Bei Energie-preiserhöhung nicht übereilt kündigen
(dpa) - Auch wenn die Preiserhöhung kommt: Nicht vorschnell kündigen. Dazu rät die Zeitschrift „Finanztest“. Denn die Regel, dass Neukunden oft weniger als Bestandskunden zahlten, gelte so nicht mehr. Oft lohne es sich, trotz Preiserhöhung beim bisherigen Energieanbieter zu bleiben.
In Vergleichsportalen kann man prüfen, wie der eigene Anbieter nach der Erhöhung abschneidet. Generell empfehle sich, bei der Suche nach besseren Tarifen auf zwei oder drei Portalen nachzusehen und zu vergleichen. Wer sich für eine Kündigung entscheidet, kann das Sonderkündigungsrecht nutzen, das unabhängig von den Gründen einer Preissteigerung gilt. Obwohl normalerweise der neue Versorger den alten Tarif kündigt, sollten Verbraucher dann selbst kündigen und den neuen Anbieter darüber informieren, sagen die Experten. Wenn Anbieter insolvent gehen und ihre Lieferung einstellen, rutschen die Kunden in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Sie dauert maximal drei Monate. Bei einem Lieferstopp sollten Verbraucher sofort ihren Zählerstand fotografieren und die Einzugsermächtigung beim Anbieter widerrufen.