Hotelbau in Fischbach gestoppt
BUND ist vor Verwaltungsgericht erfolgreich – Stadt kann Widerspruch einlegen
- Der BUND war mit seinem Antrag auf Baustopp gegen den Bau des Hotels „Das Zeppelin“im Fischbacher Landschaftsschutzgebiet erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte am Mittwoch, dass die Baugenehmigung für das Hotel mit 62 Doppelzimmern und Gastronomie hinfällig ist. Damit haben das städtische Bauordnungsamt als genehmigende Behörde und die Luftschiffbau Zeppelin Gmbh als Bauherrin eine Schlappe erlitten. Die Stadt kann nun Einspruch einlegen. Dann ginge das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Mannheim in die nächste Instanz. Aufgehoben wäre der Baustopp erst, wenn das Verwaltungsgericht im Sinne der Stadt entscheiden würde.
Jetzt müssen die Bauarbeiten eingestellt werden, die Zeppelin Luftschiffbau im Verlauf des Verfahrens weitergetrieben hat – wegen sonst befürchteter „umfangreich drohender Schadenersatzforderungen“, so das Unternehmen. Bleibt es beim jetzigen Stand, müssten die schon gebauten Gebäudeteile wieder rückgebaut werden. Möglich wäre eine Legalisierung aber wohl durch eine Änderung des Bebauungsplans.
Dem Bauordnungsamt war nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gar nicht klar, welches Vorhaben sie da genau genehmigte. Das Amt habe nicht gewusst, dass das Projekt „Das Zeppelin“nicht nur ein Hotel umfasst, sondern auch einen Gaststättenbetrieb. Die Baugenehmigung sei aber trotzdem ausgesprochen worden. Einerseits gab es zwischen Stadt und Luftschiffbau Zeppelin also große Unklarheiten. Andererseits besteht zwischen Luftschiffbau Zeppelin und der Stadt als genehmigender Behörde keine klare Abgrenzung. Denn Luftschiffbau Zeppelin hat zwar den Bauantrag gestellt. Für das Verwaltungsgericht handelt es sich faktisch aber trotzdem um ein Bauvorhaben der Stadt, weil Luftschiffbau Zeppelin Teil der Zeppelin-stiftung ist. Deshalb habe die Stadt einen beherrschenden Einfluss auf Luftschiffbau Zeppelin. Rechtlich fraglich ist dieses Verhältnis zwischen Antragsteller und genehmigender Behörde allerdings nicht.
Laut Verwaltungsgericht liegt das Gebiet, auf dem die Hotel- und Gastro-anlage entsteht, im Außenbereich – also außerhalb eines baulich zusammenhängenden Gebietes. Dadurch sei das Vorhaben baurechtlich unzulässig - außer, es handelt sich um die Erweiterung eines bereits bestehenden Betriebes. So argumentiert die Stadt, aber das Gericht folgt ihr nicht. Es stellt klar, dass es sich beim früheren Diakonissenheim, das an dieser Stelle betrieben wurden, gerade nicht um einen Hotelund Gaststättenbetrieb gehandelt habe. Das Gericht zieht hierzu den gültigen Flächennutzungsplan von 2015 heran, in dem das Diakonissenheim als „sonstige Freizeiteinrichtung“und „Sondersporteinrichtung“beschrieben wird. Ferner befindet sich laut Flächennutzungsplan auf dem Baugrundstück eine „Grünanlage“oder ein „Park“. Hotel und Gastronomie werden davon nicht abgedeckt.
Als bauliche Erweiterung eines bestehenden Betriebes geht „Das Zeppelin“vor dem Gericht auch dann nicht durch, wenn man das Diakonissenheim als gewerblichen Betrieb werte. Man könne nicht von baulicher Erweiterung sprechen „wenn nahezu alle vorhandenen Gebäude - mit Ausnahme der denkmalgeschützten Villa Gminder - abgebrochen und der Betrieb im Wesentlichen neu errichtet wird“, befindet das Gericht. Vielmehr stelle der neue Beherbergungsbereich einen kompletten Neubau mit eigener Konzeption dar, ohne sich an den abgerissenen Gebäuden zu orientieren. Das Gericht wendet sich auch gegen den Bau einer Tiefgarage. „Sie führt hier zu einem weitgehenden Sperrriegel in Nord-süd-richtung durch das Grundstück und damit zu einem dauerhaften Verlust von Boden“.
Brigitte Wallkam vom BUND begrüßt den Baustopp. „Wir haben schon lange die Genehmigungen für verschiedene Bauvorhaben von Luftschiffbau Zeppelin im Landschaftsschutzgebiet kritisiert“, sagt sie. Unsere Kritik wurde erst ernst genommen, als sie ein Anwalt formulierte. Wir hoffen nicht, dass wir in Zukunft bei jeder Baugenehmigung diesen Weg beschreiten müssen. Und wir hoffen besonders, dass das Landschaftsschutzgebiet und der Schutz von Natur und Umwelt jetzt endlich ernst genommen werden.“Die Stadt hält sich bedeckt. „Wir werden die Entscheidung und die Begründung nun im Detail prüfen und bewerten, um dann die weiteren Schritte zu klären“, so eine Pressesprecherin der Stadt. „Einer etwaigen Anordnung auf Baustopp werden wir Folge leisten“gibt Luftschiffbau Zeppelin bekannt. „Inwieweit mit dem Projekt umzugehen ist, wird von der Geschäftsführung unter Einbeziehung des Aufsichtsrates abgewogen und entschieden.“