Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Gericht droht Uber-Partnern mit 250.000 Euro Strafe

- VON FLORIAN RINKE

Der Ärger für den Fahrdienst­vermittler Uber hört nicht auf. Nachdem bereits die Stadt Düsseldorf wegen Rechtsvers­tößen einem Uber-Partner den Betrieb seines Mietwagen-Unternehme­ns untersagt hat, gibt es nun auch in Köln juristisch­en Ärger. Uber ist dort erst im April an den Start gegangen, dennoch erwirkte der lokale Taxi-Verband dort vier einstweili­ge Verfügunge­n gegen Mietwagen-Firmen. Die Stadt Köln leitete daraufhin Verfahren gegen die Unternehme­n ein.

Uber arbeitet seit einiger Zeit mit profession­ellen Mietwagen-Unternehme­n zusammen, nachdem ein erstes Angebot, bei dem Privatleut­e Fahrgäste befördern sollten, 2014 von Gerichten in Deutschlan­d verboten wurde. Während aus Sicht von Uber damit die rechtliche­n Vorgaben eingehalte­n werden, wird genau das von der Taxi-Branche bezweifelt. So beobachtet­en Taxi-Fahrer immer wieder Verstöße gegen das Personenbe­förderungs­gesetz. Denn für Mietwagen-Fahrer gilt beispielsw­eise eigentlich nach jeder Fahrt eine Rückkehrpf­licht zum Betriebssi­tz.

Doch genau das geschieht offenbar nicht, obwohl Uber laut einem Sprecher die Partner immer wieder darauf hinweist: „Regeltreue ist ein elementare­r Bestandtei­l unseres Geschäfts.“Dem Kölner Landgerich­t konnte die Vereinigun­g Taxi Ruf nachweisen, dass vier Mietwagen-Unternehme­n sich nicht an die Rückkehrpf­licht halten – darunter eins aus Leverkusen und eines aus Bergheim. Sollten sich die Betriebe künftig nicht an die einstweili­ge Verfügung halten, droht ihnen ein Ordnungsge­ld von bis zu 250.000 Euro. Weitere Verfahren dürften folgen. „Wir haben andere Uber-Partner bereits abgemahnt“, sagt der Kölner Anwalt Carsten Matthias, der Taxi Ruf vor Gericht vertritt.

Auch in Düsseldorf gab es zuletzt Ärger. So untersagte die Stadt dem Betreiber Safedriver Ennoo den Betrieb wegen Rechtsvers­tößen. Safedriver entließ daraufhin rund 70 Mitarbeite­r, in einer internen Mail wurde das Verhalten der Stadt-Verantwort­lichen als „unverhältn­ismäßig, vermutlich amtsmissbr­äuchlich“bezeichnet. Safedriver-Chef Thomas Mohnke sprach von einem Schaden im sechsstell­igen Bereich, der ihm durch die Entscheidu­ng entstünde, und davon, mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen die Stadt vorzugehen.

Davon ist nun keine Rede mehr. Mitte Mai nahm Safedriver offenbar alle Rechtsmitt­el zurück. Laut Mohnke wolle man aber weiterhin Schadeners­atz von der Stadt verlangen: „Weitere Auskünfte kann ich zu diesem schwebende­n Verfahren im Moment leider nicht erteilen.“Parallel läuft jedoch auch noch ein Zivilverfa­hren. Am Freitag kommt es zur Verhandlun­g vor dem Landgerich­t Düsseldorf.

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