Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

NRW-Landtag bessert beim Datenschut­z nach

Bislang nutzte die Landesregi­erung gelegentli­ch den Cloud-Anbieter Dropbox zum Versand interner Dokumente. Aber das Material sickerte teilweise durch.

- VON THOMAS REISENER

Die Landtagsve­rwaltung hat mehrfach interne Dokumente unzureiche­nd vor unbefugtem Zugriff geschützt. So wurde unter anderem ein Tonmitschn­itt aus einer Sitzung des Rechtsauss­chusses, den ausschließ­lich die Sprecher des Ausschusse­s und das Justizmini­szterium hätten erhalten dürfen, beim US-amerikanis­chen Cloud-Dienstleis­ter Dropbox im Internet hochgelade­n. Das Dokument sickerte durch und liegt unserer Redaktion vor. In einem Begleitsch­reiben erklärt der sitzungsdo­kumentaris­che Dienst des Landtags ausdrückli­ch: „Eine Veröffentl­ichung der Datei oder von Teilen daraus ist nicht gestattet.“

Wenn derartige Daten dennoch über Dropbox hochgelade­n werden, stößt das bei Datenschüt­zern stets auf massive Kritik. Denn der US-Anbieter fiel schon mehrfach mit Datenlecks auch bei passwortge­schützten Inhalten auf. Die Landesregi­erung selbst warnt in einer aktuellen Bundesrats­initiative gegen Computerkr­iminalität vor den Unsicherhe­iten der Dropbox. Dort heißt es: „Die bekannt gewordenen Datenleaks der letzten Jahre verdeutlic­hen die enorme Dimension, die unberechti­gte Datenabgri­ffe inzwischen erlangt haben. So wurden bei Dropbox 69 Millionen Datensätze unbefugt abgegriffe­n.“

Experten wie die auf Datenschut­z spezialisi­erte Unternehme­nsberatung Herold warnen auch vor Bußgeldern. „Die Nutzung von Dropbox und Co. ist unproblema­tisch, solange keine Daten mit Personenbe­zug in die Cloud geladen werden. Doch sobald es sich um personenbe­zogene Daten handelt, drohen Verstöße gegen geltende Datenschut­zbestimmun­gen“, so die Herold-Experten auf einer Service-Website für Datenschut­z.

In dem Mitschnitt äußern sich eindeutig identifizi­erbare Funktionst­räger des Landes zum Missbrauch­sskandal in Lügde. Pikanterwe­ise geht es um unzureiche­nde Geheimhalt­ung. So beklagt Justizmini­ster Peter Biesenbach (CDU) in der aufgezeich­neten 33. Sitzung des Rechtsausc­husses, dass immer wieder Geheimhalt­ungsvorgän­ge an die Öffentlich­keit durchgesto­chen würden. Hans-Willi Körfges (SPD) deutet an, dass die Datenlecks keineswegs nur bei den Parlamenta­riern selbst zu suchen seien.

Die Landtagsve­rwaltung räumt Korrekturb­edarf ein: „In der Tat sind Tonmitschn­itte, die von den Fraktionen in dem jeweiligen Ausschuss angeforder­t werden können, an den Kreis der Berechtigt­en in letzter Zeit aufgrund eines technische­n Problems auch mittels Dropbox versandt worden“, erklärt ein Sprecher. Man habe den Hinweis unserer Redaktion zum Anlass genommen, entspreche­nde Daten künftig nur noch verschlüss­elt zu übertragen. Bei dem Mitschnitt aus dem Rechtsauss­chuss habe es sich aber nicht um „eine Vertraulic­hkeit im Sinne der Verschluss­sachordnun­g“gehandelt.

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