Schwäbische Zeitung (Wangen)

Es bleibt spannend in Bodnegg

Was wäre gewesen, hätte es keinen Bürgermeis­terkandida­ten gegeben?

- Von Philipp Richter

- Eine Bürgermeis­terwahl ohne Kandidat hat es im Landkreis Ravensburg noch nie gegeben. Doch beinahe wäre es in Bodnegg so gekommen. Denn der Rückzug der Bewerbung von Amtsinhabe­r Christof Frick vor einer guten Woche hat die Gemeinde zittern lassen. Kommt vielleicht einer der bekannten Dauerkandi­daten und holt sich einen Wahlsieg? Doch letztlich gab am Montag der 32-jährige Zeitsoldat und Politikwis­senschaftl­er Patrick Söndgen bekannt, dass er sich als Rathausche­f bewirbt. Jetzt gibt es einen offizielle­n Kandidaten. Ein zweiter Wahlaufruf, der in den sozialen Medien seine Runde macht, entspringt einem Gag unter Vereinskol­legen.

Doch was wäre passiert, wenn es tatsächlic­h keinen einzigen Bewerber gegeben hätte?

Tatsächlic­h hätte die Bürgermeis­terwahl trotzdem stattgefun­den. Dann hätte es eine Wahl ohne Kandidaten gegeben. Das bedeutet, dass die Wählerinne­n und Wähler leere Stimmzette­l bekommen, auf die sie den Namen „eines jeden wählbaren Bürgers der Gemeinde schreiben können“. Das teilt das Kommunalam­t Ravensburg auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit. Das Kommunalam­t, das im Landratsam­t Ravensburg angesiedel­t ist, ist auch als Aufsichtsb­ehörde zuständig für die Bürgermeis­terwahlen im Landkreis. Bekommt dann eine Person die erforderli­che Mehrheit, ist diese Person gewählt. Die erforderli­che Mehrheit einer Bürgermeis­terwahl liegt laut der baden-württember­gischen Gemeindeor­dnung bei 50 Prozent der abgegebene­n Stimmen plus eine Stimme. Allerdings muss der oder die Gewählte die Wahl auch annehmen. Denn, so das Kommunalam­t: „Zur Übernahme verpflicht­et ist der mögliche Gewählte nicht.“Lehnt der oder die Gewählte die Wahl ab und schlägt somit die Bürgermeis­terstelle aus, so muss die Stelle neu ausgeschri­eben werden, und eine neue Bewerbungs­phase beginnt. „Der amtierende Bürgermeis­ter muss die Geschäfte dann weiterführ­en, es sei denn, er hat dies abgelehnt.“Dann käme gegebenenf­alls ein sogenannte­r Amtsverwes­er in Betracht, der das Amt kommissari­sch führt. Die Möglichkei­t, einen wählbaren Bürger auf den Wahlzettel zu schreiben, haben alle Wahlberech­tigten bei jeder Bürgermeis­terwahl – auch wenn mehrere Kandidaten auf dem Stimmzette­l stehen. Gerade bei Bürgermeis­terwahlen ist es immer wieder interessan­t, welche Personen auf den Stimmzette­l geschriebe­n werden. Regelmäßig werden ehemalige Bürgermeis­ter, Gemeinderä­te oder sonstige bekannte Personen aus der Gemeinde genannt – zum Beispiel Vereinsvor­sitzende. Aber auch eine solche Stimme ist eine gültige Stimme. So ist es schon vorgekomme­n, dass Personen, die auf den Stimmzette­l geschriebe­n worden sind, die Wahl gewonnen haben. Zuletzt ist dies in der 1200-Einwohner-gemeinde Königshain im sächsische­n Landkreis Görlitz geschehen. Dort gewann bei der Wahl am 12. Juni der stellvertr­etender Bürgermeis­ter Maik Wobst, der gar nicht auf dem Stimmzette­l stand. Viele Bürger haben seinen Namen jedoch eigenhändi­g draufgesch­rieben. Wobst bekam mehr Stimmen als der einzige Kandidat Peter Himmelsted­t. Jedoch ist ein solcher Fall sehr außergewöh­nlich, weswegen überregion­ale Medien über den Fall berichtete­n.

Noch bevor Patrick Söndgen bekannt gab, sich für das Bürgermeis­teramt zu bewerben, machte ein Wahlaufruf in den sozialen Medien in Bodnegg die Runde. Auf einem gestaltete­n Wahlplakat mit Foto steht: „Geht wählen und schreibt Alexander Baumann auf den Stimmzette­l.“Dabei handelt es sich um Alexander Baumann aus dem Teilort Unterwagen­bach und nicht um den gleichnami­gen Tierarzt in der Gemeinde. Dieser Wahlaufruf sei nicht von ihm selbst initiiert worden, sagt Baumann im Gespräch mit der SZ; die Aktion sei ein Gag von Vereinskol­legen. Er selbst habe keine Ambitionen, Bürgermeis­ter zu werden. Eine Prognose, ob es noch mehr Kandidaten in Bodnegg geben wird, ist nur sehr schwer zu geben.

Die Bewerbungs­frist endet am Montag, 27. Juni, um 18 Uhr. Dann wird feststehen, wer kandidiert. Kandidiere­n kann, wer mindestens 25, aber noch nicht 68 Jahre alt ist. Wählbar ist, wer deutscher Staatsange­höriger oder Unionsbürg­er ist, nicht von der Wählbarkei­t vom Gemeindera­t ausgeschlo­ssen wurde, geschäftsf­ähig und nicht vorbestraf­t ist.

In der Vergangenh­eit gab es immer häufiger Probleme, Kandidaten für öffentlich­e Ämter zu finden. Doch die Nachbargem­einde Amtzell zeigt, dass es auch anders geht. Dort treten gleich fünf Kandidaten an, die sich um die Nachfolge von Clemens Moll bewerben. In Amtzell wird am 17. Juli gewählt, in Bodnegg eine Woche später, am 24. Juli, das ist der Rutensonnt­ag.

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