Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

NRW wartet bei Grundsteue­r ab

Der Bund plant ein wertabhäng­iges Modell. Bayern will davon abweichen.

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(jd) Die große Koalition hat sich darauf verständig­t, den Ländern Gestaltung­sspielraum bei der Grundsteue­rreform einzuräume­n. Per Öffnungskl­ausel soll es den Landesregi­erungen freigestel­lt werden, ob sie das vom Bund geplante Wertemodel­l mittragen wollen. Nordrhein-Westfalen hat noch nicht entschiede­n. Dagegen kündigte Bayern bereits an, einen eigenen Weg zu gehen. Die Landesregi­erung von Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) plant demnach eine Reform, die für die Grundsteue­rberechnun­g lediglich die Fläche eines Grundstück­s berücksich­tigt.

In der Nacht zu Montag hatten die Spitzen von Union und SPD im Koalitions­ausschuss den monatelang­en Streit über die Grundsteue­rreform beigelegt. Nun soll das entspreche­nde Gesetz bereits in der kommenden Woche und damit vor der parlamenta­rischen Sommerpaus­e im Bundestag behandelt werden. Verläuft alles nach Plan, soll die Novelle samt Grundgeset­zänderung in diesem Jahr wirksam werden. Das Bundesverf­assungsger­icht hatte die Frist für die Reform bis Ende 2019 gesetzt, ansonsten würde die für die Kommunen wichtige Grundsteue­r wegfallen. Mit der auf den Weg gebrachten Reform bleibt den Ländern bis 2024 Zeit für die Umsetzung.

Doch darüber wird weiter gerungen. Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) plant ein wertabhäng­iges Modell, bei dem Grundstück­swert und Miete in die Berechnung­en einfließen sollen. So will Scholz verhindern, dass es zu neuen Ungerechti­gkeiten bei den völlig veralteten Kennziffer­n kommt. In Westdeutsc­hland wurden sie seit Mitte der 1960er Jahre nicht mehr angepasst, im Osten blieben sie gar seit Mitte der 1930er Jahre gleich.

Wesentlich­er Teil des nun gefundenen Kompromiss­es ist die Öffnungskl­ausel für die Länder, so dass Bayern sein reines Flächenmod­ell einführen kann. Ob auch andere Länder dabei mitziehen werden, blieb zunächst unklar. Wer bei welchem Modell mehr zahlen muss, ist abhängig von den sogenannte­n Hebesätzen der Kommen, mit denen sie Einfluss auf die Steuerhöhe nehmen können. Prognosen sind dementspre­chend unsicher. Leitartike­l, Wirtschaft

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