (die SZ berichtete).
Zuletzt hatten die Gemeinderäte der „Altdorfer Wald-Gemeinden“Baienfurt, Baindt und Bergatreute die Forderung des Vereins unterstützt. In Wolfegg, Vogt und Waldburg war das Thema bislang noch nicht Gegenstand im Gemeinderat.
Der Bürgermeister von Wolpertswende, Daniel Steiner, hob die Bedeutung des Altdorfer Waldes für die Natur- und Kulturlandschaft im Landkreis Ravensburg und besonders in der Gemeinde Wolpertswende hervor. „Der Altdorfer Wald ist ein Juwel des Landkreises“, sagte er. Doch eine Unterschutzstellung durch ein Landschaftsschutzgebiet hätte weitreichende Folgen für die Gemeinde. „Wir haben es nicht mehr in der Hand“, so Steiner.
Die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets erfolgt über die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg, also staatlicherseits. Eine rein demokratische Einflussnahme auf das Verfahren über den Gemeinderat sei dadurch nicht mehr gegeben. Rein kommunale Belange blieben dabei außer Acht.
Das bedeute einen erheblichen Aufwand und große Herausforderungen selbst bei kleinen baulichen Entwicklungen. Dies hätten in der Vergangenheit die Ausweisung kleingliedriger Gewerbeflächen wie das Gewerbegebiet „Hohe Stauden“in Wolpertswende oder die Umwandlung des Papierfabrikareals in Mochenwangen gezeigt.
Steiner berief sich auf eine Stellungnahme des Landratsamtes: „Wenn das Verfahren angefahren wird, muss auch alles drum rum in die Bewertung. Das ist wie ein bisschen schwanger, das geht nicht.“Der
Bürgermeister geht davon aus, dass auch das „umgebene Offenland“, wie zum Beispiel der Landschaftsrücken von Wolpertswende, in das Verfahren eingebunden würden.
Eine überwiegende Mehrheit der Gemeinderäte schloss sich den Argumenten des Bürgermeisters an. Ralf Steinhauser sprach von „gigantischen Einschränkungen“, Andreas Miller: „Wir werden von allen Seiten eingeengt.“
Einzig Wilfried Scheremet hob die Bedeutung des Waldes als Wasserspeicher hervor und sprach sich für eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet aus.Zum Ergebnis der Abstimmung sagte Steiner:
„Es kann dennoch zu einer Ausweisung kommen. Wir können nur Stellung beziehen. Die Entscheidung wird vom Landratsamt getroffen werden.“
Jens Erlecke, der Vorsitzende des Vereins Natur- und Kulturlandschaft, hatte zu Beginn der Sitzung ein Positionspapier an die Gemeinderäte verteilt, in dem er argumentierte, dass das geplante Landschaftsschutzgebiet nur für die Waldfläche vorgesehen sei. Angrenzende Grundstücke wie Wiesen und Äcker seien davon nicht betroffen. Er zeigte sich enttäuscht über das Abstimmungsergebnis (siehe Kasten).
Der Altdorfer Wald ist in den öffentlichen Diskurs geraten, weil in der Nähe des Vogter Teilorts Grund ein elf Hektar großes Kiesabbaugebiet geplant ist. Über dieses Vorhaben wird in der Region seit rund drei Jahren diskutiert. Der Verein „Naturund Kulturraum Altdorfer Wald“ist aus der Protestbewegung gegen diesen Kiesabbau hervorgegangen.
Anfang des Jahres hatte der Verein eine Petition gestartet mit der Forderung, dass der Altdorfer Wald in seiner kompletten Ausdehnung über 82 Quadratkilometer Landschaftsschutzgebiet werden soll. Auch die SPD-Fraktion im Ravensburger
Kreistag setzt sich für das Vorhaben ein. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zuständig, das entsprechende Verfahren müsste aber das Land Baden-Württemberg einleiten.
Und auch falls ein flächendeckendes Landschaftsschutzgebiet kommen sollte, wäre dies noch keine endgültige Absage an den Kiesabbau. Ob eine neue Kiesgrube einer Landschaftsschutzgebietsverordnung widerspricht, müsse man laut Landratsamt im Einzelfall anhand der Verordnung prüfen und gegebenenfalls gutachterlich feststellen lassen. schreibt Erlecke: „Als unerhört empfinden wir die Tatsache, dass dann noch der demokratisch gefasste Entschluss der Gemeinde Bergatreute, bei der im Vergleich zu Wolpertswende Pro und Contra ihre Argumente vortragen durften, von Herrn Steiner in Rücksprache mit dem Landratsamt Ravensburg als eigentlich nicht legitim herabgestuft wurde.“(sz)