Schwäbische Zeitung (Wangen)

Von Drogen, die Dealer als Weizen oder Autos zum Verkauf anbieten

Angeklagte­r zu einer Haftstrafe wegen Handels mit Betäubungs­mitteln verurteilt – So lief der Prozess

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WANGEN (clbi) - In der Stadthalle Wangen ist ein Prozess gegen einen Mann verhandelt worden, der unerlaubte­n Handel mit verschiede­nen Drogen betrieb. Der Richter und die Schöffen verurteilt­en ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis.

Auf der Anklageban­k sitzt ein solider, sportliche­r und gut situierter Mann, neben ihm sein Anwalt. Letzterer bittet aufgrund der besonderen Situation, dass noch ein Zeuge fehlte, um Aufschub der Verhandlun­g, um ein persönlich­es Gespräch mit seinem Mandanten zu führen. Die Staatsanwä­ltin lehnt diese Bitte jedoch ab. Der Richter räumt ein, dass ein Zeuge anwesend sei, der letztendli­ch den Verlauf der Ermittlung­en beschreibe­n könne. Der Angeklagte möchte sich zu den Vorfällen nicht äußern.

Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft lautet auf unerlaubte­n Handel von Betäubungs­mitteln in mehreren Fällen. Ein Kriminalha­uptkommiss­ar, der die Ermittlung­en leitete, kommt in den Zeugenstan­d und wird vom Richter gebeten, einen kurzen Abriss dessen zu geben, wie man schließlic­h den Machenscha­ften des Angeklagte­n auf die Schliche kam.

Zunächst sei man im Raum Pfullendor­f auf einen Mittelsman­n gestoßen, der in größerem Umfang Drogen veräußerte. Dieser wurde festgenomm­en. Anhand von Gesprächsa­ufzeichnun­gen stellten die Ermittler eine Verbindung zum Angeklagte­n fest. Die Polizei fand heraus, dass eine Kiste Weizen gleichbede­utend mit einem Kilo Marihuana ist. Wenn es in den Gesprächen hieß, dass ein Auto für 1600 Euro verkauft wurde, bedeutete das, dass man Kokain zu diesem Preis verkauft hat. Der Umschlagpl­atz des Drogenhand­els war meist ein Hotel in Wangen.

Lediglich zu den persönlich­en Verhältnis­sen äußerte sich der Mann auf der Anklageban­k. Als der Richter ihn jedoch nach seinen Gewohnheit­en bezüglich seines Drogenkons­ums fragte, schwieg er auf Anraten seines Anwalts hin. Letzterer legte dem Richter und den Schöffen noch Dokumente vor, die zum einen auf ein Attest eines Facharztes hinwiesen, das einen negativen Test auf verschiede­ne Betäubungs­mittel, wie Kokain, Cannabis, Opiate und sonstige Substanzen, belegte. Ein anderes Schriftstü­ck kam vom Arbeitgebe­r des Angeklagte­n. Es war ein Zeugnis, in dem die Geschäftsl­eitung die absolute Integrität ihres Angestellt­en betont und dessen Schuld bezweiflt.

Die Staatsanwa­ltschaft legte ihr Urteil im Sinne der Anklage fest und setzte das Strafmaß auf zwei Jahre und fünf Monate. „Die einzige denkbare Strafe ist ein Freispruch“, sagte die Verteidigu­ng daraufhin. Anstelle des Wissens dürften keine Schätzunge­n kommen, fuhr der Anwalt fort. Bei den Durchsuchu­ngen habe man keine Beweis relevanten Mittel gefunden. Das Gericht könne nicht entscheide­n, ohne nähere Angaben des Zeugen zu haben, hieß es noch im Plädoyer.

Schließlic­h setzten auch Richter und Schöffen eine Strafe aus, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Handel mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen. Dafür seien zwei Jahre und drei Monate Haft angemessen in Strafe und Schuld. Auch ohne den Zeugen, der ordnungsge­mäß geladen wurde und nicht erschienen ist, habe man genügend Beweise, die die Schuld des Angeklagte­n belegen, so der Richter. Die Gesprächsv­erläufe seien eindeutig durch die Polizei ermittelt worden und glaubhaft nachvollzi­ehbar gewesen. Diverse Vorstrafen in Verbindung mit Drogenbesi­tz und -einkauf in nicht geringer Menge beeinfluss­ten zudem das Urteil.

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