Urenkel Zeppelins und Stadt streiten vor Gericht
Landgericht Ravensburg entscheidet am Donnerstag über eine Elf-millionen-euro-klage des Adeligen
- Am Donnerstag treffen Albrecht von Brandensteinzeppelin und die Stadt Friedrichshafen vor dem Landgericht Ravensburg aufeinander. In der zivilrechtlichen Auseinandersetzung geht es um Ansprüche aus einer Vergleichsvereinbarung aus dem Jahr 1923, auf deren Grundlage bis 1990 Zahlungen der Zeppelin-stiftung an Nachfahren Ferdinand Graf von Zeppelins erfolgten. Die Stadtverwaltung geht laut einer Pressemitteilung davon aus, dass die Klage des Urenkels des Luftschiffpioniers abgewiesen wird.
Der Adelige aus Mittelbiberach versucht seit einigen Jahren, der Stadt die Kontrolle über die Zeppelin-stiftung zu entziehen. Seiner Meinung nach war die Entscheidung der damaligen Behörden im Jahr 1947, aus der selbstständigen Stiftung ein Sondervermögen der Kommune zu machen rechtswidrig. Ein Rechtsstreit hierzu ist derzeit beim badenwürttembergischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.
Das Verfahren am Donnerstag dreht sich um eine Vergleichsvereinbarung aus dem Jahr 1923. Die daraus resultierenden Zahlungen habe man 1990 eingestellt, als Albrecht von Brandenstein-zeppelin im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Beteiligung an der ZF Friedrichshafen AG an die Deutsche Bank
AG ausdrücklich auf diese Ansprüche verzichtetet habe, so das Rathaus. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung: „Ungeachtet dieses Verzichts und des Umstands, dass die Verkäuferseite beim Verkauf 1990 fast 100 Millionen DM für die Zf-aktien erhielt, verstößt von Brandenstein-zeppelin gegen die damalige Vereinbarung, indem er nun eine Zahlung von etwa 11 Millionen Euro von der Stadt Friedrichshafen fordert.“
Albrecht von Brandenstein-zeppelin sagt laut Verwaltung, dass der Verkauf seines Zf-aktienpakets 1990 wegen Sittenwidrigkeit nichtig sei. Die Aktien seien wesentlich mehr wert gewesen als der damals vereinbarte Kaufpreis. Zudem habe die Stadt geschäftliche Unerfahrenheit und finanzielle Notlage sittenwidrig ausgenutzt. Seine Verzichtserklärungen seien deshalb ebenfalls nichtig, die Ansprüche aus der Vergleichsvereinbarung bestünden weiterhin fort..
Die Stadt ist der Auffassung, dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit des Aktienverkaufs „haltlos und unbegründet“ist. Man habe nachgewiesen, dass der Kläger seine Anteile selbst einige Zeit zuvor zu wesentlich niedrigeren Preisen von Mitgliedern seiner Familie ankaufte und dann 1990 mit hohem Gewinn an die Deutsche Bank AG weiterveräußert habe.
„Wir gehen davon aus, dass die Klage abgewiesen wird. Der Vortrag des Klägers ist unsubstanziiert, unschlüssig und hält einer rechtlichen Beurteilung nicht stand. Im Übrigen wäre ein Anspruch längst verjährt und verwirkt“, sagt Andreas Dietzel von der Kanzlei Clifford Chance, einer der Anwälte, die die Stadt Friedrichshafen vertreten. „Die Stadt kann davon ausgehen, dass auch diese Klage scheitern wird.“Um weitere, zukünftige Klagen in dieser Sache zu verhindern, habe die Stadt zudem Widerklage erhoben, die der Abwehr künftiger Ansprüche in diesem Zusammenhang diene. „Wir stellen damit sicher, dass Ansprüche, die schon heute nicht bestehen, vom Kläger nicht zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geltend gemacht werden können“, sagt Dietzel.