Boateng erneut wegen Körperverletzung verurteilt
Auch das Berufungsverfahren vor dem Landgericht München endet mit Geldstrafe über 1,2 Millionen Euro
(dpa) - Fußballweltmeister Jérôme Boateng ist auch in seinem Berufungsprozess wegen Körperverletzung verurteilt worden. Das Landgericht München I verhängte am Mittwoch eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro, insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng – anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil – vorbestraft.
Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt. Jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro, insgesamt 1,8 Millionen Euro. „Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen“, so Richter Andreas Forstner am Mittwoch. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Boateng seine damalige Partnerin in einem gemeinsamen Karibikurlaub 2018 geschlagen, verletzt und beleidigt hat. Verurteilt wurde Boateng nun in zwei Fällen wegen Körperverletzung, in erster Instanz nur in einem Fall.
Boatengs Verteidiger beantragten am Mittwoch einen Freispruch. Sie gingen davon aus, dass seine Exfreundin die Vorwürfe „im Kampf um die Kinder“erfunden und „instrumentalisiert“hat und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten. Boateng sei jemand, „der eigentlich schon verurteilt war, bevor er morgens aufgestanden ist“, sagte Anwalt Peter Zuriel. Sein Kollege Norman Nathan Gelbart sprach von mutmaßlichen Widersprüchen in der Aussage von Boatengs Ex-freundin: „In dubio pro reo.“Forstner erwiderte: „Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo.“
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert. Der Vorfall sei wohl „nur die Spitze des Eisberges“, sagte Staatsanwältin Stefanie Eckert und sprach von einer von Gewalt geprägten Beziehung zwischen Boateng und seiner Expartnerin. Eckert kritisierte auch die Verteidigung des Fußballers. Seine Anwälte hätten im Verfahren „Dreck über die Geschädigte geworfen“, sagte die Staatsanwältin.