So funktioniert das Elterngeld
Wer Anspruch auf die finanzielle Unterstützung hat und was beim Antrag zu beachten ist
(dpa) - Ein positiver Schwangerschaftstest stellt das Leben erst einmal auf den Kopf. Neben den ganzen Anschaffungen wie Kinderwagen und Babybett müssen sich werdende Eltern auch mit ihren Finanzen beschäftigen. Nach der Geburt erhalten sie für einige Zeit Elterngeld, mit dem sie die ersten Lebensmonate als Familie finanzieren können. 1,9 Millionen Mütter und Väter nahmen 2020 laut dem Statistischen Bundesamt die Leistung in Anspruch. Wichtige Fragen und Antworten:
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Die Leistung können alle Eltern beantragen, egal ob sie vor der Geburt gearbeitet haben oder nicht. Sie erhalten Elterngeld sowohl für leibliche Kinder als auch Adoptivkinder oder das leibliche Kind der Lebenspartnerin. In Ausnahmefällen können auch Großeltern oder zum Beispiel Tanten und Onkel Elterngeld erhalten.
„Schwierig wird es aber unter Umständen bei ausländischen Eltern“, weiß Carla Roder von der Beratungsstelle Pro Familia in Bochum. Kein Elterngeld gibt es während des Asylverfahrens oder mit einer Duldung.
Wie lange gibt es Geld?
Es gibt zwei Varianten: Basiselterngeld und Elterngeld Plus. Das Basiselterngeld zahlt der Staat zwölf Monate lang. Beantragen beide Eltern die Leistung, erhalten sie noch zwei Monate zusätzlich. Die bekommen auch Alleinerziehende.
Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Elterngeld-plus-monaten. Wer sich für diese Variante entscheidet, hat also 24 bis 28 Monate Anspruch auf Zahlungen.
„Wie lang genau der Bezugszeitraum ist, hängt auch davon ab, wie Eltern sich die Monate untereinander aufteilen. Sie können diese ganz flexibel nehmen, nacheinander oder gleichzeitig. Auch Pausen sind innerhalb der ersten 14 Lebensmonate möglich“, erklärt Roder. Festlegen muss sich übrigens niemand. Während des
Bezugs lässt sich der Antrag für künftige Monate noch immer ändern.
„Für Mütter die nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhalten, gelten die betroffenen Lebensmonate des Kindes als Basiselterngeld-monate und kommen in der Regel nicht zur Auszahlung“, sagt Roder.
Noch etwas verlängern lässt sich das Elterngeld mit dem Partnerschaftsbonus. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig vier Monate lang jeweils zwischen 25 bis 30 Stunden pro Woche, erhalten sie dafür vier Elterngeld-plus-monate. Alleinerziehende haben dazu ebenfalls die Möglichkeit.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Mindestens 300 und maximal 1800 Euro beträgt das Basiselterngeld. Beim Elterngeld Plus gibt es davon monatlich genau die Hälfte. Zwillingseltern erhalten jeweils einen kleinen Zuschlag.
Wie hoch die Zahlung genau ausfällt, hängt vom früheren Verdienst ab, erklärt Michael Sittig, Rechtsexperte bei der Stiftung Warentest: „Als Faustregel gilt, dass es etwa 65 Prozent des vorgeburtlichen Nettoeinkommens gibt.“Je nach Arbeitsverhältnis ist das relevante Nettoeinkommen ein anderes. Für Beamtinnen und Beamte, Soldaten und angestellte Väter gilt der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage. Bei angestellten Müttern sind es die zwölf Monate vor dem Mutterschutz.
Wer selbstständig ist, muss in der Regel die Steuererklärung aus dem letzten Kalenderjahr vor der Entbindung vorweisen.
Bringt der Wechsel der Steuerklasse etwas?
Ja, damit können Verheiratete das Elterngeld ein bisschen erhöhen. Der Ehepartner, der mehr Monate Elterngeld beantragen wird als der andere Elternteil, sollte in die Steuerklasse III wechseln. Dadurch steigt der Nettolohn. Damit die Steuerklasse für das gesamte Jahr angerechnet wird, muss der Wechsel allerdings mindestens sechs Monate vor dem Mutterschutz geschehen.
Worauf achten beim Antrag?
Elterngeld können Eltern erst nach der Geburt des Kindes beantragen, spätestens aber nach drei Monaten muss er vorliegen. Werdende Eltern sollten sich deshalb vor der Geburt mit dem Thema beschäftigen, empfiehlt Roder.
Was gilt bei Steuern und Versicherung?
Mütter und Väter, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, bleiben auch während der Elternzeit pflichtversichert, und zwar beitragsfrei. Freiwillige Mitglieder müssen sich weiterhin versichern, zahlen aber in der Regel nur den Mindestbeitrag von knapp 170 Euro im Monat. Dafür erhalten sie ein etwas höheres Elterngeld. Wer einen pflichtversicherten Partner hat, ist über diesen beitragsfrei versichert.