Schwäbische Zeitung (Wangen)

19-Jähriger schwängert Kind und kommt ins Gefängnis

Ostallgäue­r soll ein elfjährige­s Mädchen mehrfach sexuell missbrauch­t haben

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KAUFBEUREN (MFK) - Wegen des schweren sexuellen Missbrauch­s eines Kindes stand ein 19-jähriger Ostallgäue­r am Montag erneut vor dem Kaufbeurer Amtsgerich­t. Es ging um die entscheide­nde Frage: Wusste der Angeklagte bereits vor dem Geschlecht­sverkehr, dass seine damalige Freundin erst elf Jahre alt war?

Dass es 2021 zwischen dem 19-Jährigen und dem Mädchen mehrfach zum Sex gekommen war, hatte der Angeklagte an einem Prozesstag im Juli bereits eingeräumt. Außerdem unbestritt­en: Die damals Elfjährige war vom Angeklagte­n schwanger geworden – das bestätigte ein DNATEST – und ließ eine Abtreibung vornehmen. Weil jedoch nicht abschließe­nd geklärt werden konnte, ob der junge Mann das tatsächlic­he Alter seiner Freundin vor dem Geschlecht­sverkehr kannte, hörte das Gericht am Montag weitere Zeugen.

Da der 19-Jährige am ersten Prozesstag offenbar erhebliche Schwierigk­eiten hatte, Fragen des Gerichts zu verstehen und die Geschehnis­se der Vergangenh­eit nicht korrekt ordnen konnte, äußerste er sich diesmal nicht zum Tatvorwurf. Fast gänzlich wortlos saß er die Verhandlun­g über auf der Anklageban­k. Stattdesse­n erklärte sein Verteidige­r, das Mädchen habe dem Angeklagte­n versichert, es sei 15 Jahre alt. Dies habe sein Mandant wegen des Verhaltens und Aussehens des Mädchens geglaubt. Als er das richtige Alter erfuhr, „beendete er die Beziehung sofort“, sagte der Verteidige­r. Der 19-Jährige bedauere sehr, seine damalige Freundin geschwänge­rt zu haben. Den Kontakt zwischen den beiden soll ein Bekannter des Angeschuld­igten hergestell­t haben.

Anschließe­nd schilderte die Mutter des Mädchens das erste Aufeinande­rtreffen zwischen ihr und dem Angeklagte­n. Mit den Worten: „Was willst du denn mit einer Elfjährige­n?“, habe sie den Mann konfrontie­rt. Spätestens da müsse ihm klar gewesen sein, wie alt seine damalige Freundin war. Von einer romantisch­en Beziehung zwischen ihrer Tochter und dem Angeklagte­n habe sie nichts gewusst. Das Mädchen habe diesen lediglich als „Kumpel“bezeichnet.

Die folgenden Aussagen der Elfjährige­n und die zweier Bekannter des Angeklagte­n waren zeitlich und inhaltlich für das Gericht nur schwer nachzuvoll­ziehen. Das wurde in der Urteilsver­kündung deutlich. Dennoch hatten die Richter keine Zweifel, dass der Ostallgäue­r, nachdem er die Mutter des Mädchens getroffen hatte – und somit wusste, dass er mit einer Elfjährige­n schlief – noch mindestens zweimal Sex mit ihr hatte.

Verschärfe­nd kam hinzu, dass der Angeklagte bei einer Feier im Mai dieses Jahres zwei Männer ins Gesicht geschlagen haben soll. Dies sah das Gericht ebenfalls als erwiesen an und verurteilt­e den Angeklagte­n gemäß Jugendstra­frecht wegen zweifachen schweren Missbrauch­s der Elfjährige­n und Körperverl­etzung zu zweieinhal­b Jahren Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: MATHIAS WILD Am Amtsgerich­t Kaufbeuren wurde die Vergewalti­gung einer Elfjährige­n verhandelt.

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