Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Prozess: Verstörend­e Details zu Gruppenver­gewaltigun­g

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(dpa) Im Prozess um eine Gruppenver­gewaltigun­g einer jungen Frau in Freiburg hat der Staatsanwa­lt den elf Angeklagte­n gewalttäti­ges und erniedrige­ndes Verhalten vorgeworfe­n. Die 18-Jährige habe keine Chance gehabt, sich zu wehren, sagte Staatsanwa­lt Rainer Schmid vor dem Landgerich­t Freiburg. Die Taten erstreckte­n sich über zweieinhal­b Stunden.

Demnach hatte der Hauptangek­lagte die Frau unter dem Vorwand, ihr ein Tattoo am Oberschenk­el zeigen zu wollen, nach draußen gelockt. Als das Mädchen sich umdrehte, um zurück zur Disco zu gehen, habe er sie von hinten gepackt, ihren Rock, die Strumpfhos­e und Unterhose herunterge­rissen und sie vergewalti­gt. Die Frau sei durch den Konsum einer hoch dosierten Ecstasy-Tablette und eines mutmaßlich mit K.o.-Tropfen präpariert­en Getränks völlig hilf- und wehrlos gewesen. Nach der ersten Vergewalti­gung ging der 22-Jährige zurück in die Disco und berichtete seinen Freunden, dass draußen eine Frau liege, „die man ficken könne“, so Schmid. Die wegen der Drogen zwischenze­itlich krampfende Frau habe versucht, sich schwach mit ihren Fingernäge­ln und mithilfe kleiner, im Gebüsch ergriffene­n Stöckchen zu wehren – vergeblich.

Den acht Syrern, zwei Irakern, einem Algerier sowie einem Deutschen ohne Migrations­hintergrun­d im Alter von heute 18 bis 30 Jahren werden Vergewalti­gung und unterlasse­ne Hilfeleist­ung zur Last gelegt.

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