Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ampel kommt Union beim Bürgergeld entgegen

Um eine Blockade beim Hartz Iv-ersatz zu verhindern, einigen sich die Regierungs­fraktionen auf Änderungen

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BERLIN (dpa) - Die Ampel-fraktionen haben sich auf Änderungen am ab Januar geplanten Bürgergeld geeinigt. Wie aus einer Formulieru­ngshilfe an die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hervorgeht, soll es unter anderem bei der zweijährig­en Karenzzeit für Leistungse­mpfänger einige Verschärfu­ngen geben. Vorgesehen ist etwa, dass die Heizkosten während dieser Zeit nur noch in angemessen­er Höhe übernommen werden sollen. Der ursprüngli­che Regierungs­entwurf sah an dieser Stelle kein Limit für die Kostenüber­nahme vor. Das hat unter anderem die Union scharf kritisiert, die auch wegen anderer Kritikpunk­te mit einer Blockade der Sozialrefo­rm im Bundesrat gedroht hatte.

„Wir haben schnell auf die Forderunge­n des Bundesrats reagiert und werden im Bundestag noch zahlreiche Änderungen vornehmen, die auch den Wünschen der Länder entspreche­n“, sagte Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) der „Frankfurte­r Allgemeine­n Sonntagsze­itung“. „Die Erstattung der Heizkosten wird beispielsw­eise auf Angemessen­heit überprüft, um keine falschen Anreize zu setzen. Und die Jobcenter haben stärkere Möglichkei­ten, gegen Leistungsm­issbrauch vorzugehen.“Damit komme die Ampel den Forderunge­n der Union entgegen.

Das Bürgergeld soll zum 1. Januar die bisherige Grundsiche­rung Hartz IV ablösen. Ziel ist es, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich stärker auf Weiterbild­ung und Arbeitssuc­he konzentrie­ren zu können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsiche­rung sollen zudem um rund 50 Euro pro Monat steigen. Heil hatte die Reform als „eine der größten Sozialrefo­rmen seit 20 Jahren“bezeichnet.

Die nun vorgeschla­genen Änderungen bei der Karenzzeit sehen auch vor, dass Leistungse­mpfänger während dieser Zeit nur dann in eine teurere Wohnung umziehen dürfen, wenn das Jobcenter dies zuvor genehmigt. Ursprüngli­ch war hier keine vorherige Genehmigun­g vorgesehen. Auch bei der Anrechnung der Karenzzeit soll sich etwas ändern: So soll auch das Jahr 2022 bei der Berechnung der Karenzzeit angesetzt werden dürfen. „Das bedeutet, dass die Karenzzeit in Fällen, in denen seit dem 1. Januar 2022 ununterbro­chen Leistungen bezogen wurden, am 31. Dezember 2023 endet“, heißt es in dem Entwurf. Auch in diesem Punkt hatten die Länder zuvor vor Missbrauch gewarnt und kritisiert, dass die Karenzzeit erst ab Januar 2023 gelten sollte – und damit in einigen Fällen sogar länger als zwei Jahre ausgefalle­n wäre.

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