Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Gericht droht Uber-Partnern mit 250.000 Euro Strafe
Der Ärger für den Fahrdienstvermittler Uber hört nicht auf. Nachdem bereits die Stadt Düsseldorf wegen Rechtsverstößen einem Uber-Partner den Betrieb seines Mietwagen-Unternehmens untersagt hat, gibt es nun auch in Köln juristischen Ärger. Uber ist dort erst im April an den Start gegangen, dennoch erwirkte der lokale Taxi-Verband dort vier einstweilige Verfügungen gegen Mietwagen-Firmen. Die Stadt Köln leitete daraufhin Verfahren gegen die Unternehmen ein.
Uber arbeitet seit einiger Zeit mit professionellen Mietwagen-Unternehmen zusammen, nachdem ein erstes Angebot, bei dem Privatleute Fahrgäste befördern sollten, 2014 von Gerichten in Deutschland verboten wurde. Während aus Sicht von Uber damit die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, wird genau das von der Taxi-Branche bezweifelt. So beobachteten Taxi-Fahrer immer wieder Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Denn für Mietwagen-Fahrer gilt beispielsweise eigentlich nach jeder Fahrt eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz.
Doch genau das geschieht offenbar nicht, obwohl Uber laut einem Sprecher die Partner immer wieder darauf hinweist: „Regeltreue ist ein elementarer Bestandteil unseres Geschäfts.“Dem Kölner Landgericht konnte die Vereinigung Taxi Ruf nachweisen, dass vier Mietwagen-Unternehmen sich nicht an die Rückkehrpflicht halten – darunter eins aus Leverkusen und eines aus Bergheim. Sollten sich die Betriebe künftig nicht an die einstweilige Verfügung halten, droht ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Weitere Verfahren dürften folgen. „Wir haben andere Uber-Partner bereits abgemahnt“, sagt der Kölner Anwalt Carsten Matthias, der Taxi Ruf vor Gericht vertritt.
Auch in Düsseldorf gab es zuletzt Ärger. So untersagte die Stadt dem Betreiber Safedriver Ennoo den Betrieb wegen Rechtsverstößen. Safedriver entließ daraufhin rund 70 Mitarbeiter, in einer internen Mail wurde das Verhalten der Stadt-Verantwortlichen als „unverhältnismäßig, vermutlich amtsmissbräuchlich“bezeichnet. Safedriver-Chef Thomas Mohnke sprach von einem Schaden im sechsstelligen Bereich, der ihm durch die Entscheidung entstünde, und davon, mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen die Stadt vorzugehen.
Davon ist nun keine Rede mehr. Mitte Mai nahm Safedriver offenbar alle Rechtsmittel zurück. Laut Mohnke wolle man aber weiterhin Schadenersatz von der Stadt verlangen: „Weitere Auskünfte kann ich zu diesem schwebenden Verfahren im Moment leider nicht erteilen.“Parallel läuft jedoch auch noch ein Zivilverfahren. Am Freitag kommt es zur Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf.