Schwäbische Zeitung (Wangen)

Urenkel Zeppelins und Stadt streiten vor Gericht

Landgerich­t Ravensburg entscheide­t am Donnerstag über eine Elf-millionen-euro-klage des Adeligen

- Von Martin Hennings

- Am Donnerstag treffen Albrecht von Brandenste­inzeppelin und die Stadt Friedrichs­hafen vor dem Landgerich­t Ravensburg aufeinande­r. In der zivilrecht­lichen Auseinande­rsetzung geht es um Ansprüche aus einer Vergleichs­vereinbaru­ng aus dem Jahr 1923, auf deren Grundlage bis 1990 Zahlungen der Zeppelin-stiftung an Nachfahren Ferdinand Graf von Zeppelins erfolgten. Die Stadtverwa­ltung geht laut einer Pressemitt­eilung davon aus, dass die Klage des Urenkels des Luftschiff­pioniers abgewiesen wird.

Der Adelige aus Mittelbibe­rach versucht seit einigen Jahren, der Stadt die Kontrolle über die Zeppelin-stiftung zu entziehen. Seiner Meinung nach war die Entscheidu­ng der damaligen Behörden im Jahr 1947, aus der selbststän­digen Stiftung ein Sonderverm­ögen der Kommune zu machen rechtswidr­ig. Ein Rechtsstre­it hierzu ist derzeit beim badenwürtt­embergisch­en Verwaltung­sgerichtsh­of anhängig.

Das Verfahren am Donnerstag dreht sich um eine Vergleichs­vereinbaru­ng aus dem Jahr 1923. Die daraus resultiere­nden Zahlungen habe man 1990 eingestell­t, als Albrecht von Brandenste­in-zeppelin im Zusammenha­ng mit dem Verkauf seiner Beteiligun­g an der ZF Friedrichs­hafen AG an die Deutsche Bank

AG ausdrückli­ch auf diese Ansprüche verzichtet­et habe, so das Rathaus. Wörtlich heißt es in der Pressemitt­eilung: „Ungeachtet dieses Verzichts und des Umstands, dass die Verkäufers­eite beim Verkauf 1990 fast 100 Millionen DM für die Zf-aktien erhielt, verstößt von Brandenste­in-zeppelin gegen die damalige Vereinbaru­ng, indem er nun eine Zahlung von etwa 11 Millionen Euro von der Stadt Friedrichs­hafen fordert.“

Albrecht von Brandenste­in-zeppelin sagt laut Verwaltung, dass der Verkauf seines Zf-aktienpake­ts 1990 wegen Sittenwidr­igkeit nichtig sei. Die Aktien seien wesentlich mehr wert gewesen als der damals vereinbart­e Kaufpreis. Zudem habe die Stadt geschäftli­che Unerfahren­heit und finanziell­e Notlage sittenwidr­ig ausgenutzt. Seine Verzichtse­rklärungen seien deshalb ebenfalls nichtig, die Ansprüche aus der Vergleichs­vereinbaru­ng bestünden weiterhin fort..

Die Stadt ist der Auffassung, dass der Vorwurf der Sittenwidr­igkeit des Aktienverk­aufs „haltlos und unbegründe­t“ist. Man habe nachgewies­en, dass der Kläger seine Anteile selbst einige Zeit zuvor zu wesentlich niedrigere­n Preisen von Mitglieder­n seiner Familie ankaufte und dann 1990 mit hohem Gewinn an die Deutsche Bank AG weiterverä­ußert habe.

„Wir gehen davon aus, dass die Klage abgewiesen wird. Der Vortrag des Klägers ist unsubstanz­iiert, unschlüssi­g und hält einer rechtliche­n Beurteilun­g nicht stand. Im Übrigen wäre ein Anspruch längst verjährt und verwirkt“, sagt Andreas Dietzel von der Kanzlei Clifford Chance, einer der Anwälte, die die Stadt Friedrichs­hafen vertreten. „Die Stadt kann davon ausgehen, dass auch diese Klage scheitern wird.“Um weitere, zukünftige Klagen in dieser Sache zu verhindern, habe die Stadt zudem Widerklage erhoben, die der Abwehr künftiger Ansprüche in diesem Zusammenha­ng diene. „Wir stellen damit sicher, dass Ansprüche, die schon heute nicht bestehen, vom Kläger nicht zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geltend gemacht werden können“, sagt Dietzel.

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FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA Albrecht Graf von Brandenste­in-zeppelin.

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