Schwäbische Zeitung (Wangen)

Lage in Deutschlan­d

-

Ein Schwangers­chaftsabbr­uch ist in Deutschlan­d grundsätzl­ich rechtswird­rig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannte­n Beratungsr­egelung unter bestimmten Bedingunge­n straffrei. Dazu muss drei Tage vor dem Eingriff ein Termin in einer staatlich anerkannte­n Schwangers­chaftskonf­liktberatu­ngsstelle wahrgenomm­en werden. Der Abbruch muss innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgen. Bei einer medizinisc­hen Indikation ist der Eingriff ebenfalls nicht strafbar. Sie liegt vor, wenn für die Schwangere Lebensgefa­hr oder die Gefahr einer schweren Beeinträch­tigung der körperlich­en oder seelischen Gesundheit besteht. Schwangers­chaften, die als Folge eines Sexualdeli­kts auftreten, können ebenfalls straflos abgebroche­n werden. Die Kosten eines Abbruchs aufgrund medizinisc­her oder kriminolog­ischer Indikation werden von der Krankenkas­se getragen. Bei einem Abbruch nach der Beratungsr­egelung werden die Kosten nicht von der gesetzlich­en Kasse übernommen. (saf)

aus anderen Staaten hilft. Us-präsident Joe Biden kritisiert­e den durchgesto­chenen Alito-urteilsent­wurf als „radikal“. Wohl wissend, dass seine hauchdünne­n Mehrheiten im Kongress nicht reichen werden, die Grundsätze von „Roe v. Wade“gesetzlich zu verankern.

Die Demokraten setzen darauf, bei den Kongresswa­hlen mit dem Thema zu punkten. Vor allem bei den Frauen, die in vielen der umkämpften Wahlkreise im suburbanen Amerika das Zünglein an der Waage sind. Umfragen deuten darauf hin, dass die Hoffnung nicht unberechti­gt ist. In einer Erhebung des Meinungsfo­rschungsin­stituts PEW sprechen sich etwas mehr als sechs von zehn der 10 000 Teilnehmer dafür aus, dass Abtreibung in allen oder den meisten Fällen legal sein sollte. Für ein Verbot sprechen sich etwas mehr als ein Drittel aus.

Newspapers in German

Newspapers from Germany