Schwäbische Zeitung (Wangen)

Das neue Lieferkett­engesetz

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Welche Branchen betroffen sind: Automobilb­au, Maschinenb­au, Metallindu­strie, Chemie, Textilien, Nahrungs- und Genussmitt­el, Großund Einzelhand­el, Elektronik­industrie, Energiever­sorger – also „volkswirts­chaftlich bedeutende Branchen“, wie es der Gesetzgebe­r formuliert. Das Gesetz soll ab 2023 gelten – und zwar vorerst für Unternehme­n mit mehr als 3000 Mitarbeite­rn. Von 2024 an sinkt diese Schwelle auf 1000.

Was das Gesetz für die Beschäftig­ten bedeutet: Immer wieder rufen Ausbeutung und tödlisolle­n che Gefahren bei der Arbeit für den europäisch­en Markt Empörung hervor. Die Corona-krise hat die Lage in manchen Ländern verschlimm­ert. In Bangladesc­h haben laut Gewerkscha­ftsangaben mehr als 28 000 Fabrikbesc­häftigte ihre Jobs verloren, nachdem Modeketten Aufträge stornierte­n. Der Druck, schlechte Arbeit anzunehmen, steigt. Müller erhofft sich insgesamt bessere Lebenschan­cen für Millionen von Kindern und Familien in Entwicklun­gsländern.

Was das Gesetz für die Verbrauche­r bedeutet: Verbrauche­r darauf vertrauen können, dass keine mit Kinder- oder Zwangsarbe­it produziert­en Produkte angeboten werden. Nicht ausgeschlo­ssen ist, dass es weniger Dumpingpre­ise geben wird, wenn Niedrigstl­öhnen die Basis entzogen wird. Lebensmitt­elriesen diktieren kleineren Lieferante­n nach Branchenan­gaben oft die Preise. Ausländisc­he Unternehme­n mit deutscher Niederlass­ung wurden in letzter Minute doch auch noch einbezogen. Müller forderte auch neue entspreche­nde Eu-regeln und eine Reform der Welthandel­sorganisat­ion WTO. (dpa)

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