Der schwierige Griff nach Putins Yachten
Gesetz soll Einfrieren von Vermögen russischer Oligarchen in Deutschland erleichtern
- Mit der Durchsetzung der Sanktionen gegen russische Oligarchen ist es ein bisschen wie mit den unterbesetzten und schlecht finanzierten Gesundheitsämtern zu Beginn der Pandemie: Mit Kriegsbeginn wurde ein Scheinwerfer auf Probleme gerichtet, vor denen Experten gewarnt hatten, aber nicht gehört wurden. Während europäische Nachbarstaaten wie Italien, Frankreich und Belgien Jachten, Villen und Vermögen in Milliardenhöhe von Unterstützern des Systems Putin einziehen konnten, stand Deutschland größtenteils mit leeren Händen da.
Das hat strukturelle und rechtliche Gründe. Der Kampf gegen Geldwäsche wurde hierzulande lange nicht ernst genug genommen. Die Bundesregierung hat nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine eine Task Force eingesetzt, die konkrete Verbesserungsvorschläge vorlegen sollte. Daraus entstand ein noch nicht veröffentlichtes Eckpunktepapier des Wirtschafts- und Finanzministeriums, das der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt.
In zwei Schritten soll unter dem sperrigen Namen „Sanktionsdurchsetzungsgesetz“der Kampf gegen Oligarchen spürbar verbessert werden. Die wichtigste Maßnahme wird – so ist der Plan – kurzfristig, wohl noch vor der Sommerpause, verabschiedet werden: Die Behörden sollen die Möglichkeit erhalten, bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse Vermögensgegenstände sicherzustellen. „Wenn große Vermögen verdächtig sind, muss der Staat einen
Auskunftsanspruch bekommen, um zu erfahren, woher das Vermögen kommt“, sagt der Finanzkriminalitätsexperte Sebastian Fiedler (SPD), Bundestagsabgeordneter und zuvor Vorsitzender der Gewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK).
Werde die Auskunft nicht gegeben oder blieben Hinweise auf eine kriminelle Herkunft, ziehe der Staat das Vermögen ein, sagt Fiedler, der als Mitglied der Legislative nicht Teil der Task Force war. „Neben transparenten Vermögensregistern ist das ein wichtiger Schritt, um gegen Oligarchen, Mafiosi und Clankriminelle vorzugehen“, erläuterte Fiedler weiter. Kurzfristig verbessert werden soll auch die Datenübermittlung zwischen den Behörden, zudem sollen das Zollkriminalamt und die Bundesbank Kontoabfragen bei der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vornehmen können.
In einem zweiten Schritt des Gesetzes soll eine zentrale Koordinierungsstelle sowie ein nationales Register „für Vermögen unklarer Herkunft und für sanktionierte Vermögenswerte“eingerichtet werden. Fiedler sieht in dem Eckpunktepapier zwar „endlich eine härtere Gangart beim Kampf gegen schmutziges Geld im Allgemeinen“, vermisst jedoch „klare Zuweisungen der Zuständigkeiten“. „Im Ergebnis müssen Steuerfahndungen und Kriminalpolizeien der Länder und des Bundes sowie die Zollfahndung ermitteln und entsprechende Vermögensgegenstände einfrieren dürfen.“Mindestens in diesem Punkt müsse der Gesetzentwurf noch konkretisiert werden.