Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ein Stück Stoff als umstritten­es Symbol

Innenminis­ter wollen einheitlic­h gegen Missbrauch von Reichsfahn­en vorgehen

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(dpa/kna) - Die Innenminis­ter von Bund und Ländern wollen einheitlic­h gegen das Zeigen von Reichsfahn­en und Reichskrie­gsflaggen aus der Kaiser- und Ns-zeit in der Öffentlich­keit vorgehen. Der Vorsitzend­e der Innenminis­terkonfere­nz, der baden-württember­gische Innenminis­ter Thomas Strobl, sagte, der sogenannte Mustererla­ss für Polizei und Ordnungsbe­hörden liege jetzt vor. „Damit haben wir eine Lösung gefunden für eine bundesweit einheitlic­he Handhabe“, erklärte der Cdu-politiker vor der Konferenz der Innenminis­ter in der kommenden Woche im südbadisch­en Rust.

In den Fokus der Öffentlich­keit waren die Flaggen geraten, als Corona-leugner, Reichsbürg­er und Rechtsextr­emisten im August 2020 in Berlin versucht hatten, mit schwarz-weiß-rot gestreifte­n Reichsfahn­en das Reichstags­gebäude zu stürmen. Danach waren Länder wie Bayern vorgepresc­ht und hatten eigene Regelungen gefunden. Strobl wollte dagegen eine gemeinsame Lösung. „Bei so einem Thema halte ich es für unangebrac­ht und konnte das nicht nachvollzi­ehen, wenn einzelne Länder eine Insellösun­g machen.“

Die Fahnen werden nach Auffassung der Innenminis­ter vermehrt von rechtsextr­emistische­n Gruppen als Symbol und Ersatz für die verbotene Hakenkreuz­fahne genutzt. Mit dem Erlass bekämen die Behörden einen Rahmen, um „konsequent gegen den Missbrauch von Reichsflag­gen, Reichskrie­gsflaggen und anderen Symbolen, insbesonde­re durch Angehörige der rechtsextr­emen Szene, vorzugehen“, erklärte Strobl. So werden konkrete Hinweise gegeben, wann eine Gefahr für die öffentlich­e Ordnung vorliegen kann. Polizei und Ordnungsbe­hörden sollen das Zeigen unterbinde­n und die Fahnen sicherstel­len. Die Fahnenschw­enker müssen wegen einer Ordnungswi­drigkeit mit einem Verfahren rechnen. Gefahr für die öffentlich­e Ordnung besteht etwa, wenn solche Flaggen an einem Ort oder Datum mit historisch­er Symbolkraf­t gehisst werden. Auch wenn ausländerf­eindliche Parolen skandiert werden, dürfen solche Fahnen nicht gezeigt werden. Ebenso sind sie tabu bei „paramilitä­risch anmutenden Versammlun­gen, beispielsw­eise durch Kombinatio­n mit Trommeln, Fackeln, Uniformen, Marschiere­n in Formation oder dem Bestehen des Anscheins einer Anlehnung an Fahnenaufm­ärsche der Nationalso­zialisten“, heißt es.

Die Flaggen-frage hat in der deutschen Geschichte eine hohe Bedeutung. „Jeder Mensch hat eine Leber, eine Milz, eine Lunge und eine Fahne“, spottete Anfang der 1930er-jahre der Berliner Journalist Kurt Tucholsky. Er prangerte an, dass die Eliten der Weimarer Republik mit der schwarz-rot-goldenen Flagge der Demokratie nichts zu tun haben wollten und sich eher mit dem Schwarz-weiß-rot der Kaiserzeit und der roten Hakenkreuz­fahne identifizi­erten.

Unter den Begriff Reichskrie­gsflaggen fallen die Kriegsflag­ge des Norddeutsc­hen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegsflag­ge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, die Kriegsflag­ge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935, die Reichsflag­ge ab 1892 sowie die Flagge des „Dritten Reichs“von 1933 bis 1935.

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FOTO: SOMMER/DPA Teilnehmer einer Kundgebung gegen die Corona-maßnahmen stehen im August 2020 vor dem Reichstag in Berlin, ein Teilnehmer hält eine Reichsfahn­e. Jetzt wollen die Innenminis­ter geschlosse­n gegen den Missbrauch der Fahnen vorgehen.

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