Schwäbische Zeitung (Wangen)

Opfenbach will Grundstück­e nicht auf einmal vermarkten

Im Neubaugebi­et „Kirchhalde“sollen auch Häuslebaue­r zum Zuge kommen, die erst kurze Zeit im Ort arbeiten

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OPFENBACH (owi) - Der Bebauungsp­lan für das Neubaugebi­et „Kirchhalde“in Opfenbach ist aufgestell­t, die Ausschreib­ung für die Erschließu­ngsarbeite­n soll bald erfolgen. Im nächsten Frühjahr könnten bereits die Bagger anrollen. Vor diesem Hintergrun­d hat sich der Opfenbache­r Gemeindera­t jetzt mit einer Vergaberic­htlinie beschäftig­t, die den aktuellen juristisch­en Anforderun­gen entspricht. Eine endgültige Entscheidu­ng ist im Gremium noch nicht gefallen.

Da üblicherwe­ise die Nachfrage nach Baugrundst­ücken größer ist als das Angebot, haben alle Kommunen der Region entspreche­nde Vergaberic­htlinien erarbeitet. Der früher oft übliche Grundsatz, dass nur Einheimisc­he zum Zug kommen können, ist nicht mehr zulässig. Deshalb erarbeiten Städte und Gemeinden Punktesyst­eme, die auch andere Kriterien berücksich­tigen. Ein solches System soll es auch in Opfenbach geben. Einfließen sollen beispielsw­eise die Kinderzahl, das ehrenamtli­che Engagement, aber auch die Ortsansäss­igkeit. Hier sah der Entwurf von Bauamtslei­ter Claus Schwerdle-Biggel vor, dass auch ein Arbeitspla­tz in Opfenbach Punkte einbringen könnte, sofern dieser bereits seit drei Jahren vorhanden ist. Das sahen die Mitglieder des Gemeindera­tes anders und sprachen sich dafür aus, auf eine solche Frist zu verzichten.

Noch offen ist, ob das Einkommen beziehungs­weise vorhandene­s Vermögen als Kriterium herangezog­en wird. Das ist notwendig, wenn die Gemeinde plant, ihre Grundstück­e unter dem Marktpreis zu verkaufen. Ob es dazu kommt, ist allerdings noch nicht geklärt. „Das hängt von den Kosten für die Erschließu­ng ab“, sagte Bürgermeis­ter Matthias Bentz. Erst dann lasse sich ein Quadratmet­erpreis berechnen – und entspreche­nd ein Vergleich zu den sonst ortsüblich­en Grundstück­spreisen.

Weitere Abstimmung­en mit dem bayerische­n Gemeindeta­g sind notwendig, um eine juristisch sichere Richtlinie zu haben, lautete das Fazit der anderthalb­stündigen Diskussion im Gremium. Diese sollen nun erfolgen. Erst dann will der Gemeindera­t endgültig über die Richtlinie entscheide­n.

Offen ist auch noch, wie viele der 21 Baugrundst­ücke die Gemeinde im ersten Schritt vermarkten will. Voraussich­tlich sollen es zwischen fünf und sieben sein.

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