Angeklagter Messerstecher ist nicht vorbestraft
Im nichtöffentlichen Prozess am Landgericht Ravensburg wird diese Woche das Urteil erwartet
(len) Der 18-Jährige, der einen 37-jährigen Mann in einem Weingartener Studentenwohnheim erstochen haben soll, war bis zu der Tat strafrechtlich nie in Erscheinung getreten. Er sei nicht vorbestraft, teilte seine Verteidigerin Christine Thurau auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“mit.
In dem nichtöffentlichen Prozess, der seit 6. Juli am Landgericht Ravensburg läuft, soll noch in dieser Woche ein Urteil fallen. Thurau äußert sich ansonsten mit Verweis auf den Schutz ihres Mandanten, der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, nur zurückhaltend zu dem Fall.
Zwischen dem 26. und 27. Januar soll der damals 17-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einem Springmesser mehrmals auf einen deutlich älteren Mann eingestochen und ihn so schwer verletzt haben, dass er starb. Ein möglicherweise auch handgreiflicher Streit um Drogengeschäfte und Schulden sei nach Zeugenaussagen den tödlichen Stichen vorausgegangen, teilte die Staatsanwaltschaft nach der Tat mit. Der 17-Jährige wurde von einem Zeugen als Täter benannt und festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Angeklagt ist der inzwischen 18Jährige unter anderem wegen Totschlags. Aber auch wegen Drogenhandels und dem Besitz einer Waffe – im Juristen-jargon heißt das: wegen Totschlags in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und vorsätzlichem Führen eines verbotenen Gegenstandes.
Zu den Umständen der Tat ist nicht viel bekannt. Laut Thurau hat ihr Mandant im Prozess den Ablauf der Geschehnisse etwas anders geschildert als die Staatsanwaltschaft in der Anklage. Zu den Details will sie sich nicht äußern. „Das Geschehnis ist sehr tragisch, das wird auch von der Verteidigung so gesehen“, so Thurau. Dadurch sei der Verlauf mehrerer Lebenswege verändert worden. „Es ist jemand tot.“Ihr Mandant sei im Gerichtssaal den Opfer-angehörigen begegnet. Der Fall und der Prozess nehme alle Beteiligten sehr mit.
Über den 18Jährigen will sie nicht viel preisgeben. Nur das: „Dramatisch ist: Mein Mandant ist nicht vorbestraft und gehört daher auch nicht zum Kreis der Jugendlichen Intensivtäter“, so Thurau. Er sei noch nie im Gefängnis gewesen, die Untersuchungshaft hinterlasse tiefen Eindruck bei ihm.
Nach der Festnahme war zunächst unklar gewesen, ob der Jugendliche aus Notwehr gehandelt haben könnte. Die Staatsanwaltschaft kam zur Einschätzung, dass dies nicht der Fall war, und setzte auch deshalb die Untersuchungshaft durch. Abzuwarten bleibt, ob die Jugendkammer dieser Einschätzung folgt. Das Jugendstrafrecht sieht bei einem Tötungsdelikt maximal zehn Jahre Freiheitsentzug vor.
„Dramatisch ist: Mein Mandant ist nicht vorbestraft und gehört daher auch nicht zum Kreis der Jugendlichen Intensivtäter“,
so Verteidigerin Christine Thurau.