So fördert der Staat Bauherren
Über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können Bauherren in Badenwürttemberg Zuschüsse von 30 Prozent auf zuwendungsfähige Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 20 000 Euro bei Modernisierung und Neubau betragen. Bei einer Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum sind es bis zu 50 000 Euro. Wird mit Holz gebaut, gibt es einen Zuschlag von fünf Prozent – bei Umnutzung also maximal 5000 Euro mehr. Anträge stellen Bauherren bei der Kommune, von dort werden sie über das Landratsamt ans Land weitergereicht.
Eine Alternative ist die Unterstützung durch L-bank und KFW.
Diese lohnen sich, wenn die Sanierung den Energieverbrauch des Hauses senkt. Die L-bank bietet etwa das „Kombi-darlehen Wohnen mit Klimaprämie“an. Dabei können Bauherren einen Zuschuss für effiziente Neubauten von bis zu 30 Prozent, bei der Sanierung bestehender Bauten von bis zu 55 Prozent erhalten. Die L-bank bietet ergänzende Darlehen an – aktuell 0,87 Prozent Zins pro Jahr über 30 Jahre. Wird Wohnraum nach den Energiestandards Effizienzhaus 55 oder Effizienzhaus 40 saniert, zahlt das Land eine zusätzliche Klimaprämie in Höhe von bis zu 4000 Euro je Wohneinheit.
In Bayern ist das Förderprogramm in den Details anders als in Baden-württemberg, doch auch hier werden private Bauherren gefördert, wenn sie „dorfgerecht“um- oder ausbauen oder durch Umnutzung neuen Wohnraum schaffen. Die Arbeiten können mit bis zu 35 Prozent der Ausgaben gefördert werden, höchstens aber mit 50 000 Euro. Diese Förderung kann sich auf bis zu 60 Prozent und maximal 80 000 Euro erhöhen, wenn ein ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvolles Bauwerk saniert wird. Bei energiesparenden Maßnahmen kann der Förderhöchstbetrag ebenfalls angehoben werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine laufende Dorferneuerung, in deren Fördergebiet das betroffene Anwesen liegen muss. Ansprechpartner sind die Ämter für Ländliche Entwicklung im jeweiligen Regierungsbezirk. (ume)