Krank durch Arbeit
Was Arbeitnehmer über Berufskrankheiten wissen müssen
BERLIN/GELSENKIRCHEN (dpa) Geld verdienen, Spaß bei der Arbeit haben: Für beides steht im Idealfall der Job. Doch das Arbeitsleben kann Schattenseiten haben – und sogar die Gesundheit beeinträchtigen. Etwa, wenn eine Berufskrankheit vorliegt. Wer einen Verdacht hierauf hat, kann ihn der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzeigen. Oft ist es ein langer Weg, bis ein Leiden – wenn überhaupt – als Berufskrankheit anerkannt wird.
Was ist eine Berufskrankheit?
Die Bundesregierung definiert Berufskrankheiten als Erkrankungen, die in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt sind und die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden. Die Liste umfasst 80 Krankheiten. Genannt sind ausschließlich solche, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft „durch besondere Einwirkungen“verursacht werden. Dazu gehören etwa durch chemische Einwirkungen ausgelöste Leiden. „Oder beispielsweise Krankheiten, die durch Asbest hervorgerufen werden“, sagt der Gelsenkirchener Fachanwalt für Sozialrecht, Jens-Oliver Siebold. Er ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.
Berufskrankheiten können unter anderem auch durch physikalische Einwirkungen wie Druck oder Vibrationen, Arbeiten unter Lärm oder das Tragen schwerer Lasten entstehen.
Bei Gesundheitsberufen wird inzwischen Covid-19 häufig als Berufskrankheit anerkannt. Wichtig: „Den Einwirkungen, die den Verdacht einer Berufskrankheit rechtfertigen, müssen Betroffene durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein“, erläutert Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin.
Wie häufig kommt eine Berufskrankheit vor?
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Immer mehr Arbeitnehmer hegen den Verdacht, eine Berufskrankheit zu haben. In den vergangenen zehn Jahren stieg nach DGUV-Angaben die Zahl der angezeigten Fälle. Im Jahr 2019 gab es deutschlandweit rund 80 000 Fälle, bei denen der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestand. Bestätigt wurden aber nur 35 000 Fälle. Im Jahr davor wurden knapp 78 000 Verdachtsfälle registriert, bestätigt aber nur etwa 38 000 Fälle. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 gab es rund 67 000 Verdachtsanzeigen.
Ein Grund für den Anstieg: In den vergangenen Jahren wurden neue Krankheitsbilder in die Liste genommen, etwa multiple aktinische Keratosen/heller Hautkrebs.
Gibt es Branchen oder Jobs, in denen Berufskrankheiten besonders häufig sind?
„Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen Hauterkrankungen und Lärmschwerhörigkeit“, sagt Biesel. Das sind Erkrankungen, die Beschäftigte in sehr unterschiedlichen Berufen betreffen können. Zum Beispiel diejenigen, die häufig in einem eher feuchten Milieu arbeiten – wie Reinigungskräfte, Frisöre oder Pflegefachkräfte. Sie haben ein Risiko, an Hautekzemen zu erkranken. Lärmintensive Tätigkeiten gibt es etwa in der Metallver- und -bearbeitung, bei Arbeiten mit Druckluftwerkzeugen oder auch in der Flaschenabfüllerei.
Jemand hat den Verdacht auf eine Berufskrankheit. Wie sollte der oder die Betroffene vorgehen, um keine Nachteile zu haben?
Der Verdacht, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, ist den Unfallversicherungsträgern zu melden. „Dazu sind Ärzte sowie Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet“, erklärt Biesel. Auch die Krankenkassen können entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben – ebenso wie die Betroffenen selbst. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermitteln dann von Amts wegen den Sachverhalt. Dazu gehört, die Krankengeschichte und
Arbeitsvorgeschichte zusammenzutragen, eventuell den Arbeitsplatz zu besichtigen und Belastungen am Arbeitsplatz zu messen.
Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit kann es hilfreich sein, zur Klärung des Sachverhalts einen Fachanwalt für Sozialrecht zu kontaktieren und mit ihm die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die Beweisführung liegt nämlich bei den Beschäftigten. So sind Betroffene beispielsweise gehalten, stichhaltige Beweise für ihren Verdacht auf eine Berufskrankheit vorzulegen. Zielführend sei deshalb auch, Kontakt mit Kollegen aus der Vergangenheit zu suchen, die bezeugen könnten, dass bestimmte Einwirkungen am Arbeitsplatz gesundheitsschädigend gewesen sind beziehungsweise gewesen sein könnten.
Warum ist eine Anerkennung der Berufskrankheit wichtig?
Liegt eine Berufskrankheit vor, geht es dem Unfallversicherungsträger in erster Linie darum, dem Betroffenen zu helfen und mit allen geeigneten Mitteln die Folgen seiner Erkrankung zu mildern. Dafür kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Leistungen wie medizinische Versorgung und Rehabilitation bis hin zu beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen auf. Ist die Erwerbsfähigkeit des oder der Betroffenen dauerhaft um 20 Prozent gemindert, zahlt die Unfallversicherung auch eine Rente.
Wie beeinflusst eine Berufskrankheit das weitere Arbeitsleben?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es hängt stark von der jeweiligen Berufskrankheit und ihrer Schwere ab. Bei einer anerkannten Lärmschwerhörigkeit ist es zum Beispiel häufig so, dass die Betroffenen weiterarbeiten können. Sie bekommen dann etwa ein Hörgerät und werden darüber aufgeklärt, wie sie sich am Arbeitsplatz besser schützen können. Ist die Beeinträchtigung allerdings so stark, dass sie den Beruf aufgeben müssen, dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für eine Umschulung.
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