Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bonus wirkt sich nicht auf Steuerlast aus

Falsche Bescheide wegen Krankenkas­senzahlung­en werden nun korrigiert

-

BERLIN (dpa) - Ob Mitgliedsc­haft im Fitnessstu­dio, Check-up oder Zahnvorsor­ge: Für gesundheit­sbewusstes Verhalten belohnen manche Krankenkas­sen ihre Mitglieder mit einer Geldprämie, der sogenannte­n Bonuszahlu­ng. Auf die Steuererkl­ärung hat so eine Zahlung keine Auswirkung, heißt es vom Bund der Steuerzahl­er mit Verweis auf das Bundesfina­nzminister­ium.

Steuerzahl­erinnen und Steuerzahl­er können ihre Krankenver­sicherungs­beiträge in der Steuererkl­ärung grundsätzl­ich als Sonderausg­aben ansetzen, das senkt dann die Steuerlast. Erstattung­en von Krankenkas­sen – gleich welcher Form – hatten Finanzämte­r in der Vergangenh­eit generell von diesen abzugsfähi­gen Sonderausg­aben abgezogen. Damit fiel die Steuerentl­astung geringer aus. Das ist aber so nicht immer richtig.

Der entscheide­nde Unterschie­d besteht darin, ob es sich bei der Prämie um eine Kostenerst­attung – zum Beispiel bei einer Bonuszahlu­ng der Fall – oder eine sonstige Beitragsrü­ckerstattu­ng handelt. Denn die von einer gesetzlich­en Krankenkas­se gewährte Geldprämie für gesundheit­sbewusstes Verhalten darf die

Sonderausg­aben laut Bundesfina­nzhof (Aktenzeich­en X R 16/18) nicht schmälern. Mit der Bonuszahlu­ng soll vielmehr finanziell­er Aufwand für die Gesundheit­smaßnahmen ausgeglich­en werden. Die Finanzverw­altung setzt dieses Urteil nun um.

Folglich müssen nun Einkommens­teuerbesch­eide, in denen die Bonuszahlu­ng von den Beiträgen der Krankenver­sicherung abgezogen wurde, geändert werden – und zwar für Besteuerun­gszeiträum­e seit einschließ­lich 2016.

Bedeutet: Hier kann es nachträgli­ch noch zu Steuererst­attungen kommen. Die Krankenkas­sen müssen dafür ihre Mitteilung­en an die Finanzämte­r ändern. „Steuerzahl­er hingegen müssen nichts tun, die Finanzämte­r sowie die Krankenkas­sen werden von sich aus tätig“, sagt Daniela Karbe-geßler vom Bund der Steuerzahl­er.

Zukünftig müssen Finanzämte­r prüfen, ob es sich bei einer Rückzahlun­g der Krankenkas­se an den Steuerzahl­er um eine Bonuszahlu­ng oder eine Beitragsrü­ckerstattu­ng handelt.

 ?? FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA ?? Gesundheit­s-check-up? Wer für solche freiwillig­en Leistungen zum Arzt geht, bekommt von manchen Krankenkas­sen einen Bonus.
FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Gesundheit­s-check-up? Wer für solche freiwillig­en Leistungen zum Arzt geht, bekommt von manchen Krankenkas­sen einen Bonus.

Newspapers in German

Newspapers from Germany