Kulturkrieg um Schwangerschaftsabbruch
Nach knapp 50 Jahren könnten in den USA die Uhren beim Zugang zur straffreien Abtreibung bald zurückgedreht werden
- Zwei Kinder, alleinerziehend, mittellos und wieder schwanger – die 22-jährige Texanerin Norma Mccorvey fühlte sich hoffnungslos überfordert. Sie wollte ihre Schwangerschaft beenden, doch der Bundesstaat im Südwesten erlaubte es ihr nicht. Zwei Anwältinnen sprangen ihr zur Seite und verklagten den leitenden Staatsanwalt des Regierungsbezirks Dallas, Henry Wade. Um die Identität der Betroffenen zu schützen, trat diese unter dem Pseudonym Jane Roe auf.
Der Fall ging durch alle Instanzen. Und landete schließlich vor dem obersten Gericht der USA. Der Supreme Court entschied 1973, dass Texas die junge Frau nicht dazu zwingen dürfe, ihr Kind auszutragen, um es dann zur Adoption freizugeben. Das Abtreibungsverbot verstoße gegen das im 14. Verfassungszusatz geregelte Recht auf Privatsphäre. Für Mccorvey alias Roe kam das Grundsatzurteil zu spät. Als es fiel, hatte sie ihr drittes Kind zur Welt gebracht.
In den Folgejahren bestätigte das oberste Gericht ein ums andere Mal die Rechtssprechung, die als „Roe v. Wade“Geschichte schrieb. Der Supreme Court präzisierte, dass Schwangerschaftsabbrüche so lange erlaubt sind, bis der Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist. In der Regel ist das zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche. Und schrieb fest, dass Einschränkungen danach für Frauen keine unzumutbaren Hürden errichten dürften.
Mangels eines nationalen Gesetzes, das Abtreibungen regelt, diente die Entscheidung der neun Richter am Supreme Court seitdem als Richtschnur. Und verschaffte den Amerikanerinnen einen verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch auf straffreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Da Bundesrecht in den USA, das der 50 Gliedstaaten übertrumpft, mussten diese ihre Abtreibungsgesetze einmotten oder modifizieren.
Der von George W. Bush nominierte Richter Samuel Alito hält die Entscheidung von vor knapp einem halben Jahrhundert für „grundlegend falsch“. So schreibt er in dem Entwurf der Begründung eines neuen Grundsatzurteils, das offiziell noch gar nicht gefallen ist. In einer beispiellosen Indiskretion des sonst eher verschwiegenen Supreme Courts gelangten die 98 von Alito zu Papier gebrachten Seiten an die Öffentlichkeit. „Politico“hatte sie zugespielt bekommen und exklusiv berichtet, es gebe eine Fünf-zu-viermehrheit im Richterkollegium, „Roe v. Wade“zu kassieren.
Wohlgemerkt wird das Urteil in „Dobbs v. Jackson Women's Health Organization“erst für Juni erwartet. Doch es gab schon vorher Indikatoren bei der Anhörung des Abtreibungsrechts von Mississippi, dass die mehrheitlich konservativen Richter kein Problem damit hätten, die Frist auf 15 Wochen nach der Befruchtung zu begrenzen.
Richter Alito schreibt im Auftrag der Mehrheit, es gebe angesichts der Fehlerhaftigkeit des Urteils von 1973 keinen Grund, „unendlich daran festzuhalten“. Die Zeit sei gekommen,
„die Verfassung zu beachten und die Abtreibungsfrage wieder in die Hände der gewählten Volksvertreter zu legen“. Dieser Meinung schlossen sich Clarence Thomas sowie die drei von Donald Trump berufenen Richter Neil Gorsuch, Brett Kavanaugh und Amy Coney Barett an.
Die unmittelbare Konsequenz des Endes von „Roe v. Wade“wäre die Rückkehr der Zuständigkeit der 50 Bundesstaaten für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Es entstünde ein Flickenteppich an Regelungen, die nach Ansicht von Analysten große rechtliche Unsicherheit für Frauen und Anbieter schaffen.
Das Spektrum reicht von „blauen“, demokratisch regierten Bundesstaaten, die ein Recht auf straffreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gesetzlich verankern, bis hin zu roten, republikanischen Staaten, in denen Abtreibung so gut wie vollständig verboten ist. Laut Guttmacher Institute leben fast sechs von zehn Amerikanerinnen im geburtsfähigen Alter in Bundesstaaten, in denen die Selbstbestimmung künftig massiv eingeschränkt wäre.
Kurioserweise würde Norma Mccorvey alias Jane Roe in ihrem Heimatstaat Texas heute wieder vor demselben Problem stehen wie vor knapp einem halben Jahrhundert. Dort sind Abtreibungen ab der sechsten Wochen nach der Empfängnis verboten. Ausnahmen für Vergewaltigung und Inzest sieht das Gesetz nicht vor. Durchgesetzt wird das Recht nicht von staatlichen Institutionen, sondern Privatpersonen auf dem Weg der Zivilklage.
Demnach kann eine x-beliebige Person oder Institution gegen Ärzte, Kliniken oder Helfer wegen Beihilfe zur Abtreibung klagen. Im Erfolgsfall haben die Kläger Anspruch auf Erstattung
der Gerichtskosten und eine Prämie von mindestens 10 000 Dollar. Andere republikanische Bundesstaaten benutzten das Gesetz als Blaupause. Zuletzt unterzeichnete der Gouverneur von Oklahoma ein vergleichbar striktes Gesetz.
Fast vollständig verboten wären Abtreibungen bei einem Ende von „Roe v. Wade“auch in Alabama, Arizona, Arkansas, Idaho, Kentucky, Louisiana, Michigan, Missouri, North Dakota, South Dakota, Tennessee, Utah, West Virginia, Wisconsin und Wyoming. Florida beschritt einen anderen Weg, der dem Beispiel von Mississippi folgt, das die Frist verkürzt, aber an der staatlichen Durchsetzung des Rechts festhält. Frauen aus dem Süden und Mittleren Westen der USA müssten für einen Abbruch in einen Bundesstaat wie Kalifornien, Illinois, New Jersey oder Connecticut reisen, der Betroffenen