19-Jähriger schwängert Kind und kommt ins Gefängnis
Ostallgäuer soll ein elfjähriges Mädchen mehrfach sexuell missbraucht haben
KAUFBEUREN (MFK) - Wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes stand ein 19-jähriger Ostallgäuer am Montag erneut vor dem Kaufbeurer Amtsgericht. Es ging um die entscheidende Frage: Wusste der Angeklagte bereits vor dem Geschlechtsverkehr, dass seine damalige Freundin erst elf Jahre alt war?
Dass es 2021 zwischen dem 19-Jährigen und dem Mädchen mehrfach zum Sex gekommen war, hatte der Angeklagte an einem Prozesstag im Juli bereits eingeräumt. Außerdem unbestritten: Die damals Elfjährige war vom Angeklagten schwanger geworden – das bestätigte ein DNATEST – und ließ eine Abtreibung vornehmen. Weil jedoch nicht abschließend geklärt werden konnte, ob der junge Mann das tatsächliche Alter seiner Freundin vor dem Geschlechtsverkehr kannte, hörte das Gericht am Montag weitere Zeugen.
Da der 19-Jährige am ersten Prozesstag offenbar erhebliche Schwierigkeiten hatte, Fragen des Gerichts zu verstehen und die Geschehnisse der Vergangenheit nicht korrekt ordnen konnte, äußerste er sich diesmal nicht zum Tatvorwurf. Fast gänzlich wortlos saß er die Verhandlung über auf der Anklagebank. Stattdessen erklärte sein Verteidiger, das Mädchen habe dem Angeklagten versichert, es sei 15 Jahre alt. Dies habe sein Mandant wegen des Verhaltens und Aussehens des Mädchens geglaubt. Als er das richtige Alter erfuhr, „beendete er die Beziehung sofort“, sagte der Verteidiger. Der 19-Jährige bedauere sehr, seine damalige Freundin geschwängert zu haben. Den Kontakt zwischen den beiden soll ein Bekannter des Angeschuldigten hergestellt haben.
Anschließend schilderte die Mutter des Mädchens das erste Aufeinandertreffen zwischen ihr und dem Angeklagten. Mit den Worten: „Was willst du denn mit einer Elfjährigen?“, habe sie den Mann konfrontiert. Spätestens da müsse ihm klar gewesen sein, wie alt seine damalige Freundin war. Von einer romantischen Beziehung zwischen ihrer Tochter und dem Angeklagten habe sie nichts gewusst. Das Mädchen habe diesen lediglich als „Kumpel“bezeichnet.
Die folgenden Aussagen der Elfjährigen und die zweier Bekannter des Angeklagten waren zeitlich und inhaltlich für das Gericht nur schwer nachzuvollziehen. Das wurde in der Urteilsverkündung deutlich. Dennoch hatten die Richter keine Zweifel, dass der Ostallgäuer, nachdem er die Mutter des Mädchens getroffen hatte – und somit wusste, dass er mit einer Elfjährigen schlief – noch mindestens zweimal Sex mit ihr hatte.
Verschärfend kam hinzu, dass der Angeklagte bei einer Feier im Mai dieses Jahres zwei Männer ins Gesicht geschlagen haben soll. Dies sah das Gericht ebenfalls als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten gemäß Jugendstrafrecht wegen zweifachen schweren Missbrauchs der Elfjährigen und Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.