Wer die Gas-einmalzahlung wann bekommen wird
Jetzt ist es so gut wie sicher: Nachdem sich auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer über die Entlastungen für die gestiegenen Gas- und Strompreise gebeugt haben, steht dem Vorhaben politisch nichts mehr im Weg. Doch für viele Kunden werden die Zahlungen nicht schon im Dezember fließen, sondern erst später. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wer bekommt die Soforthilfe?
Das Geld ist für Privathaushalte und kleinere bis mittlere Unternehmen gedacht, die mit Gas oder Fernwärme heizen. Die Grenze wird bei einem Gasverbrauch von 1500 Megawattstunden im Jahr gezogen. Bei einem höheren Verbrauch gelten Sonderregeln. Zum Vergleich: Der typische Verbrauch eines Vierpersonen-haushalts liegt bei etwa 20 000 Kilowattstunden im Jahr.
Wie wird der Betrag an Gaskunden ausgezahlt?
Gaskunden mit einem eigenen Vertrag müssen den Dezemberabschlag nicht überweisen. Das sind in der Regel Besitzer von Eigenheimen oder Mieter, die eine eigene Gastherme in der Wohnung haben. Falls eine Einzugsermächtigung vorliegt, ziehen die Anbieter das Geld nicht ein oder zahlen es zurück. Präzise errechnet sich die Höhe des Abschlags aus einem Zwölftel des im September geschätzten Jahresverbrauchs in den Preisen von Dezember. Wer seine Abschlagszahlung in Erwartung der Einmalzahlung übermäßig erhöht hat, soll trotzdem nicht profitieren. Er erhält zwar die Einmalzahlung im Dezember. In der Jahresabrechnung soll die erhöhte Zahlung jedoch wieder verrechnet werden. Ausnahme: Wer im Dezember keine Abschlagszahlung leistet, soll das Geld erst bis Ende Januar erhalten.
Was erhalten die Bezieher von Fernwärme?
Hier errechnet sich der Betrag anders. Sie erhalten einen Betrag, der sich aus der im September 2022 geleisteten Abschlagszahlung plus 20 Prozent zusammensetzt. Bei einer Abschlagszahlung von 100 Euro wären das also 120 Euro.
Was ist mit Mietern mit Zentralheizung?
Hier erhält der Vermieter die Unterstützungszahlung und er ist dafür verantwortlich, sie an seine Mieter weiterzugeben. Das heißt, wer derzeit noch immer den im Mietvertrag
vereinbarten Betrag zahlt (und damit noch keine höheren Gaskosten), soll die Entlastung mit der Jahresabrechnung im kommenden Jahr erhalten. Um die zu erstellen, haben die Vermieter zwölf Monate Zeit. Da aber für dieses Jahr hohe Nachzahlungen zu erwarten sind, dürfte es in der Regel schneller gehen. Wer von seinem Vermieter schon vor neun Monaten zu höheren Abschlagszahlungen verpflichtet wurde, soll einen Teil des Geldes – nämlich die Erhöhung– schon im Dezember erhalten.
Wie viel soll die Einmalzahlung kosten?
Insgesamt sind 8,9 Milliarden Euro vorgesehen. Sie sollen aus dem mit 200 Milliarden Euro ausgestatteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) fließen. (gwb)