Keine Ausnahme für die Theater
Bayern bleibt bei der Obergrenze von 50 Zuschauern, stellt aber Finanzhilfen für die Kulturbranche bereit
MÜNCHEN (dpa) - Intendanten bayerischer Bühnen hatten sich mit der Bitte an die Regierung des Freistaats gewandt, die Obergrenze von 50 Zuschauern für die Bühnen auszusetzen. Auch mit Hinweis auf einen wissenschaftlichen Pilotversuch. Doch das Kunstministerium blieb hart: „Ich habe Verständnis für das Anliegen der Branche und weiß, dass es momentan sehr schwierig ist“, sagte Kunstminister Bernd Sibler (CSU). Man müsse nun umsichtig und vorsichtig reagieren. Der Pilotversuch und damit die Erlaubnis einer maximalen Zuschauerzahl von 500 Personen gelte aber automatisch als ausgesetzt, sobald die andere Regelung greife. Sibler verwies auf den Kulturrettungsschirm und geplante Künstler-Hilfsprogramme.
Für die Theater in Bayern ist eine Obergrenze von 50 Zuschauern bei sehr hohen Corona-Infektionszahlen ein schwerer Schlag. „Eine Begrenzung auf nur 50 Personen macht aus einem modernen, offenen Haus ein elitäres Bollwerk“, kritisierte die Bayerische Staatsoper in München. Den Häusern brechen wichtige Einnahmen weg, viele sehen sogar ihren
Kulturauftrag in Gefahr. Trotzdem wollen die meisten weiter spielen, auch wenn statt 200 nur noch 50 Besucher kommen dürfen. Einige stellen den Spielbetrieb dagegen ganz oder teilweise ein, weil es für sie mit 50 zahlenden Gästen schlicht nicht mehr rentabel ist. Zum Beispiel das Deutsche Theater in München.
Das bayerische Kabinett hat sich allerdings am Dienstag in München auf Finanzhilfen für die von der Corona-Krise betroffene Kulturbranche verständigt. So sollen etwa SoloSelbstständige von Oktober bis Ende des Jahres als Ersatz für den entfallenden Unternehmerlohn mit monatlich bis zu 1180 Euro unterstützt werden. Das Programm habe ein Volumen von 37,5 Millionen Euro.
Auch für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihrer Profi-Laufbahn gibt es Hilfe. Ab 1. Januar 2021 soll es 5000 Stipendien in
Höhe von jeweils 5000 Euro für ihre Projekte geben. Das Programm werde in Abstimmung mit der freien Szene und den Verbänden konkretisiert. Es sei mit anderen Hilfsprogrammen kumulierbar und habe ein Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro.
Bis vorerst 30. Juni 2021 wird laut Mitteilung das Spielstättenprogramm verlängert und dahingehend erweitert, dass auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte Anträge stellen dürfen. Hier investiere der Freistaat weitere 15 Millionen Euro. Gleichfalls verlängert werde das Hilfsprogramm für die Laienmusik.
Die im Mai beschlossenen KinoAnlaufhilfen in Höhe von zwölf Millionen Euro werden um dieselbe Summe aufgestockt und bis 30. Juni 2021 verlängert. Bisher seien Anträge mit einem Gesamtvolumen von acht Millionen Euro genehmigt worden.