Für Heizungstausch können Förderanträge gestellt werden
Bis zu 70 Prozent gibt es vom Staat für eine neue klimafreundlichere Anlage – Wer das bekommt und was dabei beachtet werden muss
- Hausbesitzer, die auf eine neue, klimafreundlichere Heizung umsteigen wollen, können seit Dienstag Förderanträge bei der Staatsbank KFW stellen. Zunächst gilt das für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Andere Gebäudeeigentümer müssen sich mit der Antragstellung noch etwas gedulden. Die KFW schaltet die Formulare für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften voraussichtlich im Mai beziehungsweise August frei.
Hintergrund der Förderungen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können demnach Zuschüsse für bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr beträgt. Außerdem gibt es einen „Klima-geschwindigkeitsbonus“von 20 Prozent, für den schnellen Austausch eines bestehenden Gas- oder Ölbrenners, der sich mit der Zeit reduziert, und einen Eff izienzbonus
von fünf Prozent für bestimmte Wärmepumpen.
Die verschiedenen Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch sind bei 30.000 Euro pro Wohnhaus gedeckelt. Daraus ergibt sich eine maximale Fördersumme von 21.000 Euro. Zuschüsse gibt es, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.
Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen. Wie bisher sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
– Stichwort Dämmung – zusätzlich förderwürdig. Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm und Inhaber eines Heizungsbaugeschäfts in Leutkirch, empfiehlt Verbrauchern mit Blick auf das komplizierte Förderregime, einen Energieberater hinzuzuziehen. Die Dienste offiziell anerkannter Berater werden vom Bundesamt für Wirtschaft (Bafa) bezuschusst.
Staatliche Zuschüsse gibt es allerdings nur, wenn die Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Konkret sind das beispielsweise Solaranlagen, Wärmepumpen, Hybridheizungen als Kombination aus Gas- oder Ölkessel mit einer Erneuerbaren-energien-heizung, Biomassebrenner, die Holz oder Pellets verfeuern, in Verbindung mit Pufferspeichern und Solarthermie oder Photovoltaikanlagen sowie Fernwärmeanschlüsse.
Ebenfalls infrage kommen Brennstoffzellenheizungen oder auch Erdgasheizungen, wenn sie Wasserstoff (H2) vertragen. In diesem Fall sind aber nur die Zusatzkosten förderfähig, die im Zusammenhang mit der zukünftigen H2verwendung stehen. Für konventionelle Erdgasbrenner und Ölheizungen gibt es keine Zuschüsse.
Eine Verpf lichtung zum Einbau einer Ökoheizung besteht vorläufig aber nicht. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Das ändert sich nach 2026 (große Städte) und 2028 (kleine Städte): Dann werden neue Heizungen in Bestandsgebäuden nur noch möglich sein, wenn die gesamte Anlage zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Das endgültige Aus für fossil betriebene Heizungsanlagen erfolgt im Jahr 2045. Der schon seit längerer Zeit bestehende Grundsatz, dass eine Heizung spätestens 30 Jahre nach Inbetriebnahme ausgetauscht werden muss, gilt weiterhin.
Neben den Zuschüssen bietet der Staat seit Dienstag auch zinsverbilligte Kredite an. Diese sollen den Investoren die Finanzierung der Summen erleichtern, die nicht von den Zuschüssen abgedeckt werden. Schließlich kosten neue Wärmepumpen- oder Biomasseheizanlagen ein Vielfaches neuer Öl- oder Gaskessel. Im Schnitt, sagt Heizungsbauer Krimmer, müssten Verbraucher bei Wärmepumpen mit 30.000 bis 40.000 Euro kalkulieren, Pelletanlagen lägen sogar noch darüber.
Hausbesitzer, die ihre Gebäude selbst nutzen, können solche Kredite bei ihren Hausbanken in Kooperation mit der KFW beantragen. In den Genuss einer zusätzlichen Zinsvergünstigung kommen Privathaushalte, die 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht überschreiten.
Insgesamt stellt der Bund in diesem Jahr mehr als sechs Milliarden Euro an Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten für neue klimafreundlichere Heizungen bereit. Mitunter gibt es zusätzliche Programme einzelner Bundesländer. Teilweise stellen auch regionale Förderinstitutionen und Kommunen weitere Hilfen zur Verfügung.