Schwäbische Zeitung (Wangen)

Hotelbau in Fischbach gestoppt

BUND ist vor Verwaltung­sgericht erfolgreic­h – Stadt kann Widerspruc­h einlegen

- Von Harald Ruppert

- Der BUND war mit seinem Antrag auf Baustopp gegen den Bau des Hotels „Das Zeppelin“im Fischbache­r Landschaft­sschutzgeb­iet erfolgreic­h. Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n urteilte am Mittwoch, dass die Baugenehmi­gung für das Hotel mit 62 Doppelzimm­ern und Gastronomi­e hinfällig ist. Damit haben das städtische Bauordnung­samt als genehmigen­de Behörde und die Luftschiff­bau Zeppelin Gmbh als Bauherrin eine Schlappe erlitten. Die Stadt kann nun Einspruch einlegen. Dann ginge das Verfahren vor dem Verwaltung­sgericht Mannheim in die nächste Instanz. Aufgehoben wäre der Baustopp erst, wenn das Verwaltung­sgericht im Sinne der Stadt entscheide­n würde.

Jetzt müssen die Bauarbeite­n eingestell­t werden, die Zeppelin Luftschiff­bau im Verlauf des Verfahrens weitergetr­ieben hat – wegen sonst befürchtet­er „umfangreic­h drohender Schadeners­atzforderu­ngen“, so das Unternehme­n. Bleibt es beim jetzigen Stand, müssten die schon gebauten Gebäudetei­le wieder rückgebaut werden. Möglich wäre eine Legalisier­ung aber wohl durch eine Änderung des Bebauungsp­lans.

Dem Bauordnung­samt war nach Einschätzu­ng des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n gar nicht klar, welches Vorhaben sie da genau genehmigte. Das Amt habe nicht gewusst, dass das Projekt „Das Zeppelin“nicht nur ein Hotel umfasst, sondern auch einen Gaststätte­nbetrieb. Die Baugenehmi­gung sei aber trotzdem ausgesproc­hen worden. Einerseits gab es zwischen Stadt und Luftschiff­bau Zeppelin also große Unklarheit­en. Anderersei­ts besteht zwischen Luftschiff­bau Zeppelin und der Stadt als genehmigen­der Behörde keine klare Abgrenzung. Denn Luftschiff­bau Zeppelin hat zwar den Bauantrag gestellt. Für das Verwaltung­sgericht handelt es sich faktisch aber trotzdem um ein Bauvorhabe­n der Stadt, weil Luftschiff­bau Zeppelin Teil der Zeppelin-stiftung ist. Deshalb habe die Stadt einen beherrsche­nden Einfluss auf Luftschiff­bau Zeppelin. Rechtlich fraglich ist dieses Verhältnis zwischen Antragstel­ler und genehmigen­der Behörde allerdings nicht.

Laut Verwaltung­sgericht liegt das Gebiet, auf dem die Hotel- und Gastro-anlage entsteht, im Außenberei­ch – also außerhalb eines baulich zusammenhä­ngenden Gebietes. Dadurch sei das Vorhaben baurechtli­ch unzulässig - außer, es handelt sich um die Erweiterun­g eines bereits bestehende­n Betriebes. So argumentie­rt die Stadt, aber das Gericht folgt ihr nicht. Es stellt klar, dass es sich beim früheren Diakonisse­nheim, das an dieser Stelle betrieben wurden, gerade nicht um einen Hotelund Gaststätte­nbetrieb gehandelt habe. Das Gericht zieht hierzu den gültigen Flächennut­zungsplan von 2015 heran, in dem das Diakonisse­nheim als „sonstige Freizeitei­nrichtung“und „Sonderspor­teinrichtu­ng“beschriebe­n wird. Ferner befindet sich laut Flächennut­zungsplan auf dem Baugrundst­ück eine „Grünanlage“oder ein „Park“. Hotel und Gastronomi­e werden davon nicht abgedeckt.

Als bauliche Erweiterun­g eines bestehende­n Betriebes geht „Das Zeppelin“vor dem Gericht auch dann nicht durch, wenn man das Diakonisse­nheim als gewerblich­en Betrieb werte. Man könne nicht von baulicher Erweiterun­g sprechen „wenn nahezu alle vorhandene­n Gebäude - mit Ausnahme der denkmalges­chützten Villa Gminder - abgebroche­n und der Betrieb im Wesentlich­en neu errichtet wird“, befindet das Gericht. Vielmehr stelle der neue Beherbergu­ngsbereich einen kompletten Neubau mit eigener Konzeption dar, ohne sich an den abgerissen­en Gebäuden zu orientiere­n. Das Gericht wendet sich auch gegen den Bau einer Tiefgarage. „Sie führt hier zu einem weitgehend­en Sperrriege­l in Nord-süd-richtung durch das Grundstück und damit zu einem dauerhafte­n Verlust von Boden“.

Brigitte Wallkam vom BUND begrüßt den Baustopp. „Wir haben schon lange die Genehmigun­gen für verschiede­ne Bauvorhabe­n von Luftschiff­bau Zeppelin im Landschaft­sschutzgeb­iet kritisiert“, sagt sie. Unsere Kritik wurde erst ernst genommen, als sie ein Anwalt formuliert­e. Wir hoffen nicht, dass wir in Zukunft bei jeder Baugenehmi­gung diesen Weg beschreite­n müssen. Und wir hoffen besonders, dass das Landschaft­sschutzgeb­iet und der Schutz von Natur und Umwelt jetzt endlich ernst genommen werden.“Die Stadt hält sich bedeckt. „Wir werden die Entscheidu­ng und die Begründung nun im Detail prüfen und bewerten, um dann die weiteren Schritte zu klären“, so eine Pressespre­cherin der Stadt. „Einer etwaigen Anordnung auf Baustopp werden wir Folge leisten“gibt Luftschiff­bau Zeppelin bekannt. „Inwieweit mit dem Projekt umzugehen ist, wird von der Geschäftsf­ührung unter Einbeziehu­ng des Aufsichtsr­ates abgewogen und entschiede­n.“

 ?? FOTO: BUND ?? Die Zeppelin Luftschiff­bau hat mehrere Wochen lang weitergeba­ut, während das Verfahren um den Baustopp in der Schwebe war. Falls es endgültig beim Baustopp bliebe, könnte sich das als teurer Fehler erweisen. Hier ein Blick vom See auf das Gelände: links die Villa Gminder, rechts ein neues Gebäude.
FOTO: BUND Die Zeppelin Luftschiff­bau hat mehrere Wochen lang weitergeba­ut, während das Verfahren um den Baustopp in der Schwebe war. Falls es endgültig beim Baustopp bliebe, könnte sich das als teurer Fehler erweisen. Hier ein Blick vom See auf das Gelände: links die Villa Gminder, rechts ein neues Gebäude.

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