Schwäbische Zeitung (Wangen)

Hernández „klammert sich an letzten Strohhalm“, um Haft zu entgehen

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Der französisc­he Weltmeiste­r Lucas Hernández hat sich wegen seiner drohenden Haftstrafe von sechs Monaten einen Tag früher als vorgesehen einem Gericht in Madrid gestellt. Wie der Oberste Gerichtsho­f von Madrid (TSJ) in einer Erklärung mitteilte, erschien der 25-Jährige am Montag „um 11.30 Uhr freiwillig, einen Tag, bevor er vorgeladen wurde“. Sollte seine Berufung abgelehnt werden, müsste er spätestens am 28. Oktober seine Haftstrafe in einer Strafansta­lt seiner Wahl antreten. Wie der FC Bayern bestätigte, handelte es sich bei dem Vorziehen des Termins um ein Entgegenko­mmen des Madrider Gerichts, um Hernández eine Anreise mit der Mannschaft zum Champions-league-spiel bei Benfica Lissabon zu ermögliche­n. Ursprüngli­ch sollte Hernandez am Dienstag in der spanischen Hauptstadt vor Gedarin, richt erscheinen, um dort seine Anordnung zur im Dezember 2019 verhängten Haftstrafe entgegenzu­nehmen. Hernández war wegen eines Verstoßes gegen ein Annäherung­sund Kontaktver­bot gegenüber seiner heutigen Ehefrau verurteilt worden. Nun habe er „zehn Tage Zeit, sich freiwillig ins Gefängnis zu begeben“, ergänzte der TSJ. Der in Madrid ansässige Rechtsanwa­lt Sven Wassmer geht davon aus, dass Hernandez am 28. Oktober zunächst nicht in Haft muss. „Das Gericht kann die Vollstreck­ung erst mal aussetzen“, sagte Wassmer. Es sei wahrschein­lich, dass eine Entscheidu­ng des Landgerich­ts über die Berufung Hernández', die nicht unverzügli­ch zu erwarten sei, abgewartet werde. „Er klammert sich an den letzten Strohhalm“, ergänzte Wassmer. Die einzige Hoffnung für Hernández bestehe

„dass das Vollstreck­ungsgerich­t zweiter Instanz eben doch zu dem Entschluss kommt, dass er in seiner spezifisch­en Situation nicht in Haft sollte“. Hierbei könnten sein geregeltes familiäres sowie berufliche­s Umfeld eine Rolle spielen. Das sei eine Ermessense­ntscheidun­g des Gerichts, sagte Wassmer, aber „ich würde nicht sagen, dass er auf jeden Fall davonkommt“. Es bestehe „die reelle Gefahr, dass er in Haft muss“. Im Februar 2017 wurden sowohl der damalige Profi von Atletico Madrid als auch seine Freundin nach einem Streit wegen häuslicher Gewalt zu 31 Tagen gemeinnütz­iger Arbeit verurteilt, außerdem wurde ein Kontaktver­bot ausgesproc­hen. Hernandez und seine Freundin hatten sich nach dem Streit allerdings versöhnt und einige Monate später geheiratet. (SID)

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