Von Drogen, die Dealer als Weizen oder Autos zum Verkauf anbieten
Angeklagter zu einer Haftstrafe wegen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt – So lief der Prozess
WANGEN (clbi) - In der Stadthalle Wangen ist ein Prozess gegen einen Mann verhandelt worden, der unerlaubten Handel mit verschiedenen Drogen betrieb. Der Richter und die Schöffen verurteilten ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Auf der Anklagebank sitzt ein solider, sportlicher und gut situierter Mann, neben ihm sein Anwalt. Letzterer bittet aufgrund der besonderen Situation, dass noch ein Zeuge fehlte, um Aufschub der Verhandlung, um ein persönliches Gespräch mit seinem Mandanten zu führen. Die Staatsanwältin lehnt diese Bitte jedoch ab. Der Richter räumt ein, dass ein Zeuge anwesend sei, der letztendlich den Verlauf der Ermittlungen beschreiben könne. Der Angeklagte möchte sich zu den Vorfällen nicht äußern.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf unerlaubten Handel von Betäubungsmitteln in mehreren Fällen. Ein Kriminalhauptkommissar, der die Ermittlungen leitete, kommt in den Zeugenstand und wird vom Richter gebeten, einen kurzen Abriss dessen zu geben, wie man schließlich den Machenschaften des Angeklagten auf die Schliche kam.
Zunächst sei man im Raum Pfullendorf auf einen Mittelsmann gestoßen, der in größerem Umfang Drogen veräußerte. Dieser wurde festgenommen. Anhand von Gesprächsaufzeichnungen stellten die Ermittler eine Verbindung zum Angeklagten fest. Die Polizei fand heraus, dass eine Kiste Weizen gleichbedeutend mit einem Kilo Marihuana ist. Wenn es in den Gesprächen hieß, dass ein Auto für 1600 Euro verkauft wurde, bedeutete das, dass man Kokain zu diesem Preis verkauft hat. Der Umschlagplatz des Drogenhandels war meist ein Hotel in Wangen.
Lediglich zu den persönlichen Verhältnissen äußerte sich der Mann auf der Anklagebank. Als der Richter ihn jedoch nach seinen Gewohnheiten bezüglich seines Drogenkonsums fragte, schwieg er auf Anraten seines Anwalts hin. Letzterer legte dem Richter und den Schöffen noch Dokumente vor, die zum einen auf ein Attest eines Facharztes hinwiesen, das einen negativen Test auf verschiedene Betäubungsmittel, wie Kokain, Cannabis, Opiate und sonstige Substanzen, belegte. Ein anderes Schriftstück kam vom Arbeitgeber des Angeklagten. Es war ein Zeugnis, in dem die Geschäftsleitung die absolute Integrität ihres Angestellten betont und dessen Schuld bezweiflt.
Die Staatsanwaltschaft legte ihr Urteil im Sinne der Anklage fest und setzte das Strafmaß auf zwei Jahre und fünf Monate. „Die einzige denkbare Strafe ist ein Freispruch“, sagte die Verteidigung daraufhin. Anstelle des Wissens dürften keine Schätzungen kommen, fuhr der Anwalt fort. Bei den Durchsuchungen habe man keine Beweis relevanten Mittel gefunden. Das Gericht könne nicht entscheiden, ohne nähere Angaben des Zeugen zu haben, hieß es noch im Plädoyer.
Schließlich setzten auch Richter und Schöffen eine Strafe aus, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen. Dafür seien zwei Jahre und drei Monate Haft angemessen in Strafe und Schuld. Auch ohne den Zeugen, der ordnungsgemäß geladen wurde und nicht erschienen ist, habe man genügend Beweise, die die Schuld des Angeklagten belegen, so der Richter. Die Gesprächsverläufe seien eindeutig durch die Polizei ermittelt worden und glaubhaft nachvollziehbar gewesen. Diverse Vorstrafen in Verbindung mit Drogenbesitz und -einkauf in nicht geringer Menge beeinflussten zudem das Urteil.