Arbeiten in Österreich: So geht’s
Erstentsendungsmeldung, A1-bescheinigung, Lohnunterlagen
- Bereits vor der jeweiligen Arbeitsaufnahme muss der deutsche entsendende Unternehmer in Österreich bei der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) eine Meldung vornehmen. Anderenfalls kann bei einer Kontrolle durch die Finanzpolizei eine erhebliche Verwaltungsstrafe die Folge sein. Detaillierte Informationen zum Thema Entsendung finden Sie in der DHK Experteninfo: „Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland nach Österreich“
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Deutschland nach Österreich entsandt wurden, müssen in Österreich Unterlagen über die Anmeldung zur Sozialversicherung (A1-bescheinigung) vorzeigen können, sofern für sie in Österreich keine Sozialversicherungspflicht besteht. Diese sogenannte A1-bescheinigung ist bereits vor der Entsendung bei der deutschen Krankenkasse anzufordern. Das Formular bestätigt die Entsendung des Arbeitnehmers und den Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit in Österreich.
Ausländische Arbeitgeber haben während des Zeitraums der Entsendung insgesamt (Gesamtentsendezeitraum) - d. h. für jenen Zeitraum, in welchem Arbeitnehmer entsendet werden und somit unabhängig davon, ob einzelne Arbeitnehmer während dieses Zeitraums entsandt sind - sämtliche Lohnunterlagen der entsandten Arbeitnehmer in Österreich bereitzuhalten. Diese Lohnunterlagen umfassen nicht nur den Arbeitsvertrag und die Gehaltsabrechnungen, sondern u. a. auch Lohnzahlungsnachweise und Arbeitszeitaufzeichnungen. Quelle: IHK