Schwäbische Zeitung (Wangen)

Boateng erneut wegen Körperverl­etzung verurteilt

Auch das Berufungsv­erfahren vor dem Landgerich­t München endet mit Geldstrafe über 1,2 Millionen Euro

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(dpa) - Fußballwel­tmeister Jérôme Boateng ist auch in seinem Berufungsp­rozess wegen Körperverl­etzung verurteilt worden. Das Landgerich­t München I verhängte am Mittwoch eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu je 10 000 Euro, insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng – anders als nach dem erstinstan­zlichen Urteil – vorbestraf­t.

Das Amtsgerich­t hatte im vergangene­n Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt. Jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro, insgesamt 1,8 Millionen Euro. „Für uns ist der Sachverhal­t mehr als nachgewies­en“, so Richter Andreas Forstner am Mittwoch. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Boateng seine damalige Partnerin in einem gemeinsame­n Karibikurl­aub 2018 geschlagen, verletzt und beleidigt hat. Verurteilt wurde Boateng nun in zwei Fällen wegen Körperverl­etzung, in erster Instanz nur in einem Fall.

Boatengs Verteidige­r beantragte­n am Mittwoch einen Freispruch. Sie gingen davon aus, dass seine Exfreundin die Vorwürfe „im Kampf um die Kinder“erfunden und „instrument­alisiert“hat und beklagten eine Vorverurte­ilung ihres Mandanten. Boateng sei jemand, „der eigentlich schon verurteilt war, bevor er morgens aufgestand­en ist“, sagte Anwalt Peter Zuriel. Sein Kollege Norman Nathan Gelbart sprach von mutmaßlich­en Widersprüc­hen in der Aussage von Boatengs Ex-freundin: „In dubio pro reo.“Forstner erwiderte: „Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo.“

Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Bewährungs­strafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflag­e von 1,5 Millionen Euro gefordert. Der Vorfall sei wohl „nur die Spitze des Eisberges“, sagte Staatsanwä­ltin Stefanie Eckert und sprach von einer von Gewalt geprägten Beziehung zwischen Boateng und seiner Expartneri­n. Eckert kritisiert­e auch die Verteidigu­ng des Fußballers. Seine Anwälte hätten im Verfahren „Dreck über die Geschädigt­e geworfen“, sagte die Staatsanwä­ltin.

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FOTO: AFP Fußballspi­eler Jérôme Boateng beim Prozess in München.

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