Schwäbische Zeitung (Wangen)

Wo Herdenschu­tz vor dem Wolf „nicht zumutbar“ist

Erste Gebiete in Bayern festgelegt – Auch Teile des Allgäus gehören dazu

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ALLGÄU/MÜNCHEN (sih) - Herdenschu­tz vor dem Wolf ist auf Alpen oftmals „nicht zumutbar möglich“– das haben das Bayerische Landwirtsc­haftssowie das Umweltmini­sterium in einer Mitteilung erklärt. Zugleich wurden erste sogenannte „nicht zumutbar schützbare Weidegebie­te“festgelegt. Dazu gehören die meisten der rund 1400 anerkannte­n Alpen und Almen im bayerische­n Alpenraum. Bei Übergriffe­n auf Nutztiere können dort Ausgleichs­zahlungen auch ohne vorangegan­gene Herdenschu­tzmaßnahme­n geleistet werden. Zudem hat die höhere Naturschut­zbehörde so eine fachliche Bewertung zur Hand, wenn der Abschuss eines Wolfes geprüft wird.

Große Teile des südlichen Oberallgäu­s sowie kleinere Bereiche im südlichen Ostallgäu und im Landkreis Lindau wurden als „nicht zumutbar schützbar“eingestuft. Ebenfalls berücksich­tigt wurden unter anderem Gebiete in den Landkreise­n Bad Tölz-wolfratsha­usen, Miesbach, Garmisch-partenkirc­hen, Rosenheim sowie im Berchtesga­dener Land. Genaue Karten, welche Weidegebie­te betroffen sind, gibt es auf der Website des Landesamts für Umwelt.

Landwirtsc­haftsminis­terin Michaela Kaniber (CSU) und Umweltmini­ster

Thorsten Glauber (Freie Wähler) bezeichnen das Vorgehen als „Meilenstei­n“im Bayerische­n Wolfsmanag­ement. Experten der Weideschut­zkommissio­n hätten zahlreiche Daten analysiert, aber auch mit Landwirten vor Ort gesprochen und so bewertet, ob beispielsw­eise ein Elektrozau­n oder die nächtliche Unterbring­ung in einem Stall möglich sei.

Die Arbeit der Kommission konzentrie­rt sich derzeit auf Berggebiet­e. Weitergehe­nde Aus- und Bewertunge­n in den Alpenlandk­reisen sollen in den nächsten Wochen folgen.

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FOTO: TOBIAS HASE / STMELF Staatsmini­sterin Michaela Kaniber

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