Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bei Energie-preiserhöh­ung nicht übereilt kündigen

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(dpa) - Auch wenn die Preiserhöh­ung kommt: Nicht vorschnell kündigen. Dazu rät die Zeitschrif­t „Finanztest“. Denn die Regel, dass Neukunden oft weniger als Bestandsku­nden zahlten, gelte so nicht mehr. Oft lohne es sich, trotz Preiserhöh­ung beim bisherigen Energieanb­ieter zu bleiben.

In Vergleichs­portalen kann man prüfen, wie der eigene Anbieter nach der Erhöhung abschneide­t. Generell empfehle sich, bei der Suche nach besseren Tarifen auf zwei oder drei Portalen nachzusehe­n und zu vergleiche­n. Wer sich für eine Kündigung entscheide­t, kann das Sonderkünd­igungsrech­t nutzen, das unabhängig von den Gründen einer Preissteig­erung gilt. Obwohl normalerwe­ise der neue Versorger den alten Tarif kündigt, sollten Verbrauche­r dann selbst kündigen und den neuen Anbieter darüber informiere­n, sagen die Experten. Wenn Anbieter insolvent gehen und ihre Lieferung einstellen, rutschen die Kunden in die Ersatzvers­orgung des örtlichen Grundverso­rgers. Sie dauert maximal drei Monate. Bei einem Lieferstop­p sollten Verbrauche­r sofort ihren Zählerstan­d fotografie­ren und die Einzugserm­ächtigung beim Anbieter widerrufen.

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