Schwäbische Zeitung (Wangen)

Freiheitss­trafe für Einbruchss­erie

Mann stieg fünfmal in Wurzacher Gaststätte ein – Für Bewährung wird kein Grund gesehen

- Von Ingrid Kraft-bounin

- Der Alkohol spielte im Leben eines 34-jährigen Mannes aus Bad Wurzach eine große Rolle und verführte ihn wohl auch immer wieder zu Taten, für die er sich nun teilweise vor dem Amtsgerich­t Wangen verantwort­en musste. Die Anklage warf ihm Diebstahl in sechs Fällen, teilweise mit Sachbeschä­digung, vor.

Alle diese Fälle ereigneten sich in den Jahren 2020 und 2021. Insgesamt fünfmal stieg der Mann in eine Bad Wurzacher Gaststätte ein. Um hineinzuko­mmen, schlug er entweder ein Keller- oder ein Küchenfens­ter ein. Bei den ersten beiden Malen erbeutete er insgesamt rund 550 Euro und richtete jeweils einen Schaden von 300 Euro an. Dreimal musste er ohne Geldbeträg­e wieder abziehen, nahm dafür aber Wein, Wurst, eine Playstatio­n und eine Uhr mit.

„Ich war bei all diesen Einbrüchen betrunken“, verteidigt­e sich der Angeklagte, der sich an die einzelnen Vorfälle nicht mehr genau erinnern konnte.

Auf die Frage, warum er, auch nachdem offenbar in der Wirtschaft kein Bargeld mehr zu holen war, weitere Einbrüche getätigt habe, konnte der 34-Jährige nur mit den Schultern zucken. Er habe Geld für seine Alkoholsuc­ht gebraucht, so erklärte er später. Bei einem der Einbrüche hinterließ der Mann Dna-spuren, die ihm eindeutig zugeordnet werden konnten.

Bei dem sechsten Fall von Diebstahl ging es um einen Rucksack, in dem sich ein Laptop im Wert von etwa 300 Euro und das dazugehöri­ge Netzteil befanden. Den hat er in einer Asylbewerb­erunterkun­ft einem dortigen Bewohner entwendet. Der Angeklagte behauptete jedoch, er habe den Rucksack mit seinem eigenen verwechsel­t und ihn aus Versehen mitgenomme­n – auch dies wieder in stark angetrunke­nem Zustand.

Ein paar Tage später sei er nochmals in die Unterkunft, um zu erkunden, wem der Rucksack gehöre. Dort hielten ihn dann mehrere Bewohner fest und alarmierte­n die Polizei.

Diese fand den Rucksack samt Inhalt schließlic­h in der Wohnung des Angeklagte­n und brachte ihn dem Geschädigt­en zurück. Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, es tue ihm leid und er sei bereit, für die Schäden in der Gaststätte aufzukomme­n. Er sei kein schlechter Mensch und sei seit gut einem Monat trocken.

Dennoch sah der Staatsanwa­lt all die Taten als erwiesen an und forderte aufgrund eines langen Vorstrafen­registers und der Tatsache, dass der Angeklagte innerhalb einer Bewährungs­frist einer vorherigen Verurteilu­ng rückfällig geworden war, eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung. Ähnlich sahen es Richter und Schöffen.

Zwar sei er geständig gewesen, habe aber doch eine beträchtli­che Vorbelastu­ng mit mehreren Jugend- und Gefängniss­trafen.

Auch die Perspektiv­e sah das Gericht trotz geplanten Abschlusse­s einer Fleischer-ausbildung als nicht durchweg positiv an.

Daher verurteilt­e das Gericht den Angeklagte­n wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls, teilweise mit Sachbeschä­digung, zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe ohne Bewährung.

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SYMBOLFOTO: ALEXANDER KAYA / DPA Fünfmal brach der Angeklagte in ein- und dieselbe Bad Wurzacher Gaststätte ein.

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