Schwäbische Zeitung (Wangen)

Mann macht kurzen Prozess im Gerichtssa­al

Wegen Diebstahls Verdächtig­ter kann seine Unschuld beweisen

- Von Claudia Bischofber­ger

(sz) - Für kurzen Prozess sorgte unlängst ein junger Mann beim Amtsgerich­t Wangen, der dort wegen Hausfriede­nsbruchs und Diebstahls vor dem Richter stand. Die Beweislage führte jedoch zum Ergebnis, dass der Angeklagte unschuldig ist.

Die Staatsanwa­ltschaft warf dem Mann auf der Anklageban­k vor, ohne Genehmigun­g eine Baustelle betreten zu haben und dort Werkzeug im Wert von 100 Euro mitgenomme­n zu haben. Strafbar als Hausfriede­nsbruch und Diebstahl.

Als der junge Mann vom Richter das Wort bekam, widersprac­h er diesem Vorwurf. Er erklärte, dass er mit mehreren Freunden an die Baustelle gegangen sei. Innerhalb des Bauzauns seien drei Arbeiter gewesen. Diese hätten den Männern die Erlaubnis gegeben, das Grundstück zu betreten.

„Wir haben gefragt, ob wir einen Hammer und eine Säge ausleihen können“, sagte der Angeklagte. Dafür hätten die Arbeiter später noch ein paar Flaschen Bier als „Leihgebühr“bekommen. „Ich bin nicht so arm, dass ich etwas klauen muss“, sagte der junge Mann zum Richter. Eine JBL-BOX, die sich auch auf dem

Grundstück befand, sei das Eigentum des Angeklagte­n. Er habe den Lautsprech­er zu seinem Geburtstag bekommen. Dafür gäbe es Zeugen.

Ein Schreiben der Baufirma, das dem Richter vorlag, bestätigte, dass kein Werkzeug auf der Baustelle abhandenge­kommen sei. Auch der Vorwurf des Hausfriede­nsbruchs konnte, aufgrund der vorliegend­en Tatsachen, nach Meinung des Richters eingestell­t werden.

Daher beschied der Vorsitzend­e einvernehm­lich mit der Staatsanwa­ltschaft, dass das Verfahren eingestell­t wird. Die Kosten des Verfahrens seien von der Staatskass­e zu entrichten.

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FOTO: VOLKER HARTMANN/DPA Sowohl nach dem Zutritt also auch nach dem Werkzeug hat der Mann gefragt.

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