Lage in Deutschland
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswirdrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Dazu muss drei Tage vor dem Eingriff ein Termin in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wahrgenommen werden. Der Abbruch muss innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgen. Bei einer medizinischen Indikation ist der Eingriff ebenfalls nicht strafbar. Sie liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefahr oder die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit besteht. Schwangerschaften, die als Folge eines Sexualdelikts auftreten, können ebenfalls straflos abgebrochen werden. Die Kosten eines Abbruchs aufgrund medizinischer oder kriminologischer Indikation werden von der Krankenkasse getragen. Bei einem Abbruch nach der Beratungsregelung werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen. (saf)
aus anderen Staaten hilft. Us-präsident Joe Biden kritisierte den durchgestochenen Alito-urteilsentwurf als „radikal“. Wohl wissend, dass seine hauchdünnen Mehrheiten im Kongress nicht reichen werden, die Grundsätze von „Roe v. Wade“gesetzlich zu verankern.
Die Demokraten setzen darauf, bei den Kongresswahlen mit dem Thema zu punkten. Vor allem bei den Frauen, die in vielen der umkämpften Wahlkreise im suburbanen Amerika das Zünglein an der Waage sind. Umfragen deuten darauf hin, dass die Hoffnung nicht unberechtigt ist. In einer Erhebung des Meinungsforschungsinstituts PEW sprechen sich etwas mehr als sechs von zehn der 10 000 Teilnehmer dafür aus, dass Abtreibung in allen oder den meisten Fällen legal sein sollte. Für ein Verbot sprechen sich etwas mehr als ein Drittel aus.