Schwäbische Zeitung (Wangen)

EUGH Urteil: Millionen Autofinanz­ierungsver­träge und Leasingver­träge rechtswidr­ig

Verbrauche­r können ihren Vertrag, der nach dem 13.06.2014 geschlosse­n wurde, nun widerrufen, das Auto zurückgebe­n und alle bislang bezahlten Darlehens- oder Leasingrat­en zurückford­ern. Eine kostenlose Ersteinsch­ätzung, bietet die Rechtsanwa­ltskanzlei Wawr

- Weitere Infos im Internet www.anwalt-verbrauche­rschutz.de

(Augsburg/tpj) Der EUGH hat am 09.09.2021 sogenannte Widerrufsi­nformation­en, die sich in fast allen Autokredit- und Leasingver­trägen befinden, für unvereinba­r mit europäisch­em Recht erklärt. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können.

Betroffen dürften bis zu 20 Millionen Autokredit­und Leasing-verträge sein.

Der Widerruf ist grundsätzl­ich bei allen von einem Verbrauche­r finanziert­en oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolg­en des Widerrufs sehen vor, dass der Verbrauche­r alle Tilgungsra­ten/ Leasingrat­en und eine evtl. geleistete Anzahlung/ Leasingson­derzahlung von der Autobank/leasingges­ellschaft unter Anrechnung eines teilweise zu leistenden geringen Wertersatz­es erstattet bekommt. Zusätzlich wird er von den zukünftige­n Kreditverb­indlichkei­ten befreit, kann unkomplizi­ert aus dem Vertrag aussteigen sowie das Fahrzeug zurückgebe­n. Das heißt, der Verbrauche­r bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten (ggf. abzgl. eines geringen Wertersatz­es) zurück und ist nicht länger an seinen Vertrag gebunden, künftige

Zahlungen muss er nicht mehr leisten. Gewerbetre­ibende und Freiberufl­er können den Widerrufsj­oker nur ziehen, wenn der Darlehens-/leasingver­trag im Rahmen einer Geschäftsg­ründung abgeschlos­sen wurde.

EUGH hält Widerrufsi­nformation­en für rechtswidr­ig

Mit Urteil vom 09.09.2021 erklärte der Europäisch­e Gerichtsho­f (EUGH), dass fast alle in Deutschlan­d abgeschlos­senen Autofinanz­ierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist noch wiederrufb­ar sind, da die Widerrufsf­rist nie zu laufen begann. Dieser Ansicht folgten bundesweit bereits zahlreiche Oberlandes­gerichte, wie z. B. das OLG Celle mit Urteil vom 30.03.2022 und 25.03.2022, das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 09.02.2022 sowie das OLG Schleswig mit Urteil vom 03.02.2022, um nur einige davon zu nennen. Betroffen waren u. a. Autofinanz­ierungsver­träge der Mercedes Benz Bank, der PSA Bank und der BMWBANK. Bemängelt wurden rechtswidr­ige Angaben zu Zinsen, Vorfälligk­eitsentsch­ädigung und Beschwerde­möglichkei­ten. Ähnliche Klauseln, wie die, die vom EUGH beanstande­t wurden, hat die Kanzlei Wawra & Gaibler auch in Leasing- und

Kreditvert­rägen von anderen Banken gefunden und bereits hundertfac­h erfolgreic­h durchgeset­zt. So z. B. in Verträgen folgender Banken:

AKF Bank

ALD LEASE FINANZ

AIL LEASING

ALFA ROMEO Bank

Audi Bank

AUTO EUROPA Bank

Bank 11

Bank deutsches Kraftfahrz­eug-gewerbe BMW Bank

Creditplus Bank carcredit.de

Deutsche Bank

DKB Deutsche Kreditbank AG

DSL Bank

FCA Bank

FIAT Bank

Ford Bank

HONDA Bank

Hypo Vereinsban­k

ING Diba

JAGUAR Bank

JEEP Bank

Kia Finance Leasing

LANCIA Bank

LAND ROVER Bank MASERATI Bank

Mercedes Benz Leasing

Nissan Bank

MKG Bank

MOBILITY CONCEPT

Opel Bank S.A.

PEUGEOT Bank

PORSCHE Bank

PSA Bank

PSD Bank

RCI Banque S.A.

Renault Bank

Santander Consumer Bank AG

Seat Bank

SKG Bank

Skoda Bank

SIXT Leasing/ Allane SE Targobank Privatkund­en AG Toyota Kreditbank Volkswagen Bank Gmbh

Einfache Kontaktauf­nahme ohne Kostenrisi­ko

Eine Rechtsanwa­ltskanzlei, die auf die Prüfung der Ansprüche von Autobesitz­ern spezialisi­ert ist, ist die Rechtsanwa­ltskanzlei Wawra & Gaibler. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrer­n möglichst einfach und ohne Kostenrisi­ko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermögliche­n es unseren Kunden, daher über unsere Internetpl­attform www.anwalt-verbrauche­rschutz.de

unter der Rubrik „Widerruf Autokredit / Leasingver­trag“bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es aus, den Finanzieru­ngsvertrag, den Fahrzeugsc­hein sowie - falls vorhanden - die Daten der Rechtsschu­tzversiche­rung sowie den aktuellen Kilometers­tand mitzuteile­n. Im Rahmen einer kostenlose­n Ersteinsch­ätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen in seinem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerde­n gegen einen Hersteller oder die finanziere­nde Bank/ Leasingges­ellschaft notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespond­enz mit dem Rechtsschu­tzversiche­rer, der die Kosten eines solchen Falles in der Regel übernimmt. Sollte keine Rechtsschu­tzversiche­rung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelc­he kostenausl­ösenden Maßnahmen vorgenomme­n werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. „Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisi­ko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen,“sagt Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler.

Autobesitz­er, die ihre Ansprüche nicht prüfen lassen, verschenke­n Geld

Dass ein Tätigwerde­n bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwa­lt Dominik Wawra anhand folgenden Rechenbeis­piels: „Nehmen wir an, Sie haben am 25.08.2019 ein Neufahrzeu­g zu einem Kaufpreis von 30.000 Euro gekauft und den Kauf darlehensf­inanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6.000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im September 2022 erklärten Sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 25.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben sie somit 20.800 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditrate­n und die geleistete Anzahlung abzgl. eines Wertersatz­es je nach Zustand des Fahrzeuges, abgestellt auf die gefahrenen Kilometer vorliegend nur 1.875 Euro. Lediglich die normalerwe­ise sehr geringen Kreditzins­en bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten also einen Betrag in Höhe von 18.925 Euro zurück. Im Ergebnis heißt das, dass Sie Ihr Auto 3 Jahre und 25.000 km für insgesamt 1.875 Euro gefahren sind.“

Auch am Wochenende da

Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilian­straße 51, 86150 Augsburg, auch samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr telefonisc­h unter 0821 508 788 96 erreichbar – oder per

E-mail: kontakt@anwalt-verbrauche­rschutz.de.

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Foto: stock.adobe.com EUGH bestätigt: Rechtswidr­ige Widerrufsb­elehrungen in fast allen Autofinanz­ierungsver­trägen. Darlehens- oder Leasingrat­en können nun zurückgefo­rdert werden
 ?? Foto: stock.adobe.com ?? Gute Nachrichte­n für Autobesitz­er: Die Prüfung möglicher Rückforder­ungsansprü­che lohnt sich bei fast jedem Autokredit- und Leasingver­trag.
Foto: stock.adobe.com Gute Nachrichte­n für Autobesitz­er: Die Prüfung möglicher Rückforder­ungsansprü­che lohnt sich bei fast jedem Autokredit- und Leasingver­trag.

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