EUGH Urteil: Millionen Autofinanzierungsverträge und Leasingverträge rechtswidrig
Verbraucher können ihren Vertrag, der nach dem 13.06.2014 geschlossen wurde, nun widerrufen, das Auto zurückgeben und alle bislang bezahlten Darlehens- oder Leasingraten zurückfordern. Eine kostenlose Ersteinschätzung, bietet die Rechtsanwaltskanzlei Wawr
(Augsburg/tpj) Der EUGH hat am 09.09.2021 sogenannte Widerrufsinformationen, die sich in fast allen Autokredit- und Leasingverträgen befinden, für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können.
Betroffen dürften bis zu 20 Millionen Autokreditund Leasing-verträge sein.
Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher alle Tilgungsraten/ Leasingraten und eine evtl. geleistete Anzahlung/ Leasingsonderzahlung von der Autobank/leasinggesellschaft unter Anrechnung eines teilweise zu leistenden geringen Wertersatzes erstattet bekommt. Zusätzlich wird er von den zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit, kann unkompliziert aus dem Vertrag aussteigen sowie das Fahrzeug zurückgeben. Das heißt, der Verbraucher bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten (ggf. abzgl. eines geringen Wertersatzes) zurück und ist nicht länger an seinen Vertrag gebunden, künftige
Zahlungen muss er nicht mehr leisten. Gewerbetreibende und Freiberufler können den Widerrufsjoker nur ziehen, wenn der Darlehens-/leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.
EUGH hält Widerrufsinformationen für rechtswidrig
Mit Urteil vom 09.09.2021 erklärte der Europäische Gerichtshof (EUGH), dass fast alle in Deutschland abgeschlossenen Autofinanzierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist noch wiederrufbar sind, da die Widerrufsfrist nie zu laufen begann. Dieser Ansicht folgten bundesweit bereits zahlreiche Oberlandesgerichte, wie z. B. das OLG Celle mit Urteil vom 30.03.2022 und 25.03.2022, das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 09.02.2022 sowie das OLG Schleswig mit Urteil vom 03.02.2022, um nur einige davon zu nennen. Betroffen waren u. a. Autofinanzierungsverträge der Mercedes Benz Bank, der PSA Bank und der BMWBANK. Bemängelt wurden rechtswidrige Angaben zu Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und Beschwerdemöglichkeiten. Ähnliche Klauseln, wie die, die vom EUGH beanstandet wurden, hat die Kanzlei Wawra & Gaibler auch in Leasing- und
Kreditverträgen von anderen Banken gefunden und bereits hundertfach erfolgreich durchgesetzt. So z. B. in Verträgen folgender Banken:
AKF Bank
ALD LEASE FINANZ
AIL LEASING
ALFA ROMEO Bank
Audi Bank
AUTO EUROPA Bank
Bank 11
Bank deutsches Kraftfahrzeug-gewerbe BMW Bank
Creditplus Bank carcredit.de
Deutsche Bank
DKB Deutsche Kreditbank AG
DSL Bank
FCA Bank
FIAT Bank
Ford Bank
HONDA Bank
Hypo Vereinsbank
ING Diba
JAGUAR Bank
JEEP Bank
Kia Finance Leasing
LANCIA Bank
LAND ROVER Bank MASERATI Bank
Mercedes Benz Leasing
Nissan Bank
MKG Bank
MOBILITY CONCEPT
Opel Bank S.A.
PEUGEOT Bank
PORSCHE Bank
PSA Bank
PSD Bank
RCI Banque S.A.
Renault Bank
Santander Consumer Bank AG
Seat Bank
SKG Bank
Skoda Bank
SIXT Leasing/ Allane SE Targobank Privatkunden AG Toyota Kreditbank Volkswagen Bank Gmbh
Einfache Kontaktaufnahme ohne Kostenrisiko
Eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf die Prüfung der Ansprüche von Autobesitzern spezialisiert ist, ist die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden, daher über unsere Internetplattform www.anwalt-verbraucherschutz.de
unter der Rubrik „Widerruf Autokredit / Leasingvertrag“bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es aus, den Finanzierungsvertrag, den Fahrzeugschein sowie - falls vorhanden - die Daten der Rechtsschutzversicherung sowie den aktuellen Kilometerstand mitzuteilen. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen in seinem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller oder die finanzierende Bank/ Leasinggesellschaft notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles in der Regel übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. „Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen,“sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.
Autobesitzer, die ihre Ansprüche nicht prüfen lassen, verschenken Geld
Dass ein Tätigwerden bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra anhand folgenden Rechenbeispiels: „Nehmen wir an, Sie haben am 25.08.2019 ein Neufahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.000 Euro gekauft und den Kauf darlehensfinanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6.000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im September 2022 erklärten Sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 25.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben sie somit 20.800 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditraten und die geleistete Anzahlung abzgl. eines Wertersatzes je nach Zustand des Fahrzeuges, abgestellt auf die gefahrenen Kilometer vorliegend nur 1.875 Euro. Lediglich die normalerweise sehr geringen Kreditzinsen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten also einen Betrag in Höhe von 18.925 Euro zurück. Im Ergebnis heißt das, dass Sie Ihr Auto 3 Jahre und 25.000 km für insgesamt 1.875 Euro gefahren sind.“
Auch am Wochenende da
Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg, auch samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter 0821 508 788 96 erreichbar – oder per
E-mail: kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de.