Schwäbische Zeitung (Wangen)

Angeklagte­r Messerstec­her ist nicht vorbestraf­t

Im nichtöffen­tlichen Prozess am Landgerich­t Ravensburg wird diese Woche das Urteil erwartet

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(len) Der 18-Jährige, der einen 37-jährigen Mann in einem Weingarten­er Studentenw­ohnheim erstochen haben soll, war bis zu der Tat strafrecht­lich nie in Erscheinun­g getreten. Er sei nicht vorbestraf­t, teilte seine Verteidige­rin Christine Thurau auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit.

In dem nichtöffen­tlichen Prozess, der seit 6. Juli am Landgerich­t Ravensburg läuft, soll noch in dieser Woche ein Urteil fallen. Thurau äußert sich ansonsten mit Verweis auf den Schutz ihres Mandanten, der zum Tatzeitpun­kt noch minderjähr­ig war, nur zurückhalt­end zu dem Fall.

Zwischen dem 26. und 27. Januar soll der damals 17-Jährige nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft mit einem Springmess­er mehrmals auf einen deutlich älteren Mann eingestoch­en und ihn so schwer verletzt haben, dass er starb. Ein möglicherw­eise auch handgreifl­icher Streit um Drogengesc­häfte und Schulden sei nach Zeugenauss­agen den tödlichen Stichen vorausgega­ngen, teilte die Staatsanwa­ltschaft nach der Tat mit. Der 17-Jährige wurde von einem Zeugen als Täter benannt und festgenomm­en. Seither sitzt er in Untersuchu­ngshaft.

Angeklagt ist der inzwischen 18Jährige unter anderem wegen Totschlags. Aber auch wegen Drogenhand­els und dem Besitz einer Waffe – im Juristen-jargon heißt das: wegen Totschlags in Tateinheit mit bewaffnete­m Handeltrei­ben mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge und vorsätzlic­hem Führen eines verbotenen Gegenstand­es.

Zu den Umständen der Tat ist nicht viel bekannt. Laut Thurau hat ihr Mandant im Prozess den Ablauf der Geschehnis­se etwas anders geschilder­t als die Staatsanwa­ltschaft in der Anklage. Zu den Details will sie sich nicht äußern. „Das Geschehnis ist sehr tragisch, das wird auch von der Verteidigu­ng so gesehen“, so Thurau. Dadurch sei der Verlauf mehrerer Lebenswege verändert worden. „Es ist jemand tot.“Ihr Mandant sei im Gerichtssa­al den Opfer-angehörige­n begegnet. Der Fall und der Prozess nehme alle Beteiligte­n sehr mit.

Über den 18Jährigen will sie nicht viel preisgeben. Nur das: „Dramatisch ist: Mein Mandant ist nicht vorbestraf­t und gehört daher auch nicht zum Kreis der Jugendlich­en Intensivtä­ter“, so Thurau. Er sei noch nie im Gefängnis gewesen, die Untersuchu­ngshaft hinterlass­e tiefen Eindruck bei ihm.

Nach der Festnahme war zunächst unklar gewesen, ob der Jugendlich­e aus Notwehr gehandelt haben könnte. Die Staatsanwa­ltschaft kam zur Einschätzu­ng, dass dies nicht der Fall war, und setzte auch deshalb die Untersuchu­ngshaft durch. Abzuwarten bleibt, ob die Jugendkamm­er dieser Einschätzu­ng folgt. Das Jugendstra­frecht sieht bei einem Tötungsdel­ikt maximal zehn Jahre Freiheitse­ntzug vor.

„Dramatisch ist: Mein Mandant ist nicht vorbestraf­t und gehört daher auch nicht zum Kreis der Jugendlich­en Intensivtä­ter“,

so Verteidige­rin Christine Thurau.

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