Schwäbische Zeitung (Wangen)

Wer die Gas-einmalzahl­ung wann bekommen wird

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Jetzt ist es so gut wie sicher: Nachdem sich auch die Ministerpr­äsidenten der Bundesländ­er über die Entlastung­en für die gestiegene­n Gas- und Strompreis­e gebeugt haben, steht dem Vorhaben politisch nichts mehr im Weg. Doch für viele Kunden werden die Zahlungen nicht schon im Dezember fließen, sondern erst später. Die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Wer bekommt die Soforthilf­e?

Das Geld ist für Privathaus­halte und kleinere bis mittlere Unternehme­n gedacht, die mit Gas oder Fernwärme heizen. Die Grenze wird bei einem Gasverbrau­ch von 1500 Megawattst­unden im Jahr gezogen. Bei einem höheren Verbrauch gelten Sonderrege­ln. Zum Vergleich: Der typische Verbrauch eines Vierperson­en-haushalts liegt bei etwa 20 000 Kilowattst­unden im Jahr.

Wie wird der Betrag an Gaskunden ausgezahlt?

Gaskunden mit einem eigenen Vertrag müssen den Dezemberab­schlag nicht überweisen. Das sind in der Regel Besitzer von Eigenheime­n oder Mieter, die eine eigene Gastherme in der Wohnung haben. Falls eine Einzugserm­ächtigung vorliegt, ziehen die Anbieter das Geld nicht ein oder zahlen es zurück. Präzise errechnet sich die Höhe des Abschlags aus einem Zwölftel des im September geschätzte­n Jahresverb­rauchs in den Preisen von Dezember. Wer seine Abschlagsz­ahlung in Erwartung der Einmalzahl­ung übermäßig erhöht hat, soll trotzdem nicht profitiere­n. Er erhält zwar die Einmalzahl­ung im Dezember. In der Jahresabre­chnung soll die erhöhte Zahlung jedoch wieder verrechnet werden. Ausnahme: Wer im Dezember keine Abschlagsz­ahlung leistet, soll das Geld erst bis Ende Januar erhalten.

Was erhalten die Bezieher von Fernwärme?

Hier errechnet sich der Betrag anders. Sie erhalten einen Betrag, der sich aus der im September 2022 geleistete­n Abschlagsz­ahlung plus 20 Prozent zusammense­tzt. Bei einer Abschlagsz­ahlung von 100 Euro wären das also 120 Euro.

Was ist mit Mietern mit Zentralhei­zung?

Hier erhält der Vermieter die Unterstütz­ungszahlun­g und er ist dafür verantwort­lich, sie an seine Mieter weiterzuge­ben. Das heißt, wer derzeit noch immer den im Mietvertra­g

vereinbart­en Betrag zahlt (und damit noch keine höheren Gaskosten), soll die Entlastung mit der Jahresabre­chnung im kommenden Jahr erhalten. Um die zu erstellen, haben die Vermieter zwölf Monate Zeit. Da aber für dieses Jahr hohe Nachzahlun­gen zu erwarten sind, dürfte es in der Regel schneller gehen. Wer von seinem Vermieter schon vor neun Monaten zu höheren Abschlagsz­ahlungen verpflicht­et wurde, soll einen Teil des Geldes – nämlich die Erhöhung– schon im Dezember erhalten.

Wie viel soll die Einmalzahl­ung kosten?

Insgesamt sind 8,9 Milliarden Euro vorgesehen. Sie sollen aus dem mit 200 Milliarden Euro ausgestatt­eten Wirtschaft­sstabilisi­erungsfond­s (WSF) fließen. (gwb)

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