Einigung zwischen Bund und Ländern über die Entlastungsmaßnahmen
Bund und Länder haben ihren Streit über die Finanzierung geplanter Entlastungsmaßnahmen in der Krise beigelegt und den Weg unter anderem für einen Nachfolger für das 9-Euro-ticket frei gemacht. Grundsätzlich ging es bei den Beratungen um viele bereits bekannte Vorhaben, wie die Gaspreisbremse, bei denen die Finanzierung und die Ausgestaltung im Detail bisher aber noch nicht geklärt waren.
Das „Deutschlandticket“: Das greifbarste Ergebnis gab es beim Nachfolger des 9-Euro-tickets. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern hatten sich bereits auf ein künftiges 49-Euro-ticket verständigt. Die Bundesländer hatten aber dauerhaft höhere Zuschüsse für ihren öffentlichen Nahverkehr vom Bund (Regionalisierungsmittel) zur
Bedingung gemacht. Die zusätzlichen Mittel aus Berlin soll es nun geben. Ob es schon zum 1. Januar klappt, ist offen.
Die Gas- und Strompreisbremse: Die wesentlichen Regelungen waren hier schon bekannt: Neben der Übernahme des Dezemberabschlags der Gasrechnung soll im kommenden Jahr der Gaspreis für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt werden – ab Januar für die Industrie, für Privatkunden ab März. Die geplante Strompreisbremse soll dagegen schon „zum 1. Januar 2023 entlastend wirken“, wie es im Beschluss heißt.
Besitzer von Holzpellet- und Ölheizungen: Hier könnte es auch Hilfen geben, aber Bund und Länder bleiben in dem Punkt noch ziemlich vage. „Mieterinnen und Mieter, die durch Aufwendungen für die Bevorratung dieser Heizmittel finanziell stark überfordert sind, sollen entlastet werden“, heißt es im gemeinsamen Beschluss.
Zusätzliches Geld für Kliniken, Kultur und kleinere Unternehmen: Strom- und Gaspreisbremse werden in manchen Bereichen nicht ausreichen, damit sich Einrichtungen und Betriebe finanziell über Wasser halten können, weil sie selbst zum Beispiel kaum Strom und Gas sparen können. Deshalb soll es eine Härtefallregelung geben: 12 Milliarden Euro, davon 8 für Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Die Wohngeld-reform: Bund und Länder wollen sich die Kosten für die geplante Reform des Wohngelds teilen. Der staatliche Mietzuschuss für Menschen mit geringen Einkommen
kann wie geplant zum 1. Januar reformiert werden. Er soll dann um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Außerdem soll er an 1,4 Millionen Bürger mehr gezahlt werden als bisher. Es geht um Kosten von 5,1 Milliarden Euro.
Unterbringung von Flüchtlingen: Der Bund beteiligt sich mit zusätzlichen Mitteln in Milliardenhöhe bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Für das laufende Jahr geht es um zusätzliche 1,5 Milliarden Euro für die Versorgung von Geflüchteten unter anderem aus der Ukraine. Für das kommende Jahr soll es 1,5 Milliarden Euro für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine geben, für Menschen aus anderen Ländern wird eine jährliche Pauschale von 1,25 Milliarden Euro angekündigt. (dpa)