Ampel kommt Union beim Bürgergeld entgegen
Um eine Blockade beim Hartz Iv-ersatz zu verhindern, einigen sich die Regierungsfraktionen auf Änderungen
BERLIN (dpa) - Die Ampel-fraktionen haben sich auf Änderungen am ab Januar geplanten Bürgergeld geeinigt. Wie aus einer Formulierungshilfe an die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hervorgeht, soll es unter anderem bei der zweijährigen Karenzzeit für Leistungsempfänger einige Verschärfungen geben. Vorgesehen ist etwa, dass die Heizkosten während dieser Zeit nur noch in angemessener Höhe übernommen werden sollen. Der ursprüngliche Regierungsentwurf sah an dieser Stelle kein Limit für die Kostenübernahme vor. Das hat unter anderem die Union scharf kritisiert, die auch wegen anderer Kritikpunkte mit einer Blockade der Sozialreform im Bundesrat gedroht hatte.
„Wir haben schnell auf die Forderungen des Bundesrats reagiert und werden im Bundestag noch zahlreiche Änderungen vornehmen, die auch den Wünschen der Länder entsprechen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Die Erstattung der Heizkosten wird beispielsweise auf Angemessenheit überprüft, um keine falschen Anreize zu setzen. Und die Jobcenter haben stärkere Möglichkeiten, gegen Leistungsmissbrauch vorzugehen.“Damit komme die Ampel den Forderungen der Union entgegen.
Das Bürgergeld soll zum 1. Januar die bisherige Grundsicherung Hartz IV ablösen. Ziel ist es, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich stärker auf Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren zu können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen zudem um rund 50 Euro pro Monat steigen. Heil hatte die Reform als „eine der größten Sozialreformen seit 20 Jahren“bezeichnet.
Die nun vorgeschlagenen Änderungen bei der Karenzzeit sehen auch vor, dass Leistungsempfänger während dieser Zeit nur dann in eine teurere Wohnung umziehen dürfen, wenn das Jobcenter dies zuvor genehmigt. Ursprünglich war hier keine vorherige Genehmigung vorgesehen. Auch bei der Anrechnung der Karenzzeit soll sich etwas ändern: So soll auch das Jahr 2022 bei der Berechnung der Karenzzeit angesetzt werden dürfen. „Das bedeutet, dass die Karenzzeit in Fällen, in denen seit dem 1. Januar 2022 ununterbrochen Leistungen bezogen wurden, am 31. Dezember 2023 endet“, heißt es in dem Entwurf. Auch in diesem Punkt hatten die Länder zuvor vor Missbrauch gewarnt und kritisiert, dass die Karenzzeit erst ab Januar 2023 gelten sollte – und damit in einigen Fällen sogar länger als zwei Jahre ausgefallen wäre.