Grüne Landesliste an der Saar ausgeschlossen
Partei kann dort bei der Bundestagswahl nicht mit der Zweitstimme gewählt werden
(dpa) - Die Landesliste der Grünen im Saarland bleibt von der Bundestagswahl ausgeschlossen. Das hat der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag in Berlin entschieden. Er wies die Beschwerde der Grünen gegen eine vorausgegangene gleichlautende Entscheidung des Landeswahlausschusses als unbegründet zurück.
Der Beschluss hat zur Folge, dass die Grünen im Saarland nicht mit der Zweitstimme gewählt werden können. Dies wird das bundesweite Zweitstimmenergebnis schmälern, Chancen auf ein Direktmandat haben die Grünen im Saarland nicht. Damit werden den Grünen alle dort abgegeben Stimmen fehlen.
Hintergrund ist ein Streit in der Landespartei um die Listenaufstellung. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten gewählt worden. Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl dieser Liste aber für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.
Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis. Vor dem zweiten Anlauf zur Listenaufstellung am 17. Juli schloss das Bundesschiedsgericht der Partei die 49 Delegierten aus dem Ortsverband Saarlouis aus. Begründet wurde dies mit Unregelmäßigkeiten bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband. Diese 49 Delegierten machten rund ein Drittel aller Delegierten aus.
Der Landeswahlausschuss hatte diesen Ausschluss als schweren Fehler und Verstoß gegen das Demokratieprinzip gewertet. Dieser Auffassung
folgte der Bundeswahlausschuss. Bundeswahlleiter Georg Thiel erklärte: „Der Ausschluss von Delegierten, nämlich der Delegierten eines gesamten Ortsverbandes, von der Teilnahme an der Aufstellung der Landesliste in einer Vertreterversammlung stellt einen Verstoß gegen den Kernbestand von Verfahrensgrundsätzen dar, ohne die ein Wahlvorschlag nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts schlechterdings nicht Grundlage einer demokratischen Wahl sein kann.“Thiel fügte hinzu, die Grünen hätten „sehen müssen, in welches Problem wir hier hineinkommen“. Sie hätte dagegen rechtzeitig Vorkehrungen treffen müssen. Die Grünen bedauerten die Entscheidung. „Es ist insbesondere für die Menschen bitter, die im Saarland mit der Zweitstimme gern eine grüne Landesliste gewählt hätten“, sagte Bundesgeschäftsführer Michael Kellner.
Die AFD kann hingegen in Bremen doch mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Einer Beschwerde der Partei gegen einen gegenteiligen Beschluss des Landeswahlausschusses hat der Bundeswahlausschuss stattgegeben.
Der Landeswahlausschuss hatte seine Entscheidung damit begründet, dass unter dem Wahlvorschlag die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt habe. Auch die Niederschrift der Wahlversammlung hatte sie nicht unterschrieben. Die Schriftführerin hatte ihre Weigerung, die Unterschriften zu leisten, mit angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlversammlung begründet. So seien einige Mitglieder nicht ordnungsgemäß eingeladen worden. Hintergrund sind Querelen im Afdlandesverband Bremen.