Bei der Kinderbetreuung soll es künftig gerechter zugehen
Wie die Familienpolitik einer künftig Ampel-koalition aussehen könnte
- In der Familienpolitik eint die möglichen Ampelpartner ein Ziel: Eltern dabei zu helfen, die Kinderbetreuung gerechter unter sich aufzuteilen. Im Sondierungspapier findet sich dazu der Satz: „Wir wollen Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen.“Details soll der Koalitionsvertrag regeln.
Ein Vergleich der drei Wahlprogramme zeigt, dass die Ampel-partner unterschiedliche Ansätze favorisieren, um Kinderbetreuung mehr zur gemeinsamen Sache beider Elternteile
zu machen. Diese ließen sich mit etwas gutem Willen aber durchaus kombinieren.
Die ausführlichsten Pläne hat die SPD vorgelegt. Sie will zwei Wochen Elternschaftszeit direkt nach der Geburt eines Kindes einführen, auf die zusätzlich zur Mutter auch „jeder Vater beziehungsweise der/die Partner*in“Anspruch haben soll. Damit werde die Voraussetzung für eine dauerhaft gerechtere Aufteilung von Sorgearbeiten geschaffen. Eine weitere Säule ist die Familienarbeitszeit, mit der Teilzeitbeschäftigungen von Eltern gefördert werden sollen. „Wenn in Paarfamilien beide Elternteile
gleichzeitig etwas weniger als Vollzeit arbeiten, sollen sie künftig je zehn Monate Elterngeldplus erhalten – mindestens 200 Euro und höchstens 900 Euro“. Diese Leistung könne bis zum achten Geburtstag eines Kindes in Anspruch genommen werden. Für Alleinerziehende sind entsprechende Zuschüsse geplant.
Die Grünen versprechen in ihrem Wahlprogramm, die Bezugsdauer des Elterngelds von derzeit 14 auf 24 Monate auszuweiten: „Pro Elternteil acht Monate, weitere acht Monate können flexibel untereinander aufgeteilt werden.“Bei Teilzeit verlängert sich nach Grünen-plänen der
Bezugszeitraum. Sie soll bis zum 14. Geburtstag eines Kindes genommen werden können.
Die FDP hat sich vor allem vorgenommen, das Elterngeld „zu entbürokratisieren und zu digitalisieren“. Den Rechtsanspruch auf Partnermonate beim Elterngeld wollen die Liberalen von zwei auf drei Monate verlängern. Damit würde die Bezugsdauer insgesamt 15 Monate betragen.
Fazit: Unterschiede bei den drei Ampel-partnern gibt es vor allem in der Länge der Bezugsdauer staatlicher Hilfsleistungen – ein Kompromiss scheint möglich.