Nur Erben werden im Erbschein genannt
(dpa) - Wer Alleinerbe ist, erhält nicht immer automatisch den gesamten Nachlass. Er kann auch verpflichtet sein, einen Teil des Nachlasses an Vermächtnisnehmer abzugeben. Diese Vermächtnisse können etwa als sogenannte Quotenvermächtnisse ausgestaltet sein, wonach ein bestimmter Bruchteil des Nachlasswertes auszubezahlen ist. Umgekehrt bedeutet das: Nicht jeder, der auf eine bestimmte Quote des Nachlasses eingesetzt ist, muss auch Miterbe sein. Die Zuwendung kann ihm auch als sogenanntes Vermächtnis zukommen. Der Vermächtnisnehmer wird nicht im Erbschein genannt, urteilt das Oberlandesgericht Hamm , wie die Arbeitsgemeinschaft
Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Eine Witwe hinterlässt bei ihrem Tod ihren ersten Sohn sowie die drei Söhne ihres bereits vorverstorbenen zweiten Sohnes. Ihr noch lebender Sohn soll ihr Alleinerbe sein. Ein Drittel des Erbes solle aber an die Söhne ihres vorverstorbenen Sohnes gehen. Der noch lebende Sohn beantragt einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweist. Hiergegen wehren sich die Enkel der Verstorbenen. Ohne Erfolg: Der lebende Sohn sei Alleinerbe, befand das Gericht. Die Zuwendungen an die Enkel seien nur als Vermächtnisse anzusehen.