Wo Herdenschutz vor dem Wolf „nicht zumutbar“ist
Erste Gebiete in Bayern festgelegt – Auch Teile des Allgäus gehören dazu
ALLGÄU/MÜNCHEN (sih) - Herdenschutz vor dem Wolf ist auf Alpen oftmals „nicht zumutbar möglich“– das haben das Bayerische Landwirtschaftssowie das Umweltministerium in einer Mitteilung erklärt. Zugleich wurden erste sogenannte „nicht zumutbar schützbare Weidegebiete“festgelegt. Dazu gehören die meisten der rund 1400 anerkannten Alpen und Almen im bayerischen Alpenraum. Bei Übergriffen auf Nutztiere können dort Ausgleichszahlungen auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen geleistet werden. Zudem hat die höhere Naturschutzbehörde so eine fachliche Bewertung zur Hand, wenn der Abschuss eines Wolfes geprüft wird.
Große Teile des südlichen Oberallgäus sowie kleinere Bereiche im südlichen Ostallgäu und im Landkreis Lindau wurden als „nicht zumutbar schützbar“eingestuft. Ebenfalls berücksichtigt wurden unter anderem Gebiete in den Landkreisen Bad Tölz-wolfratshausen, Miesbach, Garmisch-partenkirchen, Rosenheim sowie im Berchtesgadener Land. Genaue Karten, welche Weidegebiete betroffen sind, gibt es auf der Website des Landesamts für Umwelt.
Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) und Umweltminister
Thorsten Glauber (Freie Wähler) bezeichnen das Vorgehen als „Meilenstein“im Bayerischen Wolfsmanagement. Experten der Weideschutzkommission hätten zahlreiche Daten analysiert, aber auch mit Landwirten vor Ort gesprochen und so bewertet, ob beispielsweise ein Elektrozaun oder die nächtliche Unterbringung in einem Stall möglich sei.
Die Arbeit der Kommission konzentriert sich derzeit auf Berggebiete. Weitergehende Aus- und Bewertungen in den Alpenlandkreisen sollen in den nächsten Wochen folgen.