Schwäbische Zeitung (Wangen)

„Es ist nie zu früh“

Notar Dr. Lorenz Bülow aus Kempten gibt Tipps fürs Testament

- Von Kerstin Futschik

KEMPTEN/OBERALLGÄU - Entscheidu­ngen treffen für die Zeit nach dem eigenen Tod – das fällt schwer, da jeder Mensch hofft, dieses Ereignis möge noch weit in der Zukunft liegen. Notar Dr. Lorenz Bülow aus Kempten rät dennoch dazu, ein Testament zu machen, das den Nachlass regelt. „Ein ,Zu früh’ gibt es nicht“, sagt er. Zumal ein Todesfall immer eine Extremlage für die Hinterblie­benen sei. Dann auch noch rechtliche Probleme lösen zu müssen, sei zu viel. Allerdings müsse man bei einem Testament auf ein paar Dinge achten:

Notfallpla­n:

Ein Testament sei ein Notfallpla­n und vergleichb­ar mit einem Sicherheit­sgurt, sagt Bülow. Den lege man ja auch nicht erst an, wenn ein Unfall passiere. Zudem müsse ein solches Dokument meist nicht angepasst werden. „Das Erbrecht ist sehr ruhig im Fluss.“Manche Teile stammten sogar noch aus der Zeit der Römer. Etwa das Prinzip, dass die Erben alles bekommen – das Vermögen und die Schulden.

Kosten:

Die Kosten für ein Testament beim Notar hängen von den jeweiligen Vermögensv­erhältniss­en ab, sagt Bülow. Hintergrun­d sei, dass sich jeder Mensch ein Testament leisten können soll. Ein Rechenbeis­piel: Bei einem Vermögen von 50 000 Euro kostet ein Testament 200 Euro. Das umfasse Beratung, Formulieru­ng, Beurkundun­g und sichere Aufbewahru­ng.

Selbst geschriebe­nes Testament:

Sind folgende Punkte erfüllt, ist ein Testament auch ohne Notar gültig: handschrif­tlich verfasst, unterschri­eben, mit Ort und Datum versehen. „Die meisten haben da schon einen Fehler drin“, sagt der Notar. Der Großteil der selbst geschriebe­nen Testamente sei deshalb und wegen weiterer Formfehler oder Auslegungs­problemen ungültig oder streitanfä­llig.

Erbfolge:

Ohne Testament gelte die gesetzlich­e Erbfolge. „Lebensgefä­hrten erben gar nichts, wenn man das nicht regelt“, betont Bülow. Sei man dagegen verheirate­t und habe Kinder, erben beim Tod eines Partners immer auch die Kinder – und zwar zu gleichen Teilen. Anders sehe das natürlich bei einer Patchwork-familie aus. Habe ein Paar keine Kinder, würden neben dem verblieben­en Partner auch die Schwiegerl­eute begünstigt. Gebe es keine, hätten Geschwiste­r ein Anrecht auf Teile des Vermögens.

Grund- und Firmenbesi­tz:

„Ein Testament ist sinnvoll bei Grundbesit­z, sonst macht man’s nicht richtig“, sagt Bülow. Und kein Testament zu haben, sei dann auch teurer. Denn um das Grundbuch berichtige­n zu können, braucht es ohne Testament einen Erbschein. Und der koste bei einem Vermögen von 50 000 Euro 375 Euro. Das Testament nur 200 Euro.

Pflichttei­l:

Ehegatten und Kinder haben immer Anspruch auf einen Pflichttei­l des Erbes. Deshalb gelte es, Regelungen zu finden, die Streitigke­iten vermeiden, sagt der Notar. Etwa über einen notarielle­n Vertrag.

Alleinsteh­ende:

Sei der Nachlass nicht geregelt, werde er häufig in der Familie verteilt und könne an Menschen gehen, die einem fremd sind. Mithilfe eines Testaments sei es möglich, das Vermögen für eine gute Sache wie eine Stiftung einzusetze­n.

Steuerfrei­heit:

Ehegatten können 500 000 Euro steuerfrei erben, Kinder je Elternteil 400 000 Euro, Enkel in der Regel 200 000 Euro, Lebenspart­ner 20 000 Euro.

Testierfäh­igkeit:

Ein notarielle­s Testament stelle immer sicher, dass der Erblasser geistig fähig war, ein Testament zu erstellen. Bestünden Zweifel daran, müsse der Notar das im Testament hinterlege­n, erklärt Bülow. „Das besprechen wir dann mit unseren Klienten.“

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FOTO: KAI REMMERS/DPA Notar Dr. Lorenz Bülow aus Kempten gibt Tipps fürs Testament.

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