Das neue Lieferkettengesetz
Welche Branchen betroffen sind: Automobilbau, Maschinenbau, Metallindustrie, Chemie, Textilien, Nahrungs- und Genussmittel, Großund Einzelhandel, Elektronikindustrie, Energieversorger – also „volkswirtschaftlich bedeutende Branchen“, wie es der Gesetzgeber formuliert. Das Gesetz soll ab 2023 gelten – und zwar vorerst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Von 2024 an sinkt diese Schwelle auf 1000.
Was das Gesetz für die Beschäftigten bedeutet: Immer wieder rufen Ausbeutung und tödlisollen che Gefahren bei der Arbeit für den europäischen Markt Empörung hervor. Die Corona-krise hat die Lage in manchen Ländern verschlimmert. In Bangladesch haben laut Gewerkschaftsangaben mehr als 28 000 Fabrikbeschäftigte ihre Jobs verloren, nachdem Modeketten Aufträge stornierten. Der Druck, schlechte Arbeit anzunehmen, steigt. Müller erhofft sich insgesamt bessere Lebenschancen für Millionen von Kindern und Familien in Entwicklungsländern.
Was das Gesetz für die Verbraucher bedeutet: Verbraucher darauf vertrauen können, dass keine mit Kinder- oder Zwangsarbeit produzierten Produkte angeboten werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass es weniger Dumpingpreise geben wird, wenn Niedrigstlöhnen die Basis entzogen wird. Lebensmittelriesen diktieren kleineren Lieferanten nach Branchenangaben oft die Preise. Ausländische Unternehmen mit deutscher Niederlassung wurden in letzter Minute doch auch noch einbezogen. Müller forderte auch neue entsprechende Eu-regeln und eine Reform der Welthandelsorganisation WTO. (dpa)