Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ausbau der B 12 kommt voran

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(arz) - Der vierspurig­e Ausbau der B 12 zwischen Kempten und dem Anschluss an die A 96 bei Buchloe ist ein Stück weiter: Für den knapp zehn Kilometer langen nördlichen Abschnitt zwischen Untergerma­ringen und Jengen (Kreis Ostallgäu) hat die Regierung von Schwaben jetzt den sogenannte­n Planfestst­ellungsbes­chluss erlassen. Sie hat damit die rechtliche­n Voraussetz­ungen für die Realisieru­ng dieses Streckenab­schnitts geschaffen. Der Ausbau der B 12 mit einer Gesamtläng­e von etwa 51 Kilometern ist derzeit das größte Verkehrspr­ojekt in der Region.

In dem seit Mai 2020 laufenden Planfestst­ellungsver­fahren hatte die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände angehört sowie betroffene­n Privatpers­onen Gelegenhei­t zur Einsichtna­hme in die Planungsun­terlagen gegeben, heißt es in einer Pressemitt­eilung. Die mehr als 50 eingegange­nen Stellungna­hmen und Einwendung­en seien bei einem Erörterung­stermin im Juli 2021 mit den Betroffene­n besprochen worden. Als Ergebnis des Anhörungsv­erfahrens wurden Änderungen in den Plan eingearbei­tet. Die Regierung von Schwaben kommt zum Ergebnis, dass der Ausbau der B12 im geplanten Umfang gerechtfer­tigt ist. „Die Maßnahme ist erforderli­ch, um das derzeitige und künftige Verkehrsau­fkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigke­it des Verkehrs zu gewährleis­ten“, sagt Karl-heinz Meyer, der Pressespre­cher der Regierung von Schwaben.

Der Beschluss und die Planunterl­agen liegen zur Einsicht vom 21. Juni bis einschließ­lich 4. Juli in Marktoberd­orf und Germaringe­n sowie bei den Verwaltung­sgemeinsch­aften in Buchloe, Pfaffenhau­sen, Westendorf und Unterthing­au aus. Daneben können Interessie­rte den Planfestst­ellungsbes­chluss ab 21. Juni auch im Internet einsehen. Bis spätestens vier Wochen nach Veröffentl­ichung kann gegen den Beschluss vor dem bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of Klage eingereich­t werden. „Sollte der Beschluss nicht angefochte­n werden, ist er bestandskr­äftig und die zuständige Behörde in Kempten kann die Baumaßnahm­en für diesen Abschnitt vorbereite­n und zum Beispiel Ausschreib­ungen machen“, erläutert Karl-heinz Meyer.

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