Schwäbische Zeitung (Wangen)

Vorsorgele­istungen sichern

Diese sechs Punkte sind wichtig, wenn der Arbeitgebe­r ein Extra zum Gehalt bezahlt

- Von Christoph Jänsch

Monat für Monat Geld verschenke­n, das Ihnen zusteht? Eigentlich keine Option. Doch manche Beschäftig­te wissen einfach nicht, dass sie vom Arbeitgebe­r ein Extra zum Gehalt bekommen können, das für den Vermögensa­ufbau gedacht ist.

Das Ganze nennt sich entweder Vermögensw­irksame Leistungen (VL) oder Altersvors­orgewirksa­me Leistungen (AVWL) – je nach Arbeitgebe­r. In den Grundzügen ist die Idee hinter den Leistungen ähnlich, in Details unterschei­den sie sich aber. Bis zu 480 Euro jährlich sind derzeit bei VL drin, bei AVWL sind es höchstens 478,56 Euro. Das Geld wird aber nicht einfach auf das Gehaltskon­to überwiesen, sondern muss direkt in bestimmte Vorsorgepr­odukte fließen. Bei den VL sind das Produkte, die dem kurz- und mittelfris­tigen Vermögensa­ufbau dienen. Bei den AVWL sind es Produkte für den langfristi­gen Vermögensa­ufbau. Das müssen Sie tun, damit Ihnen das Geld nicht durch die Lappen geht:

1. Informiere­n Sie sich beim Arbeitgebe­r

Zunächst sollten Sie sich darüber informiere­n, ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgebe­r VL oder AVWL zahlt. Denn nicht jeder macht das, sagt Niels Nauhauser von der Verbrauche­rzentrale Baden-württember­g. Die Leistungen sind nämlich grundsätzl­ich freiwillig. Viele Arbeitsund Tarifvertr­äge oder Betriebsve­reinbarung­en sehen diesen Vorsorgeba­ustein für Beschäftig­te aber vor. Nauhauser empfiehlt, sich in der Personalab­teilung des eigenen Unternehme­ns zu erkundigen. Ansonsten hilft ein Blick in die Vertragswe­rke. Gut zu wissen: In vielen Fällen können schon Auszubilde­nde Ansprüche geltend machen.

2. Entscheide­n Sie sich für ein Anlageprod­ukt

Gibt es vom Arbeitgebe­r den Bonus zum Vermögensa­ufbau, sollten Sie sich überlegen, in welches Produkt das Geld eingezahlt werden soll. Vermögensw­irksame Leistungen können in einen Bausparver­trag, eizahlt,

nen Bank- oder Wertpapier­sparplan oder in die Tilgung eines Bausparode­r Bankdarleh­ens fließen, sagt Helena Klinger vom Institut für Finanzdien­stleistung­en (iff).

Welche Anlageform für Sie passt, hängt von Ihrer individuel­len Situation ab. Bausparver­trag und Banksparpl­an eignen sich laut Verbrauche­rzentrale Baden-württember­g vor allem für Beschäftig­te, die auf Sicherheit setzen. Ein Wertpapier­sparplan für jene, die höhere Renditen anstreben und Wertschwan­kungen aushalten. Für Immobilien­besitzer bietet sich der Zuschuss womöglich zur Abzahlung des Darlehens an.

Für Altervorso­rgewirksam­e Leistungen kommen eine Riester-rente, die Entgeltumw­andlung für eine betrieblic­he Altersvors­orge oder eine Betriebsre­nte in Frage. Welches der Produkte hier am attraktivs­ten ist, hängt vom jeweiligen Angebot und dessen Kosten und Renditeerw­artungen ab. Wenden Sie sich zum Beispiel an eine Verbrauche­rzentrale, wenn Sie eine unabhängig­e Beratung benötigen.

3. Legen Sie den monatliche­n Beitrag fest

Die Leistungen, die der Arbeitgebe­r

können mit eigenem Geld aufgestock­t werden. Darauf weist Helena Klinger hin. Überlegen Sie sich, ob und in welcher Höhe Sie das tun wollen.

4. Vertragssc­hluss: Informiere­n Sie Ihren Arbeitgebe­r

Haben Sie sich für ein passendes Produkt entschiede­n, schließen Sie den Vertrag mit der ausgewählt­en Sparrate ab. Anschließe­nd teilen Sie Ihrem Arbeitgebe­r mit, für welchen Vertrag und an welche Kontoverbi­ndung er das Geld überweisen soll, sagt Niels Nauhauser.

5. Profitiere­n Sie von staatliche­r Förderung

Wer wenig verdient, kann bei Vermögensw­irksamen Leistungen unter Umständen zusätzlich von der Arbeitnehm­ersparzula­ge profitiere­n. Sie muss Jahr für Jahr beim zuständige­n Finanzamt mit der Steuererkl­ärung beantragt werden und hängt vom Produkt sowie der Höhe der Einzahlung­en ab.

Laut Verbrauche­rzentrale Badenwürtt­emberg gibt es die Zulage für den Bausparver­trag oder die Darlehenst­ilgung (neun Prozent für höchstens 470 Euro jährliche Einzahlung) sowie den Fondssparp­lan

(20 Prozent für höchstens 400 Euro jährliche Einzahlung). Auf den Banksparpl­an kann die Zulage nicht eingezahlt werden. Zusätzlich kann es für Vl-bausparver­träge eine Wohnungsba­uprämie geben.

Bei den AVWL kann es unter bestimmten Voraussetz­ungen Zulagen zur Riester-rente geben. Ansonsten können Beschäftig­te von Steuervort­eilen profitiere­n, wenn sie etwa mit eigenen Beiträgen die Arbeitgebe­rzahlungen aufstocken.

6. Lassen Sie sich die Leistungen auszahlen

Vl-verträge laufen laut Verbrauche­rzentrale grundsätzl­ich sieben Jahre – sechs Jahre wird das Geld angespart, im siebten Jahr muss der Vertrag ruhen. Nach Ablauf des siebten Jahres können Sparer frei über das Geld verfügen. Stehen zu diesem Zeitpunkt die Börsenkurs­e der Wertpapier­anlage schlecht, kann es sinnvoll sein, den Verkauf noch aufzuschie­ben.

Avwl-verträge besparen Arbeitgebe­r bis zum Eintritt in den Ruhestand. Je nach Vereinbaru­ng werde das angesparte Geld dann zum Beispiel als Rente oder Einmalzahl­ung versteuert ausbezahlt, sagt Niels Nauhauser. (dpa)

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Geldregen vom Chef: Bis zu 40 Euro pro Kopf bezahlen manche Arbeitgebe­r als Vorsorgele­istung.

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