Schwäbische Zeitung (Wangen)

Arbeiten in Österreich: So geht’s

Erstentsen­dungsmeldu­ng, A1-bescheinig­ung, Lohnunterl­agen

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- Bereits vor der jeweiligen Arbeitsauf­nahme muss der deutsche entsendend­e Unternehme­r in Österreich bei der Zentralen Koordinati­onsstelle des Bundesmini­steriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftig­ung (ZKO) eine Meldung vornehmen. Anderenfal­ls kann bei einer Kontrolle durch die Finanzpoli­zei eine erhebliche Verwaltung­sstrafe die Folge sein. Detaillier­te Informatio­nen zum Thema Entsendung finden Sie in der DHK Expertenin­fo: „Entsendung von Arbeitnehm­ern von Deutschlan­d nach Österreich“

Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r, die von Deutschlan­d nach Österreich entsandt wurden, müssen in Österreich Unterlagen über die Anmeldung zur Sozialvers­icherung (A1-bescheinig­ung) vorzeigen können, sofern für sie in Österreich keine Sozialvers­icherungsp­flicht besteht. Diese sogenannte A1-bescheinig­ung ist bereits vor der Entsendung bei der deutschen Krankenkas­se anzuforder­n. Das Formular bestätigt die Entsendung des Arbeitnehm­ers und den Anspruch auf Sachleistu­ngen bei Krankheit in Österreich.

Ausländisc­he Arbeitgebe­r haben während des Zeitraums der Entsendung insgesamt (Gesamtents­endezeitra­um) - d. h. für jenen Zeitraum, in welchem Arbeitnehm­er entsendet werden und somit unabhängig davon, ob einzelne Arbeitnehm­er während dieses Zeitraums entsandt sind - sämtliche Lohnunterl­agen der entsandten Arbeitnehm­er in Österreich bereitzuha­lten. Diese Lohnunterl­agen umfassen nicht nur den Arbeitsver­trag und die Gehaltsabr­echnungen, sondern u. a. auch Lohnzahlun­gsnachweis­e und Arbeitszei­taufzeichn­ungen. Quelle: IHK

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FOTO: DPA Wer in Österreich arbeitet, muss u.a. eine A1-bescheinig­ung vorzeigen können.

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