Ausbau der B 12 kommt voran
(arz) - Der vierspurige Ausbau der B 12 zwischen Kempten und dem Anschluss an die A 96 bei Buchloe ist ein Stück weiter: Für den knapp zehn Kilometer langen nördlichen Abschnitt zwischen Untergermaringen und Jengen (Kreis Ostallgäu) hat die Regierung von Schwaben jetzt den sogenannten Planfeststellungsbeschluss erlassen. Sie hat damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieses Streckenabschnitts geschaffen. Der Ausbau der B 12 mit einer Gesamtlänge von etwa 51 Kilometern ist derzeit das größte Verkehrsprojekt in der Region.
In dem seit Mai 2020 laufenden Planfeststellungsverfahren hatte die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände angehört sowie betroffenen Privatpersonen Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen gegeben, heißt es in einer Pressemitteilung. Die mehr als 50 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen seien bei einem Erörterungstermin im Juli 2021 mit den Betroffenen besprochen worden. Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens wurden Änderungen in den Plan eingearbeitet. Die Regierung von Schwaben kommt zum Ergebnis, dass der Ausbau der B12 im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. „Die Maßnahme ist erforderlich, um das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten“, sagt Karl-heinz Meyer, der Pressesprecher der Regierung von Schwaben.
Der Beschluss und die Planunterlagen liegen zur Einsicht vom 21. Juni bis einschließlich 4. Juli in Marktoberdorf und Germaringen sowie bei den Verwaltungsgemeinschaften in Buchloe, Pfaffenhausen, Westendorf und Unterthingau aus. Daneben können Interessierte den Planfeststellungsbeschluss ab 21. Juni auch im Internet einsehen. Bis spätestens vier Wochen nach Veröffentlichung kann gegen den Beschluss vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht werden. „Sollte der Beschluss nicht angefochten werden, ist er bestandskräftig und die zuständige Behörde in Kempten kann die Baumaßnahmen für diesen Abschnitt vorbereiten und zum Beispiel Ausschreibungen machen“, erläutert Karl-heinz Meyer.