„Bei gröberen Belästigungen sofort die 110 wählen“
Wie die Polizei dafür sorgen will, dass das Flappachbad sicher bleibt
- Die Mehrzahl aller Badegäste möchte einen friedlichen und unbeschwerten Aufenthalt im Schwimmbad verbringen. Doch manchmal gibt es Grenzüberschreitungen in Form von bedrängen, begrabschen oder fotografieren und filmen ohne Einverständnis der anderen Person. Für Respekt, Zivilcourage und Achtung gegenüber allen Badbesucherinnen und -besuchern wirbt das Polizeipräsidium Ravensburg nun mit einer großen Präventionskampagne in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis.
Am Eingangsbereich des Flappachbades in Ravensburg machen große Plakate und Broschüren auf das Thema aufmerksam. Die Badegäste sollen sensibilisiert werden und bekommen Informationen, wie sie sich in Notsituationen verhalten sollen. Einen aktuellen Anlass gibt es nicht. „Das Flappachbad ist sicher“, sagt der Leiter des Ravensburger Polizeireviers Polizeioberrat Michael Weber. „In der letzten Saison hatten wir keine größeren Probleme, und in der aktuellen bis jetzt auch nicht.“Damit das auch weiterhin so bleibt, führen Polizeibeamte des Referats Prävention zurzeit Workshops für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bäder und deren ehrenamtliche Helferinnen und Helfer durch. Ungewollte Berührungen oder Pöbeleien direkt anzusprechen, Grenzen zu setzen und gegebenenfalls Hilfe holen ist zentraler Bestandteil der Kampagne. Grundsätzlich gilt für Opfer und Helfer laut Weber: „Bei gröberen Belästigungen sofort die 110 wählen!“
Im Bereich des Polizeipräsidiums Ravensburg bewegen sich die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (hierunter fallen insbesondere die Delikte der sexuellen Nötigung, die sexuelle Belästigung, aber auch Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und die Verbreitung pornografischer Schriften) annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (Anstieg um fünf Fälle, plus 1,0 Prozent auf 498 Fälle). Das Sexualstrafrecht wurde in den vergangenen Jahren verschärft. So wurde – im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung 2016 – strafbar, wenn sich ein Täter über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt (Grundsatz „Nein heißt Nein“). 2017 wurde der Straftatbestand der sexuellen Belästigung (§ 184i STGB) eingeführt, der somit auch unter die statistische Erfassung als „Sexualdelikt“fällt.
Landesweit nahmen dagegen Sexualstraftaten deutlich zu (plus 13,8 Prozent). Darin dürfte sich die gestiegene Sensibilität und die gesellschaftliche Nichtakzeptanz dieser Delikte (#Metoo-bewegung) widerspiegeln. „Die #Metoo-bewegung hat auch sicherlich dazu geführt, dass die Dunkelziffer nicht mehr so hoch ist wie früher“, vermutet Florian Suckel, Leiter der Prävention im Polizeipräsidium Ravensburg.
Die Freibadkampagne hat ihren Ursprung in Offenburg. Dort, im grenznahen Bereich, hatten die Belästigungen drastisch zugenommen. Zur Eindämmung wurde die Kampagne entwickelt und landesweit ausgerollt. Denn, so Suckel: „Prävention ist die wirksamste Weise das Zusammenleben aller zu erleichtern!“