Freiheitsstrafe für Einbruchsserie
Mann stieg fünfmal in Wurzacher Gaststätte ein – Für Bewährung wird kein Grund gesehen
- Der Alkohol spielte im Leben eines 34-jährigen Mannes aus Bad Wurzach eine große Rolle und verführte ihn wohl auch immer wieder zu Taten, für die er sich nun teilweise vor dem Amtsgericht Wangen verantworten musste. Die Anklage warf ihm Diebstahl in sechs Fällen, teilweise mit Sachbeschädigung, vor.
Alle diese Fälle ereigneten sich in den Jahren 2020 und 2021. Insgesamt fünfmal stieg der Mann in eine Bad Wurzacher Gaststätte ein. Um hineinzukommen, schlug er entweder ein Keller- oder ein Küchenfenster ein. Bei den ersten beiden Malen erbeutete er insgesamt rund 550 Euro und richtete jeweils einen Schaden von 300 Euro an. Dreimal musste er ohne Geldbeträge wieder abziehen, nahm dafür aber Wein, Wurst, eine Playstation und eine Uhr mit.
„Ich war bei all diesen Einbrüchen betrunken“, verteidigte sich der Angeklagte, der sich an die einzelnen Vorfälle nicht mehr genau erinnern konnte.
Auf die Frage, warum er, auch nachdem offenbar in der Wirtschaft kein Bargeld mehr zu holen war, weitere Einbrüche getätigt habe, konnte der 34-Jährige nur mit den Schultern zucken. Er habe Geld für seine Alkoholsucht gebraucht, so erklärte er später. Bei einem der Einbrüche hinterließ der Mann Dna-spuren, die ihm eindeutig zugeordnet werden konnten.
Bei dem sechsten Fall von Diebstahl ging es um einen Rucksack, in dem sich ein Laptop im Wert von etwa 300 Euro und das dazugehörige Netzteil befanden. Den hat er in einer Asylbewerberunterkunft einem dortigen Bewohner entwendet. Der Angeklagte behauptete jedoch, er habe den Rucksack mit seinem eigenen verwechselt und ihn aus Versehen mitgenommen – auch dies wieder in stark angetrunkenem Zustand.
Ein paar Tage später sei er nochmals in die Unterkunft, um zu erkunden, wem der Rucksack gehöre. Dort hielten ihn dann mehrere Bewohner fest und alarmierten die Polizei.
Diese fand den Rucksack samt Inhalt schließlich in der Wohnung des Angeklagten und brachte ihn dem Geschädigten zurück. Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, es tue ihm leid und er sei bereit, für die Schäden in der Gaststätte aufzukommen. Er sei kein schlechter Mensch und sei seit gut einem Monat trocken.
Dennoch sah der Staatsanwalt all die Taten als erwiesen an und forderte aufgrund eines langen Vorstrafenregisters und der Tatsache, dass der Angeklagte innerhalb einer Bewährungsfrist einer vorherigen Verurteilung rückfällig geworden war, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung. Ähnlich sahen es Richter und Schöffen.
Zwar sei er geständig gewesen, habe aber doch eine beträchtliche Vorbelastung mit mehreren Jugend- und Gefängnisstrafen.
Auch die Perspektive sah das Gericht trotz geplanten Abschlusses einer Fleischer-ausbildung als nicht durchweg positiv an.
Daher verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls, teilweise mit Sachbeschädigung, zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe ohne Bewährung.